Vermutlich gibt es noch gar keine Drucksache(n) dazu.
Hintergrund war eine Petition an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, der sich daraufhin für nicht zuständig erklärt und den Vorgang an drei Bundesländer (Niedersachsen, Bayern und Berlin) weitergeleitet hat.
Gefordert wurde, die Schließung von Flug- und Sonderlandeplätzen mit den gleichen Auflagen zu belegen, wie deren Errichtung, unabhängig davon auf welchem Weg die Schließung betrieben wird (z.B. die Hintertür des Pachtvertrages wie in Lüneburg). Insbesondere sollte ein Gutachten über die wirtschaftlichen Folgen der Schließung verbindlich vorgeschrieben werden.
Ausgenommen wurden explizit vorübergehende Stilllegungen aus Sicherheitsgründen durch das LBA und private Sonderlandeplätze die nicht für die allgemeine Luftfahrt genutzt werden (d.h. Plätze die üblicherweise auch nicht in der ICAO verzeichnet sind, wie z.B. die Firmen-Runway in Bissendorf nördlich von Hannover).
Selbstverständlich werden alle Eingebungen abgelehnt werden, allerdings können wir zumindest versuchen, den Verwaltungsaufwand durch die Einsendung weiterer sachdienlicher Unterlagen so weit zu erhöhen, dass zumindest jemand Notiz davon nimmt - im Falle Italien klappte es ja auch.
*Träumerei Anfang* Sollte tatsächlich ein Landtag auch nur einen kleinen Teil der Forderungen umsetzen, hätten wir einen wunderbaren Präzedenzfall und zumindest eine gewisse Sicherheit für die Plätze in einem Bundesland *Träumerei Ende*
Weiteres siehe Anlage.