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Sonstiges | Finanzamt und Dienstreise mit Privatflugzeug  
30. Januar 2020: Von Chris _____  Bewertung: +1.00 [1]

Vielleicht schon bekannt, in jedem Fall aber interessant, ist dieses BFH-Urteil und dieser Kommentar dazu.

Tenor: man darf in jedem Fall die "angemessenen" Kosten einer alternativen Reisemöglichkeit ansetzen, also zB ein Linienflugticket oder Zugticket. Für die Erstattung durch Unternehmen dürfte das gleiche gelten.

(Disclaimer: ich bin kein Steuerberater)

2. Februar 2020: Von Matthias Ihle an Chris _____

Vielen Dank für den Hinweis vor der Abgabe der nächsten Steuererklärung ;-)

Ist vielleicht nicht das, was wir uns wünschen, aber immerhin ein Ansatz doch einen Teil der Aufwendungen zurück zu bekommen und das Flugzeug dem Stau vorzuziehen....

Wenn ich es recht verstehe, muss die Erstinstanz nun noch ein Urteil über die mögliche Ansetzbarkeit der angemessenen Kosten fällen. Hier ist noch nichts geschehen bzw. veröffentlicht?

Beste Grüße

Matthias


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