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Luftrecht und Behörden | CPL, PPL, LAPL - Gültigkeit SEP Berechtigung  
29. Juni 2015: Von Mich.ael Brün.ing 
Hallo zusammen,

nachdem so langsam die ersten LAPL-Inhaber auch an die 2-Jahres-Grenze ihrer (fortlaufenden) SEP-Berechtigung kommen ist mir beim Studium der damit verbundenen Bedingungen aufgefallen, dass bei den Rechten eines PPL (FCL.205.A) nicht die Rechte des LAPL eingeschlossen sind, im Gegensatz zum CPL (FCL.305), der LAPL-Rechte explizit beinhaltet. Hat da vielleicht jemand was vergessen?

Da beim LAPL nur die fortlaufende Flugerfahrung (FCL.140.A) zählt und kein definierter Termin, werden die Lizenzen mit unbefristeter Gültigkeit der SEP-Berechtigung ausgestellt.

Ein gar nicht so hypothetischer Fall:

Pilot XY ist vorrangig mit seiner Cheyenne unterwegs, er hat einen CPL. Nach vielen Jahren würde er gerne rein privat Cessna 172 fliegen und macht in einer ATO einen SEP-Lehrgang mit anschließender Befähigungsüberprüfung. Er erhält die SEP-Berechtigung mit Gültigkeit 2 Jahre in die Lizenz eingetragen. Aus diversen Gründen kommt er innerhalb der folgenden 3 Jahre nicht dazu, SEP zu fliegen. Der Gültigkeitszeitraum der SEP-Berechtigung ist abgelaufen.

Hätte XY einen LAPL (schließt die Lizenz ja ausdrücklich mit ein) dann könnte ihm nach FCL.140.A-b)2 ein Fluglehrer einen Flugauftrag erteilen, so dass er alleine fliegen kann.

Geht das Eurer Ansicht nach auch, wenn die SEP-Berechtigung im Schein abgelaufen ist?
(XY ist nicht in einer ATO als Schüler gemeldet)

Außerdem meine ich mich (dunkel) zu erinnern, kürzlich einen ausgestellten EASA-PPL gesehen zu haben, der eine unbefristete Gültigkeit der SEP-Berechtigung hatte. Kann es jemand bestätigen, dass es solche Einträge gibt?

Das würde Sinn machen, wenn der PPL die Rechte des LAPL enthält. Aber auf der anderen Seite widerspricht es der FCL.740, die einen Gültigkeitszeitraum vorschreibt und in FCL.700 nur die Ausnahme für LAPL definiert.

Grüße,
Michael
29. Juni 2015: Von TH0MAS N02N an Mich.ael Brün.ing

LAPL ist LAPL und PPL-A ist PPL-A.

M.E. gibt es keinen Fallback von PPL-A nach LAPL, und nur im LAPL ist die SEP unlimited eingetragen, da ja durch

fortlaufende Flugerfahrung und Übungsflug (Eintrag in Flugbuch) erhalten - viel Spass beim rechnen!

29. Juni 2015: Von Jan Brill an Mich.ael Brün.ing
Hi, dass der PPL nicht die Rechte des LAPL beinhaltet stimmt, wird aber im NPA 2014-29 repariert.


Außerdem meine ich mich (dunkel) zu erinnern, kürzlich einen ausgestellten EASA-PPL gesehen zu haben, der eine unbefristete Gültigkeit der SEP-Berechtigung hatte. Kann es jemand bestätigen, dass es solche Einträge gibt?


Habe ich noch nie gesehen. Ich erlebe aber auch jeden Tag was Neues mit unseren Behörden ,-)


viele Grüße
Jan

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