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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | EASA & FAA SEP-Rating  
30. März 2014: Von Michael P. 
Hallo!

Eine kurze Vorstellung von mir: Ich bin 33, fliege seit 2000 und bin inzwischen bei EASA und FAA ATPL angekommen - in beiden Lizenzen ist nur mein derzeit geflogenes Muster eingetragen, das letzte Mal SEP bin ich 2001 bei meinem CPL/IR-Checkflug geflogen. Nun spiele ich mit dem Gedanken, wieder SEP zu fliegen, und möchte daher die Berechtigung in beide Lizenzen eintragen lassen. Hat dazu jemand Erfahrungen / Vorschläge, wie das am einfachsten und kostengünstigsten zu bewerkstelligen ist?


Michael
30. März 2014: Von christof brenner an Michael P.
Wenn du einen CPL/IR Checkride gemacht hast, sollte doch in deinem ATPL sowieso schon "Commercial Privileges:
Airplane single engine land" stehen. Damit wäre das Problem in der FAA-Welt bereits gelöst. Oder brauchst du die Airline Transport-Privileges zwingend?
30. März 2014: Von Michael P. an christof brenner
Ich habe meine FAA-Lizenz zusammen mit einer Musterberechtigung erworben und habe somit nur Rechte für AMEL und die Musterberechtigung.
31. März 2014: Von Peter Luthaus an Michael P.
Wenn ich richtig verstanden habe, hast Du einen gültigen EASA ATPL mit einem gültigen IR-Rating, wobei das SEP(L) mehr als 3 Jahre abgelaufen ist. Dann musst Du für EASA die Ausbildung für die Klassenberechtigung SEP(L) in einer ATO machen. Diese hat keine Mindeststundenzahl, es sollten alle Flugübungen einmal durchgeführt werden. Wenn sich jemand gut anstellt, also im wesentlichen ein Flug mit den Übungen aus dem Prüfungsformular. Eine Auffrischung IFR sollte nicht nötig sein, da ein anderes IR-Rating gültig ist wenn die ATO bestätigt, dass die Voraussetzungen zum Eintrag der SEP(L)-IR vorliegen. Ein IFR-Schulflug vor der Prüfung kann aber auch nicht schaden. Dann kommt die Befühigungsüberprüfung (VFR/IFR) mit einem Prüfer der Wahl und das sollte es sein. So haben wir das vor kurzen in einem ähnlichen Fall gemacht.
31. März 2014: Von Lutz D. an Peter Luthaus
Peter, meldest Du Dich mal hier, wenn Deine neuen Kurse (vor allem CRI) abgesegnet sind?

Viele Grüße

Lutz
31. März 2014: Von Peter Luthaus an Lutz D.
Hallo Lutz, Du meinst CIR nicht CRI nehme ich an.... Ich were mich melden. Ansonsten stelle ich Neueigkeiten auch unter Aktuelles auf meiner Flugschuleseite ein.
Grüße,
Peter
31. März 2014: Von Markus Doerr an Peter Luthaus
CRI würde mich Interessieren, oder gleich FI
31. März 2014: Von Lutz D. an Peter Luthaus
Nee, ich meinte tatsächlich CRI - oder bleibt alles beim Alten? Ich habe perspektivisch Spaß daran, Spornradeinweisungen geben zu können oder auch noch etwas perspektivischer: Kunstflug. Reicht dazu der CRI eigentlich? Die Ausführungen an unterschiedlichen Stellen haben mich etwas verwirrt.
31. März 2014: Von Jan Friso Roozen an Lutz D.
Ich habe das Gleiche vor. Habe keine Zeit um den ganzen FI zu machen möchte aber Kunstflug lehren. CRI SEP (L) reicht jetzt aus. Leider ist das ein recht seltener Vogel da die Meisten das für entweder MEP machen oder in ihrem FI drin haben. Aus dem Kopf brauchst du 25h Pädagogik und dann halt den fliegerischen Teil, aber als Kunstflieger kannst du eh mehr als die Meisten die dir das beibringen "sollen".

