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Sonstiges | JAR-Lizenz verlängern ohne ZÜP nicht möglich  
22. März 2008: Von  
Wenn die JAR-FCL Lizenzen PPL-A nach 5 Jahren auslaufen und man die verlängern will, muss man ein schönes Formular ausfüllen. Eine verlängerte Lizenz gibt es nur bei positiv abgeschlossener und gültiger ZÜP. Zum Glück läuft meine noch bis 2010...

BYLAN schreibt:

Infos Luftamt Nord

Für das Prozedere zur Verlängerung der Lizenz, wenn die 5-jährige Laufzeit des Papiers zu Ende geht, gibt es folgendes anzumerken:

Die Anträge auf Ausstellung der neuen Lizenz und auf Durchführung der Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG sind als pdf-File mit der Möglichkeit
ausgestattet, am PC direkt die Eintragungen vorzunehmen.

Bitte beachten: Die ausgefüllten Formulare können mit dem Acrobat Reader nicht gespeichert sondern nur gedruckt werden

Es ist mit einem erheblichen Antragsvolumen zu rechnen. Daher ist eine Vorlaufzeit zur Bearbeitung des Antrages von mindestens 4 Wochen anzuraten.
Wir werden uns bemühen, die Anträge zeitnah zu bearbeiten, können dies aber leider nicht garantieren.

Sind während der Laufzeit der Lizenz, also innerhalb der letzten 5 Jahre, Eintragungen ins Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt,
so muss der Pilot einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorlegen.
Diesen Antrag kann man kostenfrei beim KBA beantragen. Die Bearbeitungszeit beim KBA kann bis zu 4 Wochen umfassen.

Eine gut lesbare Kopie der aktuellen Lizenz mit Vorder- und Rückseite ist dem Antrag auf Ausstellung der neuen Lizenz mit beizulegen, da wir die
Eintragungen auf den Rückseiten kontrollieren, nachvollziehen und gültige Klassenberechtigungen auf die neue Vorderseite übertragen müssen.
Die Kopie der Lizenz ist von einem Fluglehrer zu bestätigen, dass die Vorderseite zur Rückseite gehört.

Problematisch wird es, wenn z. B. die erste Verlängerung der Klassenberechtigung auf der Rückseite falsch ist und die zweite Verlängerung
auf die erste (falsche) Verlängerung aufbaut.
Damit ist die zweite Verlängerung ebenfalls falsch und es sind ggf. Erneuerungen der Klassenberechtigung = praktische Prüfung mit Prüfer des Luftamtes
Nordbayern durchzuführen, damit die Fehler ' geheilt ' werden.

Zum Ausstellen einer neuen Lizenz (egal, ob Verlängerung des Papiers, Verlängerung Lehrberechtigung, Erneuerung Klassenberechtigung,
Eintrag einer weiteren Berechtigung wie Schleppberechtigung, Nachtflug usw) ist es zwingend erforderlich, dass die Zuverlässigkeit (ZÜP) gem. § 7 LuftSiG
gegeben ist, d. h. die ZÜP muss abgeschlossen und gültig sein!

Dies bedeutet, dass wenn bei Antragstellung auf neue Lizenz, die ZÜP abgelaufen ist oder in Kürze ablaufen wird und der Antrag auf ZÜP mit beiliegt, kann mit der
Ausstellung der Lizenz erst fortgefahren werden, wenn der ZÜP-Antrag abgeschlossen ist und das Ergebnis "zuverlässig" lautet!!!
Inzwischen sind sehr viele Erstüberprüfungen von Piloten aus 2005 und 2006 abgelaufen, obwohl bei Ihnen dieses Jahr die erneute Lizenzausstellung ansteht.
Für die Gültigkeit der ZÜP gilt: Feststellungsdatum der (ersten) Zuverlässigkeit plus 2 Jahre.
Wir werden unsere Piloten nicht schriftlich auf den baldigen Ablauf Ihrer ZÜP hinweisen, da dies den personellen und finanziellen Rahmen sprengen würde.
Somit muss jeder Pilot die Gültigkeit seiner ZÜP selbst überwachen.


In den kommenden Wochen werden Bescheinigungen zum Nachweis der ICAO-Sprachkenntnisse nach Anhang 1, Kapitel 1.2.9 zu dem Abkommen
über die Internationale Zivilluftfahrt an alle BZF I und AZF-Inhaber, für die wir zuständig sind, versandt.
Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2010 und sollte bei Auslandsflügen mitgeführt werden.
Die Verlängerungs- bzw. Prüfungsmodalitäten werden noch per Gesetz geregelt. Vor Mai 2008 ist nicht mit einer Bekanntgabe zu rechnen.
Wir bitten daher, bis zur Veröffentlichung von Rückfragen abzusehen.
22. März 2008: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Schoettker,

genauso wird es kommen. Die Landesluftfahrtbehoerden haben gegen unsere VG-Urteile zwar in erster Linie deswegen keine Revision eingelegt, weil die Erfolgaussichten sehr gering waren. Andererseits koennen sie aber auch warten, bis unsere Lizenzen zur Erneuerung anstehen, und das tun sie jetzt. Das BYLAS freut sich jetzt schon auf den 10.06.2009, um meinen Erneuerungsantrag dann genuesslich mit dem Hinweis auf die fehlende ZUeP abzulehnen.

Dann werd's wieder gerichtsmassig, und zwar definitiv bis nach Karlsruhe.

Viele Gruesse,

M. Stock
24. März 2008: Von  an Michael Stock
Hallo,

alle ATPL/CPL sind nur zwei Jahre gültig und amit sind dieses Jahr viele Lizenen zur Verlängerung fällig. Das LBA stellt keine neue Lizenz aus, wenn man nicht nachweisen kann, das man einen ZÜP Antrag gestellt hat. Dazu reicht eine Eingangsbestätigung bei der Polizei (bei mir in FFM) aus. Ich habe die Anträge OHNE ZÜP ans LBA gesandt und bekam 2 Tage später einen Anruf, das das ZÜP fehlt. Ich bin dann gleich zur Polizei/FFM gefahren und habe einen Antrag gestellt. Die Polizei wiederrum hat den Eingang meines Antrages sofort zu, LBA gefaxt. Zwei Tage später war mein Schein da, obwohl noch keine Erkenntnisse bezüglich meiner "Zuverlässigkeit" vorliegen konnten. Und das für nur 15,-- Euro. Abgesehen davon, das die ZÜP sehr fraglich ist und mich als Bürger unter Generalverdacht stellt, arbeitet das LBA sehr "kundenorientiert". Ich vermute, das das der RP-Darmstadt nicht einmal ansatzweise so machen würde.

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