⇠
|
47 Beiträge Seite 2 von 2
1 2 |
|
|
|
|
Hallo,
[...] das Fehlen einer LFZ-Steuer - analog zur
Kfz-Steuer - könnte für uns noch zu einem großen Problem auch in
Deutschland oder Benelux werden. Die Zeiten werden rauher, der Neid
nimmt zwar nicht zu, aber bricht sich Bahn, vor allem auch wenn es darum
geht, die anderen zu beruhigen - das führt dann zu solchen Exzessen wie
in Italien. Gäbe es einen vernünftigen jährlichen Steuersatz,
meinetwegen bemessen am Hubraum oder der Tonnage, dann wäre eine
radikale Erhöhung politisch viel schwieriger. Aber so gibt es keinen
Vergleichswert und bizarre Zahlen finden schnell Eingang in die
Diskussion. [...]
nur dass das Äpfel und Birnen wären.
Die allgemeine / private Fliegerei zahlt ja schon Steuern. Mehrwertsteuer bei Anschaffung und Unterhalt, zusätzlich Mineralölsteuer, usw.
Und all das dafür, dass die Bodeninfrastruktur nichtstaatlich / privat ist (von ungewollten und unnötigen Subventionsgräbern wie politisch gepuschten Regionalflughäfen mal abgesehen - aber dafür kann die GA ja nichts). Zudem, Infrastruktur wird nach allgeinen Gebührensätzen bezahlt wie z.B. Landegebühren, usw.
Ganz pervers wäre es bei den Vereinen, die wirklich alles selber zahlen.
Es gäbe außer "Abzocke" also keinerlei Begründung für irgendwelche Sondersteuern.
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Selbst wenn es eine Flugzeugsteuer in Deutschland gäbe, wäre die Steuer in Italien nach 48 Stunden Aufenthalt ebenfalls dort fällig. Abgesehen davon ist diese Steuer in Italien doch viel zu hoch. Für eine C152 die weniger PS als ein Audi A4 hat, die keine Autobahnen braucht, die mehr Sprit bracht als der Audi und dieser Sprit deutlich mehr kostet als das Benzin des Audis über 1000 Euro pro Jahr.
|
|
|
Ich habe zwar nur 9 Jahre Latein ohne Schwerpunkt Aeronautik aber wegen der ganzen Verwirrung mal nach dem italienischen Original aus offizieller Quelle gesucht. Im originalen italienischen Text ist folgendes zu finden:
13. (aeromobili) È istituita l’imposta erariale sugli aeromobili privati, di cui all’articolo 744 del codice della navigazione, immatricolati nel registro aeronautico nazionale, nelle seguenti misure annuali:
a) velivoli con peso massimo al decollo: 1) fino a 1.000 kg., euro 1,50 al kg; 2) fino a 2.000 kg., euro 2,45 al kg; 3) fino a 4.000 kg., euro 4,25 al kg; 4) fino a 6.000 kg., euro 5,75 al kg;
5) fino a 8.000 kg., euro 6,65 al kg; 6) fino a 10.000 kg., euro 7,10 al kg; 7) oltre 10.000 kg., euro 7,55 al kg;
b) elicotteri: l’imposta dovuta è pari al doppio di quella stabilita per i velivoli di corrispondente peso;
c) alianti, motoalianti, autogiri e aerostati, euro 450,00.
Das würde bedeuten, dass es nur Flugzeuge im italienischen Register betrifft. Segelflugzeuge, Motorsegler, Ballons und Gyrokopter werden zum Pauschalschnäppchenpreis von 450 Euro abgefunden.
Allerdings kommt dann der nachträglich eingeführte Absatz 14-bis:
14-bis. L’imposta di cui al comma 11 è applicata anche agli aeromobili non immatricolati
nel registro aeronautico nazionale la cui sosta nel territorio italiano si protrae oltre
quarantotto ore.
Ungefähr: die Steuer nach Absatz 11 erstreckt sich auch auf Flugzeuge, die nicht im italienischen Register sind und sich 48 Stunden auf italienischem Staatsgebiet aufhalten.
Nach dem Text ist es vom Parlament so verabschiedet. Ich vermute, dass in Italien wie in Deutschland der Präsident Gesetze ausfertigen muss und weiß nicht ob er das getan hat. Wird aber wahrscheinlich so sein und damit direkt geltendes Recht.
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Auf der Webseite der AOPA sind mittlerweile Musterbriefe hinterlegt.
https://www.aopa.de/aktuelle-news/vorsicht-bei-fluegen-nach-italien.html
Ich habe schon beide Varianten gefaxt. Es wäre gut, wenn sich jeder daran beteiligt. Je mehr Reaktionen desto besser.
