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22. Mai 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Es gibt selbst IN Deutschland competent authorities, die das anders handhaben.

25. Mai 2018: Von Sven Walter an Florian S.

Du schreibst es schön und niemand hat behauptet, dass es heir eine Regelungslücke gibt. Der Text der FCL in der heute gültigen Fassung ist eindeutig und schwer - bzw. nur mit starkem Willen eine andere als die heute gültige Rechtslage haben zu wollen - anders zu interpretieren.

Da steht, dass die Zulassung von und Aufsicht über das Language Competency Assessement von „THE competent authority“ zu erfolgen hat - nicht „a“ oder „any“. (Auf Deutsch ebenso „DER“ und nicht „eine“). Aus dieser eindeutigen Rechtslage ergibt sich in allen CAs von denen ich das weiss (nicht nur beim bösen LBA, sondern auch bei der guten CAA in England oder dem BAZL) die gleichartige Rechtspraxis, dass nur LPs eingetragen werden, die auch von einem von dieser CA zugelassenen Prüfer abgenommen wurden.

Jetzt kannst Du natürlich dennoch fordern, dass ich erst mal 2-3 Aufsätze in Fachzeitschriften darüber schreibe - ist ja immer einfach zu fordern so was - insb. Da ja jeder weiss, dass gerade in juristischen Fachzeitschriften nur Artikel mit Rechtsauffassungen erscheinen, die unzweifelhaft richtig sind!

Du kannst aber auch einfach mal die Fakten so hinnehmen, wie sie sind...

FCL.055 (e) sagt klar:

The demonstration of language proficiency and the use of English for IR or EIR holders shall be done through a method of assessment established by the competent authority.

Schön, dass oben bereits der Text eingefügt war: Dort steht "method of assessment established by" und nicht "by an examinor or organization accredited by". Ist das jetzt eindeutig, oder entsteht da Platz zum Interpretieren? Ich habe deine anderen Beiträge dieses Stranges nicht kommentiert, teils hast du recht. Indes diese Begründung war hanebüchen. Das solltest du mal hinnehmen, wenn du mit dir ehrlich bist... Weniger "obiter dictum" als diesbezüglicher Laie wäre hilfreich.

25. Mai 2018: Von Florian S. an Sven Walter
Beitrag vom Autor gelöscht
24. Mai 2020: Von Mic Muller an Sven Walter

Hallo,

gibt es mittlerweile neue Erfahrungen zur Erlangung eines Level 6 in einem Onlineverfahren? Habe keine Lust mehr auf die Verlängerungen, und es würde sich ja im Moment anbieten, das von zu Hause zu erledigen.

Gibt es sinnvolle Möglichkeiten sich vorzubereiten? Einige Anbieter von Onlineprüfungen bieten auch Vorbereitungssoftware an, hat das mal jemand genutzt?

Grüße

25. Mai 2020: Von Christoph Winter an Mic Muller

Hallo,

gleich vorab, ich bin parteiisch, weil ich selbst Sprachprüfungen über eine österreeichische Sprachprüfstelle abnehmen darf.
Wir haben derzeit gute Erfahrungen mit den deutschen Ämtern, die Proficiency werfden mit den Zertifikaten aus Österreich anstandslos bis Level 6 eingetragen (LBA und RPs).

Es gibt augenscheinlich einen Unterscheid zu den ILPT-Prüfungen, da das LBA diese lt. Rückmeldung meiner Kunden aktuell nur bis Level 5 einträgt. Dies schein irgendwie mit der "live"-Situation zu liegen. Wir prüfen zwar online, aber mit live-Videobild.

Beste Grüße,

Christoph Winter

26. Mai 2020: Von Andy W ✈️ an Christoph Winter

Wo kann man das denn in .at online machen? Antwort auch gerne als PM, wenn dir eine Antwort als "zu kommerziell" erscheint...

Danke & Grüße!

26. Mai 2020: Von Christoph Winter an Andy W ✈️ Bewertung: +1.00 [1]

ich bin selbständiger Prüfer und arbeite mit einer österreichischen Organisation zusammen, die das System und den Sprachtest zur Verfügung stellt. Bei Interesse einfach direkt mit mir in Verbindung setzen. Jetzt aber genug der Werbung ;)


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