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Reise | Visa-Requirements für Flight Training in den USA  
15. Oktober 2013: Von christof brenner 
Nachdem zu diesem Thema soviel unterschiedliche Infos im Umlauf sind, muß ich nun doch in einem eigenen Thema fragen:
Ich beabsichtige, nächstes Jahr in den USA CPL/IFR nach Part 61 zu machen. Hat jemand von Euch belegbare Paragraphen aus den US-Vorschriften zur Hand (nicht Erfahrungsberichte/"hab ich damals so gemacht"), die belegen, ob man hierfür zwingend ein M1-Visa benötigt? Hintergrund ist, daß man in diesem Fall ja eine SEVIS-approved Flugschule benötigt und dies die Auswahl an Schulen schon deutlich einschränkt.
15. Oktober 2013: Von Julian Koerpel an christof brenner
Hallo Christoph,

das hängt tatsächlich von der Flugschule ab.
Manche machen es ohne, manche nur mit.

Wir (eigene Flugschule) machen es seit 10 Jahren nach mehrfacher Rücksprache mit den Behörden ohne Visum, solange es im Rahmen einer gemeinsamen Urlaubsreise (gemeinsames Haus, AusFlüge, etc) stattfindet.

Mit SEVIS geht es nur und ausschliesslich bei einer PART141 School, die dann aber natürlich auch nach Part61 ausbilden kann.
Eine reine Part61 School hat kein SEVIS und ergo auch kein Visum.

Wir hatten ja mal Kontakt, wenn Du magst:
Wir fliegen im April wieder mit einer Gruppe rüber, wenn Du magst melde Dich julian.koerpel(at)gmail.com

Viele Grüße
Julian
15. Oktober 2013: Von  an christof brenner
Das geht legal nicht. Visa kann nur eine Part 141 mit SEVIS-Zulassung beantragen.

Ein paar Gedanken:

- ein Visum braucht man für den Hauptzweck des Aufenthalts in den USA. Vielleicht kann man hier eine glaubhafte Argumentation finden.
- Manche Part 61 Schulen machen es auch ohne sich ums Visum ihrer Schüler zu kümmern.
- Wer sich darauf einlässt, kann viel Aufwand sparen. Aber wenn er erwischt wird, darf er womöglich nie mehr in die USA einreisen. Folgendes Szenario genügt: Polizeikontrolle, Polizist fragt: "Was machen Sie hier?", Antwort: "Fliegen lernen"...
- Völlig unabhängig von der Visumspflicht ist die einer TSA-Genehmigung für das Training. Die TSA kümmert sich kein bisschen ums Visum. Die CBP kein bisschen um die TSA-Genehmigung.
15. Oktober 2013: Von Guido Warnecke an 
Ich wuerde das nicht ohne Visum machen. Wenn Du eine Ausbildung machst in USA, brauchst Du ein Visum.
Der Aufwand dafuer ist ja ueberschaubar. Torsten hat recht, kein Problem, wenn das nicht auffliegt. Wenn ja: dann gibt es richtig Palaver. Not worth it. Es wird ein J visa gebraucht, kein M visa.
Happy Landings,
Guido
15. Oktober 2013: Von Sim L..... an Guido Warnecke
Das J-Visum scheint eher für "Exchange Visitor" zu sein. Wer aber keinen Gegenbesuch erwartet, für den ist ein M1 Visum gedacht.

Christoph, der Ablauf war bei mir damals:
  • Flugschule kontaktieren. Verbindlich anmelden, etc.
  • Formular I-20.. erhalten (ggf. nachfragen, wenn die Flugschule es vergisst).
  • Einen Termin bei dem Konsulat machen (oft auf Wochen ausgebucht).
  • Zeitgleich kann schon die TSA Überprüfung beantragen. Diese kann aber erst vor Ort abgeschlossen werden, wenn die Fingerabdrücke genommen wurden. Die Flugschulen kennen dafür üblicherweise die besten Möglichkeiten um schmerzfrei durch den Prozess zu kommen.
    • Die TSA Freigabe ist ein Jahr gültig und wird nur benötigt, wenn für eine zusätzliche Lizenz trainiert wird. Für das Stundensammeln wird es nicht benötigt (dort reicht ein Touristenvisum).
  • Zum Interview Termin auf dem Konsulat erscheinen. Der Pass mit dem Visum kommt dann wenige Tage später mit der Post.
  • Einreisen und sich vor dem Beamten bloß zurückhalten - auch wenn man wegen dem "Shutdown" soeben noch drei Stunden in der Schlange stand und jemanden mal gründlich die Meinung geigen möchte. Wenn der "Flugschule" hört, gehen dort schnell die Warnlampen an und wenn er will, kann er einen nach Hause senden.
  • Zum vereinbarten Tag in der Flugschule auftauchen um u.a. die TSA Prozedur abzuschließen.
Es fallen auch Kosten für Studenten-Registrierung, das Visum selbst und die TSA Überprüfungsgebühr. Alles zusammen ca. $400.
16. Oktober 2013: Von Julian Koerpel an Sim L.....
1. Der Hauptgrund für die Reise ist entscheident.
wenn man nur und ausschliesslich die Ausbildung macht inkl Classroomplan, Visum pflicht.
Sonst nicht.

