Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Eine Cessna Chancellor hat 8 Sitze zum Füllen. Basta!
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  175 Beiträge Seite 6 von 7

 1 2 3 4 5 6 7 
 

6. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Wie gesagt, fehlerfrei lesen ist nicht Ihre Stärke.
Habe ich irgendwo geschrieben, dass man für den Transport eines Aktenordners bloß "einen Gewerbeschein" benötigt?
Gewerbliche Flüge kann man halt nur mit gewerblich zugelassenen Flugzeugen, also mit AOC, machen. Und da es für einmotorige Flugzeuge kein AOC gibt, muss das von mir beschriebene Gerät und entsprechend lizenzierte Piloten eingesetzt werden, alles andere ist illegal. Das lernt man beim PPL und ist natürlich für einen hochnäsigen A320-Kutscher kein Thema. Und ob für kommerzielle Fertigung von Videos (aus einem UL) nicht doch ein gewerblich zugelassenes Flugzeug notwendig ist, das wird Ihnen die Versicherung erzählen, wenn sie einmal einen Unfall bei dieser Tätigkeit haben sollten. Ihr Bier.
Die C414 braucht also Ihrer seltsamen Meinung nach (weiter vorne nachzulesen) selbst bei längeren Überwasserflügen keine Seenotausrüstung, so lange sie nicht weiter als 184 km von einer Landemöglichkeit entfernt ist. Was ist dann bei einem Triebwerksausfall? Oder beider Triebwerke z.B. bei falscher Betankung? Feuer an Bord (siehe SR111)? Ist ja alles schon vorgekommen. Da nützen die 184 km nichts. Fliegen Sie tatsächlich mit so einer alten Mühle übers Wasser, ohne Ihren Passagieren eine Überlebenschance für den Fall solcher "Unpässlichkeiten" und einer notwendigen Wasserlandung einzuräumen? Aber Hauptsache, Ihre Cabinencrew erklärt Ihren Passagieren bei einem Binnenflug mit dem A320 von Wien nach Köln den Gebrauch der Schwimmwesten.
Lernen Sie was von einem bescheidenen Propellerkutscher, der bei JEDEM Flug über Wasser für alle Insassen eine Schwimmweste bereit hält. Ob vorgeschrieben, oder nicht.

6. Oktober 2012: Von Hubert Eckl an Gregor FISCHER
< Kicher>Genosse Thschu-En-Lai stellt sich an die Spitze der Bewegung zur Bekämpfung des Genossen Tschu-En-Lai... In diesem lehrreich wie gleichermassen amüsanten Biotop tummelt sich die demi monde jungen Geldes auf dem Sturm zum Gipfel Maslows. Wie oft muss ich erleben, daß trotz Jet und Set sich die gesellschaftliche Anerkennung einfach nicht einstellen will. Mich würde brennend interessieren, wieviel D CMMM-Kutscher und ihre Brüder sich hier noch tummeln. Allerdings outen sich - schon mangels orthografischer Fertigkeiten - die wenigstens so frech wie unser Ruiz. ( Schon ok, hier sind in der Mehrzahl seriöse verantwortungsbewusste Mitglieder ihrer Zunft.)
6. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
korrigiert

