Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Events | schießbefehl auch gegen falschparker im gg verankert???  
1. Januar 2007: Von  
https://www.n24.de/ticker/politik/article.php?articleId=91075

o herr ...wirf hirn vom himmel!

wie lange müssen wir uns diesen schwachsinn noch geschlagen geben?

als nächstes werden falschparkende autos von panzern überrollt, um die terrorgefahr zu verringern....

ab 1.4.2007: einschränkung der reisefreiheit in der brd, weitere anhebung der ökosteuer zur weiteren einschränkung der reisefreiheit, grenzen nach österreich werden geschlossen, um tanktourismus einhalt zu gebieten (herr kandler braucht visum für die brd), die mauer wird am rhein gebaut....

wie gehts weiter?

mfg
ingo fuhrmeister
2. Januar 2007: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Fuhrmeister,

es ist wirklich unglaublich. Ich habe versucht, ueber www.abgeordnetenwatch.de mal eine Frage an die CSU- und SPD-Abgeordneten meines Wahlkreises zu stellen. Mal sehen, ob es als Frage angenommen wird und welche Reaktionen kommen:

Sehr geehrte Frau Aigner,

Teile des Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) wurden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wegen Verstosses u.a. gegen Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fuer verfassungswidrig erklaert. Dieses Gesetz ist jedoch - da ohne Zustimmung des Bundesrates zustandegekommen - insgesamt verfassungswidrig. Paragraph 7 des LuftSiG stellt zudem eine Vielzahl unbescholtener Buerger unter unbegruendbaren Generalverdacht und wird rechtswidrig angewendet (vgl. entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Muenchen). Die erneuten Bestrebungen von Herrn Schaeuble, das LuftSiG durch eine verfassungswidrige Aenderung des Grundgesetzes zu "legitimieren", lassen nunmehr das Schlimmste befuerchten.

Mit Hinblick auf die stetig steigende Anzahl verfassungswidriger Gesetze und die Angriffe fuehrender Politiker auf Bundespraesident Koehler in diesem Zusammenhang rege ich die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verfassungsbruch" an. Tatbestand und Taeterschaft werden im Rahmen von Entscheidungen des BVerfG ohnehin hoechstrichterlich festgestellt, so dass die Verfolgung der Tat kein Problem darstellt. Das Strafmass sollte bei festgestelltem Vorsatz bis zu 5 Jahren Gefaengnis betragen. Zusaetzlich ist es wuenschenswert, entsprechend vorbestraften Personen das passive Wahlrecht abzuerkennen. Im einfachen Fall (Fahrlaessigkeit) ist eine empfindliche Geldstrafe in Hoehe von 90 Tagessaetzen wohl ausreichend. Ein solcher Straftatbestand wuerde die Moeglichkeit, unter Umgehung der Verfassung ein quasi-totalitaeres Staatssystem mit unabsehbaren Folgen zu errichten (vgl. LuftSiG) endlich beenden.

Da Sie in Ihrem Wahlkreis direkt gewaehlt wurden, koennten Sie eine solche Initiative ohne die Gefahr, Ihre Wiederwahl aufs Spiel zu setzen, starten. Was halten sie davon? Die ueberwiegende Mehrzahl der Buerger wuerde es Ihnen danken.
2. Januar 2007: Von  an Michael Stock
Hallo,

für mich sieht das so:

Das Kleinkind (Schäuble) hat vom Papa (Bundespräsident) die kleine Sandschaufel (Flugsicherungsgesezt) abgenommen bekommen. Das Kleinkind (Schäuble) ist nun trotzig und will mit seinem Trotzkopf (Bundestag) doch seinen Kopf durchsetzen und liegt schreiend auf dem Boden (Verfassungsänderung), um seinen Willen (Abschiessen von Flugzeugen) zu bekommen.

Wenn das Kleinkind (Schäuble) doch so gerne herumballert, soll es sich doch ein Killerspiel (Ach geht ja nicht, da Schäuble diese auf den Index setzen will) für den PC holen. Aber da hat das Kleinkind (Schäuble) ja Angst, da ja sonst das Kleinkind (Schäuble) von sich selbst (Schäuble) herausspioniert werden kann, da das Kleinkind (Schäuble) auch jeden privaten PC untersuchen (Internet) möchte.

Fazit : DDR war gestern es lebe der Spitzel-Staat. Oder soll ich besser sagen: Eine Verfassung ist nur dazu da, um diese zu umgehen ?

