Im Januar habe ich einem Piloten für dessen Lizenz das Luftamt Süd zuständig ist den Checkflug für sein Single Engine Turbine Rating abgenommen. Der Checkflug fand 3 Monate und 4 Tage vor Ablauf des Ratings statt und wurde per Handeintrag in die Lizenz bis zum Monatsende des darauffolgenden Jahres verlängert.
Im Mai stellt dann das Luftamt Süd fest , daß der Checkflug nicht gültig sei, da 4 Tage zu früh! Der Pilot soll bitte einen weiteren Checkflug in den letzten 3 Monaten nachweisen!!!!
Dazu müsste er die Zeit zurückdrehen.
Auf meine Mail, bezugnehmend auf das
Schreiben des LBA, und mein im Prüfer -Standardisierungslehrgang erlerntes Wissen über die Möglichkeit eines verfrühten Checkfluges, kam diese Antwort:
.....die
Regelung hinsichtlich des Zeitpunktes der Ablegung der Befähigungsüberprüfung
innerhalb der letzten 3 Monate der Gültigkeit wurde durch die EASA aus den
bisherigen Vorschriften JAR-FCL übernommen. Abweichend von möglichen Vorgaben
des Luftfahrt-Bundesamtes hat das Luftamt Südbayern (in eigener Zuständigkeit)
eine Befähigungsüberprüfung nach JAR-bzw. Teil-FCL grundsätzlich nur dann
anerkannt, wenn diese innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums durchgeführt
wurde. Ansonsten erfolgte die Anerkennung einer zuvor durchgeführten
Befähigungsüberprüfung, wenn dem Bewerber z. B. (wegen eines
Auslandsaufenthaltes) die Durchführung der Befähigungsüberprüfung innerhalb der
3 Monate nicht möglich war.
Verschiedene
aktuelle Anfragen hierzu haben wir zum Anlass einer grundsätzlichen Überprüfung
unserer Verwaltungspraxis genommen, die allerdings noch nicht abgeschlossen ist.
Wir haben also im Flickemteppich der Deutschen Luftfahrtverwaltung keine Harmonisierung geschafft, wollen aber das in der EU angehen was ja auch nicht klappt.
Amtsschimmel ich hör Dich wiehern!