6. Oktober 2012: Von Achim H. an Othmar Crepaz
Hallo Herr Crepaz, ich weiß zwar nicht was zwischen Herrn Loitfelder und Ihnen innerösterreichisch vorgefallen ist, aber als Leser des Forums erscheinen mir Ihre Reaktionen und Angriffe höchst erratisch. Mir fiel Herr Loitfelder bisher als sehr kompetenter und freundlicher Teilnehmer auf, dessen Horizont wesentlich weiter als der eigene A320 reicht. Zum Thema Umgang mit dem Unglück Verstorbener und Beurteilung von Flugunfällen vor der staatlichen Untersuchung gibt es zwei valide Sichtweisen. De mortuis nil nisi bonum heißt es in der griechischen Philosophie und man kann diese Auffassung vertreten. Ich teile sie nicht aber respektiere sie.
6. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Achim H.
Lieber Herr Hasenmüller, Sie können den Verlauf der Diskussion jederzeit nachlesen und sich dann ein Urteil bilden. Ich denke halt, wir sind hier ein klassisches GA-Diskussionsforum, wo ein Linienpilot Privatpiloten belehren möchte, der selber noch nie was von einer ED-R9 oder von VFR-Korridoren in Italien gehört hat, wo man sogar niedriger unterwegs ist als üblicherweise bei uns über bewohntem Gebiet. Nebst sonstigen Unterstellungen. Ist noch alles nachzulesen. Nein, persönlich kenne ich ihn nicht, und ich habe auch nicht die geringste Lust, solche Leute kennen zu lernen.
6. Oktober 2012: Von Sepp Hattinger an Othmar Crepaz
Ich erlaube mir seit Jahren den Luxus, VFR in fremde Laender zu fliegen. Aber ich bin noch niergends in 1000 ft "herumgegrundelt"! Weder im Luftraum Istanbul, Athen, Palma, Barcelona, Heraklion, Stockholm und schon gar nicht in Italien. Alles VFR mit Freigaben in 6500-12000, ja sogar 14500 ft! Letztes Routing im August: Ueber den Brennerpass nach Verona-Pisa-Ajaccio-Ibiza-Castellon-Sabadell-Chambery-Salzburg. Natuerlich nicht von Stadt zu Stadt usw, sondern Low-Level-Routings. Professionell mit entsprechenden Flugplaenen eben, staendig Funkkontakt mit ATC.
Und jetzt zum Unfall Innsbruck.
Ich war zufaellig zur selben Zeit am selben Ort. Nicht in der Luft, sondern auf der Brennerautobahn Richtung Suedtirol unterwegs. Wenn schon noch in Innsbruck ein Start nach VFR-Regeln moeglich war (der Tuermer hat wohl beide Augen zugedrueckt), spaetesten wenige NM und ft nach dem takeoff muss die Cessna in den Wolken/Nebel verschwunden sei. Kurz nach Innsbruck - Hoehe Berg Isel - aufliegende Bewoelkung, starker Sichtrueckgang durch Nebel, Niederschlag. Und suedlich des Brenners hat sich das Wetter nicht gebessert. Die Flugfuehrung nach VFR-Regeln war daher nicht moeglich!!!

Schoenes Wochenende!
6. Oktober 2012: Von Lutz D. an Achim H.
De mortuis nil nisi bonum heißt es in der griechischen Philosophie

Danke Achim, mit diesem Satz hast Du meinen Tag gerettet ;) (Das ist ein ehrlich gemeintes Zwinkern). Vielleicht bleibt hier insgesamt jeder Schuster bei seinem Leisten. Der Unfalluntersucher bei dem Unfall, der Herr Crepaz bei der Malibu und so weiter. Was in diesem Thread schon an Falschinformationen geschrieben wurde, geht auf keine Kuhhaut. Teilweise auch, weil aneinander vorbei geschrieben wird.

Nur eines ist ganz sicher: Man darf natürlich gewerblich einmotorig fliegen, ja sogar gewerblicher einmotoriger Personentransport ist machbar. Und natürlich kann man auch UL's gewerblich einsetzen (in D, keine Ahnung ob in OE), das bestätigt einem die Versicherung auf Wunsch auch noch.
6. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
"Sie können den Verlauf der Diskussion jederzeit nachlesen und sich dann ein Urteil bilden"

Ich bin mir ziemlich sicher, das hat Herr Hasenmüller längst getan, inklusive "Unterstellungen" ;-)

6. Oktober 2012: Von Max Sutter an Achim H.
De mortuis nil nisi bonum heißt es in der griechischen Philosophie

Achim, statt bonum bene und statt griechischen lateinischen, und scho passts.

P.S. Der Erstflug von Dädalus und Ikarus war schon absolviert, als ein wortgewandter Römer diesen Spruch erfunden hat.
6. Oktober 2012: Von  an Max Sutter

und die königin dido in karthago? als sie ihr gebiet mit der kuhhaut absteckte? war das noch vor dädalus?

mfg

ingo fuhrmeister

6. Oktober 2012: Von Achim H. an Max Sutter
Max, ich hab nen PPL/IR mit großem Latinum. Die Redewendung ist so korrekt, man muss sich noch das Gerundium "dicendum est" dazudenken. Die moralische Grundidee kommt von den Alten Griechen nur ist der lateinische Spruch geläufiger.
6. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Lieber Herr Crepaz, zuerst das Fachliche (jeweils österr. Recht):

"Gewerbliche Flüge kann man halt nur mit gewerblich zugelassenen Flugzeugen, also mit AOC, machen."
Das ist falsch, a)gewerbliche Flüge mit Ultraleichtflugzeugen oder b)Rundflüge benötigen kein AOC sondern eine Betriebsaufnahmebewiligung (§108) und Beförderungsbewilligung (§104). Nachzulesen im LFG §102 Absatz (1)

"Und da es für einmotorige Flugzeuge kein AOC gibt:"
Ist auch falsch, selbstverständlich gibt es ein AOC für Einmots und zwar für gewerbliche Flüge nach VFR (für Rundflüge nicht erforderlich, siehe oben). Der Unglückspilot der C414 war ja VFR unterwegs, hätte dies also auch unter Vorliegen anderer Voraussetzungen mit einer PC12 o.Ä. tun können.