Grüsse
31. März 2014: Von Lutz D. an Jan Friso Roozen
...offenbar kann man ja den CRI auch nutzen, um Tailwheel-Unterschiedsschulung zu machen, ohne während des Kurses jemals in einem Spornradflieger gesessen zu haben - sympathisch!
31. März 2014: Von Jan Friso Roozen an Lutz D.
Die Idee ist wohl das du schulen darfst was du selber eingetragen hast. Und jetzt explizit halt auch Kunstflug und Segelschlepp. Hier in F kommt dazu dass man früher zum Kunstflug lehren FI sein musste und voltige avancé brauchte. Heute kann man auch mit voltige elementaire eben diese schulen. Einem Freund der FI ist ist genau das passiert als er auf die EASA Lizenz gewechselt ist, plötzlich ist er Kunstfluglehrer, war er vorher nicht weil nur elementaire.
31. März 2014: Von Lutz D. an Jan Friso Roozen
Den Unterschied zwischen Anfänger und Fortgeschritten gibt's in der Ausbildung in D ja so nicht, die deutsche Kunstflugausbildung schult im Grunde nur Rollen, Loops, Linien und Kombinationen davon. Nach der Prüfung darfst Du dann aber alles.
31. März 2014: Von Werner Kraus an Markus Doerr
Darf die Location für die FI Ausbildung auch Deine alte fränkische Heimat sein?
31. März 2014: Von Peter Luthaus an Lutz D.
Nur kurz der Klarheit halber. Die beschriebene "deutsche" Ausbildung nach LuftPersV gibt es nicht mehr und auch keine Prüfung. Die Ausbildung ist jetzt EASA-weit (auch F, daher auch dort Veränderungen) gemäß FCL.800 und Lehrgänge werden gemäß AMC1 FCL.800 durchgeführt. Unterschied zur frühren deutschen Ausbildung: Prüfung entfällt und auch die umgekehrte halbe kubanische Acht ist nicht mehr zu fliegen. Dafür sind jetzt Chandelle und Lazy Eight zu fliegende "Kunstflugfiguren". Die musste ich mir erst einmal anschauen, habe ich vorher nie geflogen... Übrigens wird die Kunstfluglehrberechtigung jetzt in die Lizenz eingetragen, ich musste einen Antrag auf Eintrag der Lehrberechtigung Aerobatic stellen mit einer Bestätigung, dass ich schon nach LuftPerS Kunstflug ausgebildet habe, jetzt habe ich sie eingetragen und darf wieder nach Teil-FCL Kunstflug schulen...
1. April 2014: Von Lutz D. an Peter Luthaus
Funny! Ok, Chandelle und eine halbe Lazy Eight oder ein Viertelkleeblatt sind Figuren, die man außerhalb von Fun&Competition mal brauchen könnte, wurde bei uns in der Segelflugausbildung noch vor dem ersten Solo geübt.

Aber wie das der Vereinheitlichung dienen soll....Chandelles gibt es ungefähr so viele, wie es Kunstfluglehrer gibt. Ich hätte ja Rückentrudeln verpflichtend gemacht, ist ein wahrscheinlicher Flugzustand bei 'fuck-up' einiger Figuren...
1. April 2014: Von  an Lutz D.
Hi Lutz,
also bei mir waren Bestandteil des Aerobatic Rating
- Rollen l/r
- Loops
- Turn
- Half Reverse Cuban Eight
Das war auch das Prüfungsprogramm

PS: Lazy Eight und Chandelle habe ich mir (vor der Kunstflugausbildung) selbst beigebracht, da sich in Deutschland kein FI findet, der sowas kann ... jedenfalls habe ich damals keinen gefunden. Selbst langjährige FIs haben davon meist keine Ahnung.
1. April 2014: Von Markus Doerr an Werner Kraus
aber sicher. Ich war gestern at Almächt International Airport (NUE für nicht-franken)
Soweit ich weiß hat die ATO Dichte dort abgenommen.
Muss mal die CAA fragen, was die davon hält.
1. April 2014: Von Werner Kraus an Markus Doerr
Die IKON ist dicht, die Aero-Beta hat eine Außenstelle aufgemacht in Herzogenaurach.

Ich maile Dir im Laufe des Tages!
1. April 2014: Von Werner Kraus an Lutz D.
Bei welchen denn?
1. April 2014: Von Lutz D. an Werner Kraus
zB. Turn (gerne genommen in der YAK52), verunglückten Loops, Immelmann ist auch sicher ein Kandidat...
1. April 2014: Von Werner Kraus an Lutz D.
Immelmann ist sogar der Kandidat den ich mir auf Grund der Steuerinputs noch am ehesten vorstellen kann (aus dem Katalog der Prüfungsfiguren, spreche jetzt nicht von Advanced und Unlimited).

Ansonsten ist die Gefahr, bei einem fuck up im RÜCKENtrudeln zu landen gar nicht so groß wie oft angenommen wird. Habe das selber etliche Jahre lang geglaubt (und mich auch manchmal gewundert dass ein fuck up nicht rückentrudelnd geendet hat), dann aber vor kurzem dazu gelernt.