Und das beste ist, das sich die BRD wundert, warum so viele Fachleute auswandern. Mich wundert es nicht.
2. Januar 2007: Von Edgard L. Fuß an 
Soweit ich mich entsinne, gilt das Leben als höchstes Gut nach Art.1GG; die Todesstrafe ist abgeschafft - und das wird auch mediengerecht zur Hinrichtung Husseins betont.
Ich kann mich noch gut an die Diskussion zum "Finalen Rettungsschuß" erinnern - damals ging es darum, ob es ethisch vertretbar ist, einen Menschen - und sei es auch ein Verbrecher - von Staats wegen zu töten, um das Leben einer Geisel zu retten.
Heute fordern Politiker - Schäuble ist nur die Spitze des Eisbergs - den Täter quasi durch die Geisel hindurch zu erschießen - und keine der gesellschaftlich relevanten Gruppen - Kirchen, Verbände, Menschenrechtsorganisationen, Intellektuelle - scheint das sonderlich anzugehen- wo bleibt die Ethik-Diskussion in diesem Falle?
Immerhin: hiermit würde sich unser Staat, würden wir uns auf dieselbe Stufe stellen wie diejenigen, die den koreanischen Jumbo als angebliches Spionageflugzeug abgeschossen haben, würde sich auf dieselbe Stufe stellen wie eine vom Militär gestützte Diktatur.
Wollen wir so vor der Welt stehen? Und - wer würde letztlich sich vor dem internationalen Gerichtshof zu verantworten haben? Der Pilot und die vorgesetzten Offiziere - ein Herr Dr. Schäuble ganz sicher nicht.
Es wäre genau die Chance, den größtmöglichen Schaden anzurichten: jemand entführt ein Großraumflugzeug mit möglichst internationaler, hochkarätiger "Besetzung": hochrangige Geschäftsleute und Regierungsmitglieder und deutet die Absicht an, Kamikaze spielen zu wollen - ein Szenario, dessen Auswirkungen in jedem Falle katastrophal wären.
Die Schizophrenie hat Methode: Sportflieger müssen sich einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" unterziehen, da von ihnen - so das zuständige Ministerium - eine besonders große Gefahr für die Luftsicherheit ausgeht.
Unterdessen weigern sich die zuständigen Länderminister, Rauchmelder in Wohnhäusern vorzuschreiben - Leben vernichten kommt wohl in diesen kranken Köpfen vorrangig vor Leben bewahren.
Wann kommt die BGB (Bürger gene Bürokraten) - Partei zum Laufen - oder gibt es in diesem Lande keine intelligenten Menschen mehr, die noch nicht resigniert haben?

Edgard Fuß
z.Z Saint Nazaire, Frankreich
4. Januar 2007: Von  an Edgard L. Fuß
Pressemeldung

Mehr als die Hälfte der Deutschen lehnen den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs ab. Nach Meinung von 55 Prozent der Befragten soll die Bundeswehr entführte Passagierjets bei Terrorgefahr nicht abschießen dürfen, ergab eine gestern veröffentlichte Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid im Auftrag des Nachrichtensenders N24.

Nieder mit Schäuble, es lebe die Demokratie.

Beste Grüße
Tobias
5. Januar 2007: Von Gregor FISCHER an 
Schiessen wird nie einer und den Befehl erteilen noch weniger. Politischer Aktivismus vom peinlichsten - im Rollstuhl hat man eben keine Uebersicht...
6. Januar 2007: Von Max Sutter an Gregor FISCHER
Sehr geehrter Herr Fischer,

Ein Seitenhieb auf Wolfgang Schäubles Rollstuhl ist in dieser Diskussion nicht das probate Mittel. Hat doch gerade dieser Umstand als Folge eines infamen, man kann ruhig sagen terroristischen, Angriffes auf Leib und Leben den Bundesinnenminister geprägt. Das konnte der sich nicht aussuchen, und sein Bestreben, dies für die Zukunft soweit wie möglich zu verhindern, ist ihm nicht zu verdenken.

Allerdings, und da bin ich wieder bei Ihnen, sollte Wolfgang Schäuble bei seiner Vorbildung als Jurist in der Lage sein, konkrete gesetzliche Erfordernisse (oder auch die Ablehnung unbegründeter Rufe nach dem Gesetzgeber) mit der nötigen anwaltlichen Distanz dem eigenen Schicksal gegenüber rein nach nüchtern-sachlichen Abwägungen in die Wege zu leiten. Vor allem der völlig aus der Luft gegriffene terroristische Generalverdacht gegen die Piloten der AL hätte von einem juristischen Vollprofi wie ihm normalerweise hinterfragt werden müssen und nicht einfach so durchrutschen dürfen.

Zum Gruße

Max Sutter
6. Januar 2007: Von Gregor FISCHER an Max Sutter
Ja, lieber Herr Suter, ihre Haltung ist ja gerade gefährlich! Einer der vergewaltigt wurde, ist als Vergewaltiger entschuldigt...

Schäubles Haltung ist grauenhaft, denn er will unschuldige Fluggäste hinrichten, weil vielleicht Terroristen an Bord sind!?

Nun, ich sage nochmals: Dummes Politiker-Geschwätz, denn m.W. hat ausser der Sowjetunion (Korean Airlines) und der USA (Iran-Airliner) niemand Verkehrsflugzeuge willentlich abgeschossen. Im Falle der USA war es erst noch ein tragischer Irrtum.

