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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Avionik | Transponder auf Oldtimer  
10. Juli 2016: Von Renzo Corvetta 

Hallo,

ich hätte eine Frage für die Experten unter uns.

Ich besitze in USA eine wunderschöne, perfekt restaurierte Piper Cub J3C original bis auf die letyte Schraube aus dem Jahr 1946 ohne Elektrik und ohne Radio. Ich würde gerne das Flugzeug auch in Europa fliegen aber hierzulande ist es sicherlich sehr schwierig wenn nicht schlichtweg verboten. Ohne Radio? Oh Gott! Ohne Transponder? Da muss sicherlich ein Terrorist der IS unterwegs sein!

Konkret: Habe ich eine Chance oder soll ich lieber Zeit und Geld sparen und weiter in den USA fliegen?

Danke!

10. Juli 2016: Von Alexander Callidus an Renzo Corvetta Bewertung: +1.00 [1]

Chance worauf? Ohne Funk fliegen? Was hindert Dich daran, ein Handheld mit Headset zu benutzen? Transponder brauchst Du in den meisten Gegenden&Lufträumen nicht. Notfalls geht das aber mit kleiner Batterie.

Aber Generator, Transponder und Funk sind doch in Anbetracht des Aufwandes einer evtl. Überführung das geringste Problem, oder?

10. Juli 2016: Von Tobias Schnell an Renzo Corvetta

Einschlägig für den Betrieb wäre hier die FSAV. Kurzfassung: Funkgerät für Day-VFR-Lokalflüge an unkontrollierten Plätzen nicht erforderlich, Transponder außerhalb Airspace C/D (non-CTR) und unterhalb 5000 MSL/3500 AGL nicht erforderlich.

Die lästigste Einschränkung ist, dass Cross-Country-Flüge verboten sind.

Tobias

10. Juli 2016: Von Wolff E. an Tobias Schnell

Wenn wir gerade bei Oldtimer sind. Ich habe irgendwo aufgeschnappt, dass wenn ein Flieger recht alt ist (mehr als 35 oder 50 Jahre?) keine einfuhrumsatzsteuer oder nur wenig zahlen müsste. Weiß da jemand mehr? Der Zoll meint der Flieger müsste im Original-Zustand sein und mindestens 35 Jahre alt sein (er wirkte am Telefon etwas unsicher mit dieser Aussage ) was bei einem IFR zugelassenen Flieger nicht wirklich geht. Hat das schon mal jemand gemacht?

10. Juli 2016: Von Markus Doerr an Wolff E.

Das halte ich für ein Gerücht. Einfuhrumsatzsteuer ist immer notwendig.

10. Juli 2016: Von Wolff E. an Markus Doerr

Diese Info habe ich von Opmas. Nur das die es nicht mehr machen. Und Opmas ist keine unbekannte Größe im EU Import gewesen. Und der ffm Zoll hat es bestätigt. Aber er klang was das Alter bzw. "Urzustand" unsicher .

11. Juli 2016: Von  an Wolff E.

dann lieber schwarz auf weis von diesen zöllnern....mit allen paragrafen angezogen, dvo, gesetztesblattangaben....weeeer weis...vielleicht ist dann beim import alles falsch, was am vortag nicht richtig war!

mfg

ingo fuhrmeister

11. Juli 2016: Von Wolff E. an 

Genau, deswegen habe ich es auch eingestellt und gefragt, ob das jemand schon mal gemacht hat. Dann habe ich eine "Vorlage ". Ich bin nicht gern der erst, der was neues versucht.

11. Juli 2016: Von Markus Doerr an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab mal recherchiert. Einfuhrumsatzsteuer ist wie immer fällig, aber kein Zoll. (war auch auf dem anderen Tarif nicht)

Seit dem 01.01.2016 gilt dafür der Zolltarif 9705.

Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission vom 6. Oktober 2015 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

Ist der Olditmer tarif für Autos und jetzt Lfz:

Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:

a)

sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h., an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;

b)

im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;

c)

einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.

Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.

Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:

Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,

Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

11. Juli 2016: Von Georg Henschel an Markus Doerr

Ich habe so ein Flieger (1946; J3C; C85) 2011 "nackt" aus USA importiert und fliege das gute Stück bis heute. Funk, X-Ponder und ELT Einrüstung wurden hier in Deutschland durchgeführt. Das geht im Zuge der D-Registreirung recht problemlos, die Reihenfolge in der Vorgehensweise ist jedoch von entscheidender Bedeutung....

Zur Einfuhrumsatzsteuer: Bezahlen muss man (eigentlich) immer. Ausnahmetatbestände betätigen, wie der Name ja schon sagt, aber hier auch die Regel (wie immer in D) :-) Die Frage ist wieviel man zahlen muss: Normal sind 19%. Wenn jetzt aber ein Gegenstand, welcher der Beschreibung / den Zitaten meines Vorschreibers entspricht eigeführt werden soll, kann die Sachlage sich ändern. Dann sind, Kooperationsbereitschaft des Beamten vorrausgesetzt, schon mal Sondertatbestände beim Import eines 70 Jahre alten Flugzeuges innerhalb des Ermessensspielraums. Bei mir waren das 7%....immerhin.

der Import, die Inbetriebnahme und die D-Registrierung sind bei einem solchen Flugzeug eigentlich kein Problem, wenn man Stück für Stück, gemeinsam mit den zuständigen Behörden sich "durchhangelt". Ich habe sogar eine Sondergenehmigung für die Größe und Position der LFZ Kennung zugestanden bekommen. "Historisch".

Weitere Details gerne am Objekt oder via Telefon. Lieben Gruß j3cflyer

11. Juli 2016: Von  an Georg Henschel Bewertung: +1.00 [1]

hatten die flieger früher nicht nur ein hakenkreuz als kennung???? das nennn ich historisch.....

mfg

ingo fuhrmeister

11. Juli 2016: Von Georg Henschel an 

Der Versuch wurde vom Amt abgelehnt. Die Begründung "Beuteflugzeug" hat den Ausnahmetatbestand nicht ausreichend erfüllt.

Die hatten füher auch noch mehr als das "Hoheitszeichen" auf dem Rumpf und die passen nicht mehr zu den ICAO vorgaben nach welchem das LBA zu agieren hat. :-)

11. Juli 2016: Von  an Georg Henschel

dann nehmen sie doch einfach LBA als hoheizzeichen....und einen totenkopf daneben und davor...

mfg

ingo fuhrmeister

11. Juli 2016: Von Renzo Corvetta an Tobias Schnell

Vielen Dank für die zahlreiche Rückmeldungen. Ich bin nun etwas optimistischer was meine Erfolgschanchen die J3C im originalen Zustand in Europa (Italien) fliegen zu können.

Was die zollrechtliche Frage nach einer Sonderbehandlung von "Sammelstücken mit historischem Wert" ( gilt übrigens nicht nur für Flieger sondern natürlich auch für Autos, Briefmarken und so weiter) kann ich nur bestätigen, daß das italienische Zollamt europäische Richtlinien anwendet. Wenn jene Kriterien erfüllt sind, die ein anderer Leser genau aufgelistet hat, wird kein Zoll eingehoben und der Einfuhr-Mehrwertsteuersatz wird stark reduziert (in Italien 10% anstatt 22%). Bitte nur leise weitersagen! Das Steueramt könnte es als zollrechtlicher Missbrauch ansehen und gleich abschaffen. . . .

14. Juli 2016: Von Thomas Dietrich an Renzo Corvetta

Renzo

Was wiegt denn deine j3? Ein Bekannter von mir fliegt seine J3 in Italien als Ul.


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