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Luftrecht und Behörden | Lizenzführende Behörde  
4. April 2015: Von Tobias Schnell 
Hallo Gemeinde,

der 08.04. naht und ich habe mich entschlossen, nun doch schnell noch fristgerecht einen Antrag auf Umwandlung meiner (seit bald zehn Jahren nicht mehr genutzten) Segelflug-Lizenz in eine EASA-Lizenz zu stellen. Zwei Fragen in dem Zusammenhang:

1. Sehe ich richtig, dass eine Segelflug-Lizenz, die nicht "current" ist, maximal in einen LAPL(S) und nicht in eine SPL umgewandelt werden kann? Nachteil für mich wäre, dass meine Segelflug-Lehrberechtigung weg wäre und natürlich, dass der LAPL nur im EASA-Land gilt.

2. An wen muss ich den Antrag stellen? An das LBA, das eigentlich meine "lizenzführende Behörde" ist oder an das örtliche RP? Beim LBA finde ich jedoch keine entsprechenden Antragsformulare, bei den Landesbehörden dagegen schon. Kümmert sich das LBA überhaupt um LAPL bzw. SPL?


Danke für Eure Hilfe
Tobias
4. April 2015: Von Dieter Kleinschmidt an Tobias Schnell
Kann sowohl in einen SPL als auch in LAPL(S) umgewandelt werden (BW; musst halt das entsprechende Formular verwenden). Lizenzführende Behörde ist das zuständige RP (das LBA eher nicht;ist ja eine vom PPL unabhängige Lizenz). Wenn Du nicht 'current' bist steht im Schreiben vom RP, dass vor nächstem Start als PIC die Bedingungen nachzuholen sind.
4. April 2015: Von Tobias Schnell an Dieter Kleinschmidt
Danke, Dieter.

Was mich irritiert ist, dass es auf dem Erläuterungsblatt (BaWü) zur Umwandlung in eine SPL explizit heisst, dass nur "gültige Berechtigungen" übertragen werden:

https://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1353458/rpt-luftverkehr-umwand-luftfahrschein-f-segelflugzeugfuehr.pdf

Auf dem Formular für den LAPL(S) heisst es, dass bei nicht nachgewisener Gültigkeit die "currency" vor Ausübung der Rechte wieder hergestellt werden muss (das ist ja eh klar):

https://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1358598/rpt-luftverkehr-umwand-segel-lapl-s.pdf


Tobias
4. April 2015: Von Dieter Kleinschmidt an Tobias Schnell
Das steht da zwar so, ist meines Wissens aber egal. Einen Tag hast Du ja noch zum nachfragen. Ich habe meine Anträge immer per e-mail hingeschickt.
4. April 2015: Von Werner Kraus an Tobias Schnell
Das wurde auch so gehandhabt bis klargestellt wurde dass die Lizenzen auch ohne gültige Ausübungsvoraussetzungen umgeschrieben werden dürfen. Denke das Infoschreiben ist älter als die Klarstellung.

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