Ich wollte dieses Jahr eigentlich nach Venedig und Rom. Vorerst liegt das nun auf Eis.
Sebastian
|
|
|
Habs eben gefaxt, bitte alle schreiben, auch wenn es dieses Jahr keinen Italientripp geben sollte. Je mehr desto besser.
|
|
|
Ist auch gerade raus hier, etwas abgeändert und erweitert.
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Ich halte es nicht für sehr zielführend den italienischen Behörden den potentiellen Verlust vorzurechnen - wirkt irgendwie "drollig", aber nicht zwingend überzeugend.
Was bisher nicht angesprochen wurde ist die Frage der Vereinbarkeit mit europäischem Recht und Reisefreiheit. Kann denn Italien zum Beispiel einfach deutsche Autos besteuern? Ist eine derartige Steuer nicht Hoheitsrecht der einzelnen Staaten?
|
|
|
Diese Frage ist zwar berechtigt, aber ih glaube kaum, das ein Deustche deswegen Italien verklagt. Daher ist der Weg der Massenfaxe & Emails erst mal der Bessere. Klagen kann man immer noch und man kann auch erst klagen, wenn diese Steuer gezahlt wurde. Und das Brüssel diese Steuer in Italien anprangert und Klage erwähnt oder Sanktionen galube ich kaum.
|
|
|
Steuer ist offenbar bestätigt. Dieses Dok kam am 3.2. raus.
https://www.agenziaentrate.gov.it/wps/wcm/connect/1f4280804a083d3fa913abf04737a844/provvedimento+imposta+aereomobili.pdf?MOD=AJPERES&CACHEID=1f4280804a083d3fa913abf04737a844
Denke, es braucht mehrere Wege. Wir Piloten/Eigner mit wenig juristischen Kenntnissen haben wohl am ehesten via Massenmails e.t.c. die Chance, gehört zu werden.
Leute mit juristischem Background sind natürlich hochwillkommen, wenn sie Italien die Rechtswidrigkeit der Sache klar machen können oder allenfalls direkt über den EU Gerichtshof etwas erreichen können.
Bis dahin sollte man auf jeden Fall Italien meiden.
Eine Sache die mir noch aufgekommen ist: Wie ist das mit Autos? Ich weiss zwar, dass es dort Abstufungen gibt, aber wenn es für die Autos auch so wäre, dass Neuwagen in Italien nach 48 Stunden verzollt werden müssen, wäre das wohl eine Schlagzeile wert? Denn das beträfe wohl wesentlich mehr Leute als uns. Und wenn es dann in der nächsten Feriensaison so richtig kracht und mal ein paar tausend Urlauber festgehalten werden? Kann mal jemand mit Italienischkenntissen den Gesetzestext darauf durchforsten? Ebenso mit Booten, Caravans und anderem? Sowas hätte sogar Titelseitenpotential.
|
|
|
Die Unvereinbarkeit mit Europäischem Recht ist auf den ersten Blick für mich nicht erkennbar. Einerseits sind gewerbliche Anwendungen ausgeschlossen, was schon mal einen grossen Teil der einschlägigen Vorschriften und Urteile zu nicht-tarifären Handelshemnissen unbrauchbar macht. Und desweiteren werden Ausländer ja Inländern nicht schlechter gestellt, was auch ein wichtiges Merkmal wäre. Die Personenfreizügigkeit scheint mir ebenfalls nicht betroffen zu sein. Wahnsinn ist es natürlich trotzdem.
|
|
|
wenn mit auto fiat gemeint ist - diese marke gibts meines wissens gar nicht mit PS die marke mit dem pferdchen - da ärgert sich der kunde wohl mehr über die künstliche verknappung / verkaufspolitik, als über läppische paar euro peanuts steuern. man sollte aber trotzdem der sache auf den grund gehen - heutzutage werden auch die reichen immer pingeliger
|
|
|
Nein, was ich damit meine ist: Werden Urlauber, die mit einem Auto nicht älter als x Jahre (bei denen gibt's ja ne Abstufung) auch bei der Ausreise um xxx Euronen erleichtert? Weil stell Dir das mal vor... die Blechlawine von D,A,CH und Resteuropawürde an der Grenze bei der Rückreise kollektiv als Geisel genommen und kommt erst gegen Lösegeld = Luxussteuer wieder frei.... dies bei allen Autos neuer als 5 Jahre, Wohnwagen, Mobilhomes (so ein Winnebago kostet ganz schön was, da gibt's gleich zwei Pipers dafür). Was wäre wohl das für ne Schlagzeile? Und wenn die alle wegbleiben, da wäre der Effekt noch etwas ausgeprägter.
|
|
|
Sehr geehrter Herr .......
auf Anfrage beim ACI in Italien wurde uns mitgeteilt, dass diese Regelung nur für Kraftfahrzeuge mit italienischer Zulassung gilt.