"Das lernt man beim PPL"
Kann ich mir nicht vorstellen, schlag nach im LFG.

"Die C414 braucht also Ihrer seltsamen Meinung nach .. selbst bei längeren Überwasserflügen keine Seenotausrüstung"
Das haben Sie so erfunden. Geschrieben habe ich das nicht.

"Was ist dann bei einem Triebwerksausfall?"
Nichts, um dann nicht sofort zu einer Notwasserung gewungen zu sein ist eigentlich der zweite Motor zuständig..

"Hauptsache, Ihre Cabinencrew erklärt Ihren Passagieren bei einem Binnenflug mit dem A320 von Wien nach Köln den Gebrauch der Schwimmwesten."
Ist auch falsch, bei diesem Flug wird vor dem Start nur auf die Schwimmwesten HINGEWIESEN. Bei einem Flug zum Beispiel Wien-Larnaca wird die Handhabung DEMONSTRIERT, Beides kann auch in Form von zwei unterschiedlichen Videoversionen geschehen und ist eine Behördenauflage. Wenn Siezu IFE etwas wissen wollen-ich war jahrelang Lieferant dieser Videos.

"Lernen Sie was von einem bescheidenen Propellerkutscher"
Ja, da würde ich schon gern was lernen, wenn ich nur wüßte, was.


Und jetzt das Andere:
Ist off-topic, Sie haben Post.

MfG,
M. Loitfelder
6. Oktober 2012: Von Max Sutter an Achim H.
ich hab nen PPL/IR mit großem Latinum ...

Finde die Kombination Klasse. Also dringend Prüfung ablegen und Latin proficiency 5 in den Schein eintragen lassen. Da ich nur das Kleine habe, reichts bei mir nur für level 4.

Ob bene oder bonum ist laut unzähligen Google-Links offensichtlich Geschmacksache, je nachdem wie das Sprichwort gedanklich ergänzt wird. Bei Bene spart man aber einen Buchstaben. Der alte Grieche Chilon, der mutmaßliche Urheber dieses Spruches, so wird in einem Interview des altgriechischen TV's berichtet, soll aber die Form gemeint haben, nicht den Inhalt, also wäre bene richtig.

also dann noch bonum volatum.

6. Oktober 2012: Von Daniel Krippner an Othmar Crepaz
Selbst wenn Herr Loitfelder nur Unsinn schreiben würde und Sie der Quell der Weisheit wären - besonders in Diskussionen im Netz macht der Ton die Musik, und der ist bei Ihnen völlig daneben. Egal ob A320, Malibu oder (m)eine bescheidene C172: wer sich so wenig im Griff hat dass er in einer Diskussion in einem Internetforum derart unhöflich wird der sollte bei youtube Videos kommentieren, aber kein Flugzeug führen.
Just my two cents.
6. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.
Lutz, das ist in Ö nicht anders, und ohne dementsprechende CSL-Deckung wäre ich auch nicht geflogen. Für ferngesteuerte Kameraplattformen muss man aber lange suchen bis man eine Versicherung findet. LG, Markus
6. Oktober 2012: Von Hubert Eckl an Max Sutter
und im übrigens ist die typische " ich kann auch Latein"-Satz auch nicht besser in dem man ihn bei jeder passenden, öfter unpassenden, Gelegenheit zitiert. Er ist aus uralter Angst vor Rache aus dem Totenreich entstanden. Wenn der als ethisch allgemein verbindlich gelten soll: Gute Nacht Hirn! Dann müssen wir Abbitte leisten von Dschingings Khan bis Göring und Hitler. Wann kapieren wir endlich, daß der Satz "Ihm ist nichts heilig!" das schönste Kompliment ist, daß einem homo sapiens gemacht werden kann, denn heilig ist der metaphysische Begriff für Denkverbot.
6. Oktober 2012: Von Gregor FISCHER an Hubert Eckl

''Wann kapieren wir endlich, daß der Satz "Ihm ist nichts heilig!" das schönste Kompliment ist, daß einem homo sapiens gemacht werden kann, denn heilig ist der metaphysische Begriff für Denkverbot.''

Schön formuliert und so wahr...

Gruss aus Fla. ::GF::

6. Oktober 2012: Von  an Hubert Eckl

(Keine Antwort auf Sie, Polarius)

Wie wär's einfach mit einem schönen Weitpinkel-Wettbewerb hinterm Haus, die Herren?