Zum Rückentrudeln brauchst du einen Strömungsabriss bei negativem Anstellwinkel, also voll gedrücktes
Höhenruder (das weißt Du sicherlich alles, ich hole für die mitlesenden Nichtkunstflieger ein wenig aus).
Für den Fall des fuck ups wird in der Regel gelehrt die Ruder mit Knüppel am Bauch zu blockieren, manche sagen Höhenruder auch neutral.
Mit gezogenem Höhenruder kann der Strömungsabriss aber nur mit positivem Anstellwinkel eintreten und somit entwickelt sich auch ein normales Trudeln. Die Lage des Flugzeugs im Raum ist dabei egal.
Anders wäre es ja auch nicht möglich, Rückentrudeln aus der Normalfluglage einzuleiten und anders rum.

Mit Rückentrudeln als Pflicht in der Ausbildung könnten vor allem im Segelkunstflug einige Lehrgänge nicht mehr stattfinden, und auch manche Motorkunstflgausbildung wäre sicherlich betroffen.
Denke, der Schäden würde hier die Notwendigkeit überwiegen, immerhin gibt es so gut wie gar keine Ausbildungsunfälle im Kunstflug, und auch sonst spielt nicht beendetes Trudeln (aus einer Höhe die ausgereicht hätte) kaum eine Rolle in der Unfallstatistik.

Schaden tut es natürlich nicht wenn die zur Verfügung stehende Maschine dafür zugelassen ist!
1. April 2014: Von Lutz D. an Werner Kraus
Dem ist nichts hinzuzufügen, Werner. Eines habe ich aber nicht verstanden:

Mit Rückentrudeln als Pflicht in der Ausbildung könnten vor allem im Segelkunstflug einige Lehrgänge nicht mehr stattfinden,

Wegen der Begrenzung negativer g-Kräfte? Oder Abschirmung durch T-Leitwerk? Viele Kunstflugzeuge lassen sich ja aus Rückentrudeln viel besser ausleiten, als aus aufrechtem Trudeln, weil man mehr wirksame Ruderfläche hat - ist bei T-Leitwerk natürlich etwas anderes.

Gebe Dir aber absolut recht - bei den "einfachen" Kunstflugfiguren ist das alles kaum möglich, mir ist das mal vor vielen Jahren als Passagier in einem Blanik passiert, PIC hatte keine Kunstflugberechtigung, beim Loop hat er am Scheitelpunkt Schiss bekommen, der Flieger ist quasi stecken geblieben, Pilot hat instinktiv gedrückt und schwupps ging's rund. Ausgeleitet hat der Pilot schließlich mit Mueller-Beggs.

Ganz unrühmliches Kapitel meiner Fliegergeschichte, dieser Flug. Zwei Teenager, die die Gefahren nicht überblicken konnten.

1. April 2014: Von Werner Kraus an Lutz D.
Nee viel banaler ;-) Wie Du schon sagst, Rückentrudeln ist meist leichter auszuleiten als normales.

Es wird in der Segelkunstflugausbildung sehr oft die ASK21 genutzt, die ohne Trudelkit quasi gar nicht trudelt und mit Trudelkit wohl auch nicht so toll. Gab wohl auch schon Zwischenfälle damit.

Die obligatorische Trudeleinweisung im Normalzustand kann man aber mit "normalen" Segelflugzeugen darstellen, da gibt es ja manchen Doppelsitzer der trudeln kann und darf, aber eben nur Upright.

Edit: Habe gerade nachgelesen, die ASK21 darf mit Trudelkit nur Upright getrudelt werden und es einige Hinweise im Handbuch gegeben zum Trudel- und Ausleitverhalten.
1. April 2014: Von Lutz D. an Werner Kraus

Ja, stimmt. Die ASK21 ist eines der besten Flugzeuge, das ich je geflogen bin, wirklich extrem gutmütig, sauber abgestimmt, ohne Trudelkit untrudelbar, gute Leistung etc. Aber für Kunstflugausbildungen eignet es sich m.E. genau so wenig, wie eine Cessna Aerobat.

Es ist schon ok, dass es zulässig ist, aber jeder, der eine gute Ausbildung haben will, sollte den Aufpreis zahlen und das in Flugzeugen machen, die ein weiteres Zulassungsspektrum haben, vor allem hinsichtlich Trudeln und Rückenflug.

2. April 2014: Von Pat Wie an Lutz D.
Aber ganz sicher eignet sich die ASK 21 für Kunstflugausbildung. Denn für viele ist sie das Flugzeug, mit dem sie später auch Kunstflug machen - gibt nun mal kein weiter verbreitetes Muster. Und ist es falsch auf dem Muster zu lernen auf dem man später fliegt? In vielen Lehrgängen wird auch ein Fox eingesetzt und da hat man ne Menge mehr Spaß und kann auch ganz andere Dinge lernen. Aber eine Rolle mit nem Fox bekommt jeder hin, mit der 21 sieht das ganz anders aus.

Sind jetzt aber ganz schön off topic zur Ausgangsfrage...

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