Sollten noch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Karina Stephani Touristische Services Reise und Freizeit (TSR) - Grenzverkehr ADAC e.V. - Hansastraße 19 - 80686 München Telefon (0 89) 76 76 63 31 - Fax (0 89) 760 75 72 Karina.Stephani@adac.de - www.adac.de
|
|
|
das sieht eindeutig nach weichmacher im nachhinein aus - ähnlich wie die obama-atc-gebühr.
anscheinend wird die gefahr der massenerschreckung erkannt. jetzt müssen nur noch die piloten ähnlich den autofahrern "stimmung" bei den italienern machen
|
|
|
Danke, gut zu wissen.
Damit wäre wohl eine Ungleichbehandlung ziemlich nachgewiesen. Hoffen wir mal, sie merken auch noch was für einen Schaden sie mit der Regelung für uns anrichten und stoppen diesen Wahnsinn vor der Sommersaison.
|
|
|
"Und desweiteren werden Ausländer ja Inländern nicht schlechter gestellt, was auch ein wichtiges Merkmal wäre."
So wie der Text im Moment verfasst ist, werden die Ausländer tatsächlich schlechter gestellt. Da beim "Ausländer-Zusatz" nichts von pro rata steht, muss im Moment davon ausgegangen werden, dass nach 48h Aufenthalt die ganze Jahressteuer fällig wird (ich tu mich schwer, dies auch nur ansatzweise nachzuvollziehen) während bei einem Inländer die Steuer pro rata erhoben wird. Wird das CofA z.B. erst Mitte Jahr erneuert, so zahlt ein Inländer nur die Hälfte.
Mittlerweile ist der Text veröffentlicht worden, wie die Steuer bei Inländern erhoben wird. Kein Wort, wie die Ausländer die Steuer zu begleichen haben.
Die Luxussteuer in Sardinien wurde nach einem Jahr ebenfalls abgeschafft, als man gemerkt hat, was man sich da ein Einnahmenverlust eingebrockt hat. Wahrscheinlich muss die italienische Regierung auch erst die schmerzhafte Erfahrung machen, bevor sie die Steuer für Ausländer wieder rückgängig macht.
Als Italiener tut es mir im Herz weh, meinen Fliegerkollegen davon abzuraten, mit dem Flugzeug nach Italien zu reisen.
Placido
|
|
|
Das ist eine sehr interessante Neuigkeit! Wer ist denn bei dieser Thematik "in the lead"? Wer hat sich bereits vertieft eingearbeitet und kann die italienischen Texte zitieren? Der Fliegen-in-Italien-Betreiber? Hier wäre die auszufüllende Beschwerdeseite:
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Steuerregelung wurde Rückwirkend verändert
Hierunter was mir ein Französsicher Pilot und Freund heute zugesendet hat
Kurz übersetzt
- Rückwirkend auf dem 28 Dezember für nicht in Italien zugelassene Flugzeuge - Jahressteuersatz um 50% gesenkt bei bis Max. 2 Tonnen - Den Steuerfreien Aufenthalt wird von 48 Stunde auf 45 Tage verlängert !!!! - Den Aufenthalt in einer Werstatts wird nicht von der Aufenthaltsdauer abgezählt
-------------
je me permets de diffuser cette information de dernière minute. Le parlement Italien (les deux chambres) a ratifié une modification de la loi-décret du 6 décembre 2011 modifiant de manière significative l'impact d'un séjour en Italie pour l'aviation légère. Vous pouvez trouver les propositions de modification du texte ici. https://www.camera.it/453?shadow_organo_parlamentare=1499&bollet=_dati/leg16/lavori/bollet/201204/0416/html/06 Cependant, le texte définitif (ratifié) n'est pas encore publié au journal officiel. En gros: - Réduction du taux de taxe annuel d'environ 50% pour les moins de 2 tonnes - Effet rétroactif au 28 décembre pour les aéronef non-italiens - Passage de la durée maximale du séjour hors-taxes de 48 heures à 45 jours - Le temps passé dans un atelier de maintenance italien n'est pas décompté du séjour
|
|
|
⇠
|
47 Beiträge Seite 2 von 2
1 2 |
|
|