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E-IR: IFR zugelassenes LFZ ausreichend für Schulung außerhalb ATO?
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26. Oktober 2015: Von Malte Höltken an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Malte macht gerade mit letzterem eine Erfahrung, ob positiv oder negativ kann er vielleicht hier schildern?

Nicht wirklich, die Maschine wird per Halterschaftsvertrag in die ATO aufgenommen. Das ist ein Verwaltungsakt mit Änderung des Flugschulhandbuchs, dessen Kosten vom Schüler getragen wird. Aber wir sind eine non-complex ATO im Regierungsbezirk Münster, das ist alles vergleichsweise einfach. Wir machen darauf dann nur PPL-Schulung und VFR-Night. Die Schulen, die hier das IR anbieten sind meines Wissens alles complex ATO und unterliegen dem LBA. Ich meine mich zu erinnern, daß dort die im Handbuch beschriebenen Verfahren auf den Flugzeugtypen abgestimmt sein müssen, wodurch der Aufwand wesentlich höher sein soll (Vorsicht: Hörensagen und damit vermutlich halb gelogen). Es kann also sein, daß die Schulen gezwungen sind, diese erhöhten Preise aufzurufen, damit dabei überhaupt etwas hängenbleibt. Letztlich müssen kommerzielle Schulen ja auch jemanden bezahlen, der die Handbuchänderung schreibt. Bei uns ist das in einer halben Stunde erledigt und ich verbuche das unter "Vereinsarbeit" und "Freundschaftspflege".

Cockpit Familiarization auf den Schultypen kann man nach Feierabend im Flieger oder mit einem Foto machen. Stuhlfliegen hilft auch hier. Bei komplexer Avionik kann man nach Ground Power und dem Handbuch fragen.
26. Oktober 2015: Von Erik N. an Malte Höltken
So, habe mal gefragt.
Meine Flugschule macht die IFR Schulung schon mal nicht, weil sie dafür eine "complex" ATO werden muss, und dafür dann erheblich erhöhten Zertifizierungsaufwand hätte, festes Personal einstellen müsste etc. Dadurch sind die erhöhten Kosten verursacht, das muss der Horror sein und irre lange dauern, weil das LBA da einfach nicht hinterherkommt oder was auch immer der Grund ist.

Laut Aussage ist es sehr einfach, die eigene - IFR zugelassene - Maschine für die Stunden outside zu verwenden. Wichtig scheint zu sein, das u.a. mit der Versicherung abzustimmen. Auch muss ggfs der (neue) FI entsprechend als Pilot eingetragen sein - das wäre bei uns so. Die anderen Punkte wurden schon genannt.

Bleibt also, eine ATO zu finden, die die inside Stunden macht. Das muss man, bevor man mit der eigenen schult, klären, sonst hängt man am Fliegenfänger.

Und auf welcher Maschine hat man denn eigentlich die Prüfung dann ? Wieder auf der eigenen ?
26. Oktober 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Olaf Musch Bewertung: +2.00 [2]
Meine Äußerungen zu IHP und Verfügungsgewalt bezogen sich nur auf den Fall, wenn man das eigene Flugzeug auch für den Teil INNERHALB der ATO verwenden will. Verfügungsgewalt ist natürlich am direktesten gegeben, wenn auch die Halterschaft in die ATO wechselt, das muss aber nicht notwendigerweise sein.

Für den Teil außerhalb der ATO hat das LBA nicht mitzureden, dort gilt wie schon von Lutz zitiert, nur die in der FCL-beschriebene Anforderung.

Außerhalb der ATO ist übrigens auch die Prüfung. Auch dort kann das eigene Lfz verwendet werden, auch ohne Anmeldung beim LBA.

Und zur Einordnung:
Ich bin als FI-IR bei einer IFR-ausbildenden Complex-ATO gemeldet und versuche gerade eine Maschine aus meinem Heimatverein ebenfalls in die ATO zu melden, um damit meinen Vereinskameraden in Verbindung mit der Complex-ATO eine kostengünstige IFR-Schulung anbieten zu können. Träger ist zwar die Complex-ATO, aber das Flugzeug kann kostengünstig über den Verein abgerechnet werden und steht vor allem an diesem Flugplatz direkt zur Verfügung. Die Complex-ATO ist nämlich an einem weiter entfernten Platz beheimatet. Eigentlich ein tolles Modell, nur die Ausführung hat ihre Hindernisse...

Michael
22. Januar 2017: Von Erik N. an Andreas Ruth

Hallo Andreas,

was ist denn bezüglich diesem Thema mit den Bremsen letzlich herausgekommen ? Frag mich bitte nicht, wieso mich das jetzt interessiert :))

23. Januar 2017: Von Erik N. an Lutz D.

Falls das hier mal für irgendwen irgendwann wichtig wird, in einem anderen Forum kam der Hinweis auf eine EASA Definition für primary flight controls, zu finden in der EASA CS 23.673 (European Aviation Safety Agency - Certification Specifications for Normal, Utility, Aerobatic, and Commuter Category Aeroplanes, CS-23).

https://www.easa.europa.eu/certification-specifications/cs-23-normal-utility-aerobatic-and-commuter-aeroplanes

Dort steht:

CS 23.673 Primary flight controls: (a) Primary flight controls are those used by the pilot for the immediate control of pitch, roll and yaw.

Aus den Part FCL hier noch mal die 2016er Regelungen,

E-IR:

AMC2 FCL.825(h) En route instrument rating (EIR)
TRAINING AIRCRAFT
The aeroplane used for the instrument flight time under instruction provided outside an
ATO by an IRI(A) or FI(A) should be:
(a) fitted with primary flight controls that are instantly accessible by both the student and
the instructor (for example dual flight controls or a centre control stick). Swing-over flight
controls should not be used; and
(b) suitably equipped to simulate instrument meteorological conditions (IMC) and for the
instrument flight training required.

IR / CB-IR:

AMC4 to Appendix 6 Modular training courses for the IR
SECTION Aa IR(A) – COMPETENCY-BASED MODULAR FLYING TRAINING COURSE
FLYING TRAINING
(a) The instrument flight instruction outside an ATO provided by an IRI(A) or an FI(A) holding the
privilege to provide training for the IR in accordance with Appendix 6 Section Aa (6)(a)(i)(A) may
consist of instrument flight time under instruction or instrument ground time or a combination
thereof.
TRAINING AIRCRAFT
(b) The aeroplane used for the instrument flight training provided outside an ATO by an IRI(A) or
FI(A) should be:
(1) fitted with primary flight controls that are instantly accessible by both the student and the
instructor (for example dual flight controls or a centre control stick). Swing-over flight controls
should not be used; and
(2) suitably equipped to simulate instrument meteorological conditions (IMC) and for the
instrument flight training required.
(c) The FSTD used for the instrument flight instruction provided outside an ATO by an IRI(A) or FI(A) should
be suitably equipped to simulate instrument meteorological conditions (IMC) and for the instrument flight
training required


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