7. Oktober 2012: Von Max Sutter an 
Also bei uns im Kindergarten waren die tollsten und respektiertesten Mädchen immer die, welche da auch mitgemacht haben.
7. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Flieger Max L.oitfelder
Ich hätte einen Vorschlag, wie Sie viel Geld verdienen können. Beraten Sie Pilatus, die sich seit Jahren bemühen, für die PC12 eine gewerbliche Zulassung zu bekommen. Natürlich für Flüge nach IFR, denn das ist ja der Kern meiner Aussage ganz zu beginn dieser "Diskussion", wo ich die Frage stellte, wie man ein Gerät wie die C414 nach VFR betreiben kann. Das gilt genau so für die PC12 oder den JetProp. Was dabei heraus kommt, haben wir ja vor Wochen im Jura gesehen. Und wenn Sie ganz schlau sind, dann machen Sie das selbe Geschäft auch noch mit Cessna für die Caravan. Die möchten auch schon lange...
7. Oktober 2012: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz
Die PC12 ist in der Schweiz versuchsweise bereits gewerblich IFR zugelassen. In den USA, Canada sind für FedEx mehr als 100 Cessna Caravan im Paketdienst gewerblich unterwegs, und das natürlich IFR. Ihr Vorschlag kommt zu spät.
7. Oktober 2012: Von  an Achim H.

hallo herr hasenmüller,

dann könnten sie ja fliegender pfarrer werden und herr suttr ihr ministrant! deutschland könnts brauchen...

grüße aus dem verregneten erding...

ingo fuhrmeister

7. Oktober 2012: Von Michael Höck an 
"Das gilt genau so für die PC12 oder den JetProp. Was dabei heraus kommt, haben wir ja vor Wochen im Jura gesehen."

Ist es denn mittlerweile gesichert, das die HB-FPZ VFR unterwegs war ?
7. Oktober 2012: Von Michael Höck an Michael Höck
"Meine Passagiere würden das Anziehen während des gut 20-minütigen Gleitfluges (im Falle eines Triebwerksausfalls) hoffentlich schaffen."

Herr Crepaz, Hand aufs Herz, transportieren sie

a) nur austrainierte Langstreckenschwimmer

oder

b) lassen Sie die Passagiere ab TOD die Westen anziehen

oder

c) fliegen Sie Valencia grundsätzlich nur dann an, wenn garantiert der Approach übers Wasser nicht geflogen wird

und

d) warten sie mit dem Descent bis Sie über Land sind ?


MfG

Michael Höck
7. Oktober 2012: Von Othmar Crepaz an Michael Höck
Viele Fragen, und eine einfache Antwort: Wenn Sie im Mittelmeer, ziemlich nahe an der Küste, tatsächlich notwassern müssen, dann sind für den Piloten 20 Minuten eine lange, lange Zeit, um a) ein Schiff zu erspähen, bei dem man in dessen Lee notwassern kann und b) reichlich Positionsmeldungen abzugeben. Infos dazu geben 2 GNS, 1 Moving-Map und 1 ASPEN reichlich. Aber wenn Sie lieber gleich tot sind, statt vielleicht maximal 1 Stunde in der Schwimmweste auf Rettung zu warten - Ihre Sache. Ich hatte sogar lange Zeit ein (nicht vorgeschriebenes!) Raft für 6 Personen, aber das ist mir leider im Hangar geklaut worden. Im Übrigen fühle ich mich mit einer Propellerturbine ziemlich auf der sicheren Seite (bin damit auch schon über den Atlantik geflogen) - rein statistisch gehen beim Kolbenschüttler BEIDE Triebwerke den Geist auf, ehe die Turbine ihre Dienste quittiert. Aber ich finde es sonderbar, dass man mich angreift, weil ich scheinbar nicht einmal vorgeschriebene Schwimmwesten mitführe. Ich werde mich trotzdem nicht davon abbringen lassen.

Die im Jura verunglückte PC12 kann legal nur unter VFR unterwegs gewesen sein, weil es in Europa leider keine gewerbliche Einsatzmöglichkeit unter IFR gibt (was ich schon die ganze Zeit hier behaupte). Und dass uns die USA in dieser Hinsicht weit voraus sind, ist ebenfalls bekannt. Deshalb gehen ja diese wunderschönen und sicheren Flugzeuge aus der Schweiz fast nur in Übersee, weil es hier in Europa - im Gegensatz zu den USA - keine gewerbliche Zulassung unter IFR gibt. So viele Millionäre, die sie privat nutzen (natürlich unter IFR) gibt es halt leider nicht. Ich hoffe, ich habe mich nun klar genug ausgedrückt - irgend welche Betriebsgenehmigungen für seltene Randgruppen (Fotoflüge, gewerbliche Rundflüge, Sprühflüge, Hagelabwehr (bei uns im Ösiland) u.a.m. sind hier nicht das Thema.

  175 Beiträge Seite 6 von 7

 1 2 3 4 5 6 7 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang