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Hi,
Ich bin neu hier, lese aber schon ein Weilchen mit und trete nun mit meiner ersten Frage an euch heran:
Kann ich die 70 Stunden Mindestflugerfahrung für die Klassenberechtigung MEP (multi engine piston) auch auf einem TMG (Motorsegler) ableisten?
Die Gesetzesformulierungen sind sehr schwammig (Ist der TMG ein "Flugzeug"?) und nach Rückfrage bei der Behörde wird das Thema unter anderem gerade in Brüssel geklärt - in ca. 3 Monaten soll dazu eine Entscheidung fallen.
Steckt hier jemand so weit im Thema, dass er abschätzen kann wie die Geschichte ausgeht?
Ich möchte ausdrücklich NICHT die Sinnhaftigkeit des Themas diskutieren, sondern nur die rechtliche Seite abklären.
Es spricht einiges dafür, aber auch ein paar Dinge dagegen, dass man nach dem PPL-A mit dem TMG die 70 Stunden anhäufen kann. Schließlich kann ich den PPL-A ja auch über den TMG erhalten.
Aber jetzt seit Ihr dran!
Danke schonmal - ich hoffe mir kann geholfen werden ;)
MfG Philipp
PS: Hier noch mal das Gesetz:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF
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Hi,
bei der Verlängerung der Klassenberechtigung SEP wird aber auch explizit von "Flugzeugen oder TMG" gesprochen. Bei den Voraussetzungen für das MEP Rating werden hingegen nur Flugzeuge erwähnt. Denke es wird daher nicht möglich sein die TMG Stunden anzurechnen.
Patrick
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Gibt es denn Multi Engine Glider (MEG), oder wie will man das fehlende "Piston"/Kolben argumentieren?
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Den Blanik L13 gab es mal als zweimotorigen Motorsegler. Ich glaube aber, das war ein Einzelstück. Kann im Netz leider kein Bild auftreiben, habe irgendwo eines in einem Buch über Segelflugzeuge. War aber auch eher ein (eigenstartfähiges) Segelflugzeug mit Hilfsmotoren als ein TMG...
Viele Grüße
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? Man muss natürlivh KEINE MEP Erfahrung nachweisen, um mit MEP beginnen zu können, sondern SEP. An TMG würde ich dem Text nach nicht glauben, unabhängig von der Zahl der Motoren.
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Die KA 8 auch....hatte ein Berufsschullehrer in Detmold (?) geschnitzt....:-))...in good old days...
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Unter FCL.010 "Begriffsbestimmungen" gibt es eine Definition für "Flugzeit". Dort heißt es: "Bei Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt."
Da Flugzeuge und Reisemotorsegler hier ausdrücklich nebeneinander aufgeführt werden, wird der TMG (in FCL) wohl nicht als "Flugzeug" angesehen.
Daneben gibt es unter FCL.010 getrennte Definitionen für "Flugzeug", "Motorsegler" und "Reisemotorsegler".
Nach alledem dürfte für die in FCL.720.A geforderten "70 Stunden als PIC auf Flugzeugen" die Zeit mit TMG nicht anrechenbar sein.
MfG Willi
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Ich danke euch soweit, sehe das in den genannten Punkten ähnlich.
Trotzdem bedarf das Thema in Brüssel wohl grad einer Klärung, interessant wäre es in jedem Falle mal.
Im Teil-FCL wird für die Verlängerung des PPL-A zwischen "einmotorigen Kolbenflugzeugen" und "TMG" unterschieden. Bei der MEP-Rating heißt es dann 70h auf "Flugzeug". Die Begriffsklärung die TMG von Flugzeug unterscheidet habe ich wohl noch nicht gefunden.
Komisch ist nur das im neuen EU-Recht der TMG nicht so klar vom Flugzeug abgegrenzt wird. Das hat mir auch die Behörde bestätigt und mir gesagt das genau das in Zukunft geklärt werden muss - ist der TMG laut EU ein Flugzeug oder nicht?
Vielleicht weiß noch jemand mehr...
MfG Philipp
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Man muss natürlivh KEINE MEP Erfahrung nachweisen, um mit MEP beginnen zu können, sondern SEP
Etwa so?
(SCNR)
(Bild: Barnstormers.com)
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:)
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Das regelt bei uns §1 LuftVG Abs. 2:
(2) Luftfahrzeuge sind
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Flugzeuge
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Drehflügler
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Luftschiffe
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Segelflugzeuge
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Motorsegler
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Frei- und Fesselballone
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(weggefallen)
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Rettungsfallschirme
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Flugmodelle
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10. Luftsportgeräte
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sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
Daraus geht hervor das Flugzeuge und Motorsegler nicht gleichzusetzen sind.
Beides sind aber Luftfahrzeuge.
Wenn es egal wäre auf welchem Luftfahrzeug die Flugstunden an erfahrung notwendig sind, dann stände dort: 70 Stunden auf Luftfahrzeugen,
motorbetriebenen Luftfahrzeugen,
Flugzeugen oder Motorseglern.
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Das regelt bei uns §1 LuftVG Abs. 2:
Das stimmt leider nicht. Du kannst für die Auslegung einer EU-Verordnung keine Begriffsbestimmung aus einer nationalen Rechtsquelle verwenden, das ist methodisch nicht richtig. Es muss eine Begriffsbestimmung aus einer EU-Rechtsquelle sein.
Das Nebeneinander mit EU-Luftrecht und nationalem Luftrecht ist totaler Quark. Macht nichts besser aber alles schlechter.
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Das Nebeneinander mit EU-Luftrecht und nationalem Luftrecht ist totaler Quark. Stimmt, und ist genau so "Quark" wie wenn man mit einem frischen PPL 70 Stunden TMG fliegt um dann MEP zu machen können. Man spart die teureren SEP -Stunden in dem man dann einen TMG nimmt um dann ein MEP zu machen, was sehr deutlich teurer ist als SEP und TMG zusammen. Wenn man nicht das Geld für die SEP-Stunden übrig hat, macht MEP erst Recht keinen Sinn. Und wenn man MEP nicht regelmässig fliegt, ist es sinnlos.
Sorry, musste mal gesagt werden. Und nun haut auf mir rum, weil ich doch was über die sinnhaftigkeit von TMG versus MEP-rating gesagt habe.
Fliegen war schon immer teuer, wird immer teuer bleiben und MEP-Fliegen noch viel teurer.
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