2. Fingerprints kann man in EU machen, in EDFC z.B. Das spart jede Menge Zeit...


wie immer, eine Frage, 100 Antworten.
Muss letztenendes jeder swlber wissen was er macht.
16. Oktober 2013: Von Pat Wie an christof brenner
J-1 Visa für Flight Training gibt es schon länger nicht mehr.

M-1 Visa für Vocational Training (dazu zählt Flight Training):
  • Rechtsgrundlage: 8 CFR 214.2(m)
  • Du musst einen 'Full Course of Study' absolvieren. Bedeutet mindestens 18 bzw. 22 Stunden/Woche , letzteres wohl bei Flight Training - 8 CFR 214.2 (m) (9) (iii).
  • Du benötigst ein 'SEVIS Form I-20' - 8 CFR 214.2 (m) (1) (i) (A).
  • Das ist eine Variante eines I-20 das nur von einer Schule ausgestellt werden darf, die SEVP zertifiziert ist - 8 CFR 214.3 / 8 CFR 214.12
  • Das ganze kostet auch was - 8 CFR 214.13 (a) (3) (Hier wird übrigens das erste mal explizit Flight Training erwähnt).
  • Bisher konnten sowohl Part 61 als auch Part 141/142 Schulen am SEVP teilnehmen.
  • Erst Ende letzten Jahres wurde klargestellt, dass dies jetzt nur noch für Part 141/142 Schulen gilt.

Visa Waiver Program:
  • Jetzt kann man das ganze so interpretieren, dass man während eines Urlaubs einfach weniger als 18/22 Stunden pro Woche Ausbildung macht und damit kein M-1 Visa 'benötigt' und mittel VWP einreisen kann. Das ist die Interpretation der Schulen, die nicht SEVP zertifiziert sind.
  • Man kann es aber auch anders herum interpretieren, so dass ein M-1 Visa für Flugausbildung erforderlich ist und man mit weniger als 18/22 Wochenstunden kein solches bekommt und damit eine Flugausbildung nicht erlaubt ist. Das ist die Interpretation der SEVP zertifizierten Schulen (Part 141).
  • Da die Gesetze hierzu nicht eindeutig sind, finden sich hierzu sehr viele Diskussionen in Internet Foren.

Alternativen:
- Du gehst an eine SEVP registrierte Schule (Part 141) mit M-1 Visum.
- Du gehst an eine nicht im SEVP registrierte Schule (Part 61) mittels Visa Waiver Program weil du der Meinung bist es sei legal.

Wenn man den Aufwand machen will kann man im letzteren Fall auch eine Anfrage bei der US Botschaft stellen, in der man beschreibt das man Urlaub machen möchte und nur nebenher eine Fluglizenz erwerben möchte. Oder deine Schule kann bei der USCIS anfragen, ob du in so einem Falle ein Visum benötigst.
Dieses Visa Thema beschäftigt die Behörden und Politiker in den USA ganz ordentlich, aber es dauert sehr lange bis die Dinge geklärt werden. Beispielsweise sollte es Part 61 Schulen gar nicht möglich sein, sich am SEVP zu beteiligen. War es aber weil da gepennt wurde: https://www.schumer.senate.gov/record.cfm?id=337262

Tja und auch mit Visum kann man Probleme bekommen, etwa wenn man nicht in der Flugschule erscheint obwohl das Visum dafür ausgestellt wurde: https://m.ice.gov/news/releases/1108/110831dallas.htm?f
16. Oktober 2013: Von  an Pat Wie
- Du gehst an eine nicht im SEVP registrierte Schule (Part 61) mittels Visa Waiver Program weil du der Meinung bist es sei legal.

Entscheidend sind bei diesem Vorgehen zwei Dinge:

1. Nie einem Offiziellen sagen, man wäre zum Fliegen lernen in den USA. Denn die denken dann automatisch, das sei der (visumspflichtige) Hauptzweck der Reise. Also nicht bei der Einreise und nicht bei irgendwelchen Kontrollen.

2. Auch ohne Visum ist etwa für den Erwerb neuer Lizenzen eine Genehmigung der TSA für die Schulung erforderlich. Das hat nichts mit dem Visum zu tun. Wer die nicht einholt, kriegt garantiert Ärger - und eigentlich auch Probleme mit der Schule.
16. Oktober 2013: Von christof brenner an christof brenner
Vielen Dank für die vielen wertvollen Infos.
Wen es interessiert: Hier hab ich heute einen zwar schon etwas älteren (2005), aber sehr eindeutigen Beitrag zu dem Thema gefunden.
Aussage vom TSA-Justiziar: "NO flight training under Category 1, 2, or 3 (49 CFR 1552.3) should be conducted for ANY alien who has entered the U.S. in B-1 or B-2 (visitor's) status. It is a violation of the status under which the non-immigrant visitor entered the U.S."
Die Praxis scheint nach einiger der Berichte hier ja eine andere zu sein... Versteh einer die Amis... ;-)
16. Oktober 2013: Von Pat Wie an christof brenner Bewertung: +0.67 [1]
Ganz interessant in dem Zusammenhang ist ein letztes Jahr erschienener GOA-Report, der das Thema Flugausbildung, TSA und auch Visum näher beleuchtet. Auf alle Fälle scheint man in der Zukunft beim Thema Visum genauer hinschauen zu wollen, dass Titelblatt ist ja schon mit einem deutlichen Hinweis versehen:



Wenn man das liest sollte man in Zukunft vielleicht nicht unbedingt darauf vertrauen, dass es so locker gehandhabt wird wie bisher.

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