Schäuble ist weder ernstzunehmen, noch zu entschuldigen. Ein armer Teufel...
6. Januar 2007: Von Max Sutter an Gregor FISCHER
Sehr geehrter Herr Fischer,

in meinem Posting habe ich mich beim Luftsicherheitsgesetz nur auf das Thema ZÜP beschränkt.

Beim Thema Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr halte ich das ganze Theater derzeit für eine Trotzreaktion von Verrannten. Wolfgang Schäuble hat da durchaus eine Menge gleich Gesinnter, was aber seine sture Haltung nie und nimmer entschuldigt, da haben Sie recht. Denn die Bundeswehr soll ja nicht nur die Legitimation zum Abschuss von D-immatrikulierten Flugzeugen bekommen, sondern von unbotmäßigen Zivilflugzeugen jeglicher Nationalität.

Weder die verfassungsrechtlichen noch die völkerrechtlichen Überlegungen dürften da so richtig gewürdigt worden sein. Selbst wenn sich ein wahnsinnig gewordenes Parlament zu einer Änderung des Grundgesetzes durchringen sollte, droht immer noch die rote Karte durch das BVG, welches sich zu einer Güterabwägung der Abwendung eines Unrechts durch noch größeres Unrecht durchringen müsste.

Und das Erlebnis KAL 007 sollte wohl reichen, andere Staaten nicht gerade mit Begeisterung ihre Flugzeuge (und drin ihre Bürger) nach Deutschland zu schicken, wo ihnen Ähnliches drohen könnte. Denn in jeder Luftwaffe der Welt (nicht nur der Russischen) gibt es ein paar hirnverbrannte Ehrgeizlinge. Die würden im Adrenalinrausch so einen Auftrag gegenüber einem Zivilflugzeug skrupellos ausführen und nicht absichtlich daneben zielen, wie man es in Friedenseinsätzen von Militärpiloten mit Verantwortungsbewusstsein eigentlich erwarten sollte. Denn der Abschuss eines Zivilflugzeuges ist wohl als Kriegsverbrechen anzusehen und damit durch den Einsatzbefehl nicht gedeckt. Aus all diesen Gründen kann es also nach meinem Dafürhalten aus Karlsruhe nur Saures geben.

Es wäre interessant zu erfahren, welche Ermächtigungen existieren beim Einsatz der Schweizer Luftwaffe anläßlich der Sicherung des WEF in Davos. G-4 liegt nur Minuten vom möglichen Terrorziel entfernt, und da wäre es aufschlussreich zu wissen, welche Befehlslage existiert und welche Gesetze dazu angepasst oder speziell interpretiert werden mussten. Die schweizerische Bundesverfassung gibt dazu bestimmt nicht mehr her wie derzeit das deutsche Grundgesetz.
7. Januar 2007: Von Stefan Jaudas an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,

seit wann sind geistig Verwirrte (wie der Schütze, welcher Herrn Schäuble in den Rollstuhl gebracht hat) mit Terroristen gleichzusetzen? Was war daran "infam"? Ihre Wortwahl halte ich für seltsam, tut mir leid.

Und selbst, wenn die Betonköpfe das Geundgesetz ändern lassen, die entscheidenden Artikel sind nicht änderbar. Quasi-Verteidigungsfall hin oder her, der Artikel mit der Menschenwürde (Artikel 1), mit dem ja das Verfassungsgericht argumentiert hat, bliebe davon unberührt.

Und es ist bereits glasklar geregelt, wann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf (Art. 87a(2), (3) und (4), Art. 91(2)). Keine Änderungen nötig.

Und selbst ein entführter Airbus A999 oder eine Boeing B797XXL wäre keinesfalls auch nur ansatzweise im Stande, eine "Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" darzustellen. Diese Gefahren liegen ganz woanders. Zum Beispiel in den Ideen diverser Überwachungs- und Abschussfanatiker.

Über die nicht vorhandene Praktikabilität eines solchen Abschusses in einem so kleinen und dicht besiedelten Land wie Deutschland wurde ja schon genügend gesagt. Erstens wäre höchstwahrscheinlich gar nicht die Zeit da, die ganze Maschinerie in Gang zu setzen, zum zweiten wären die Kollateralschäden durch einen Abschuss wahrscheinlich mindestens so groß wie beim Einschlag im vermuteten Ziel der Entführung.

MfG

StefanJ
7. Januar 2007: Von Gregor FISCHER an Stefan Jaudas
Genau, weder wäre Zeit, noch gibt einer den Befehl - saudummer, peinlicher politischer Aktivismus und nichts weiter!

An uns Piloten bleibt doch was hängen: Wir werden in der Oeffentlichkeit als gefährliche potentielle Missetäter gebrandmarkt.
9. Januar 2007: Von Michael Stock an 
Mich auch nicht mehr. Hier die Antwort "meiner" Bundestagsabgeordneten auf meine "Abgeordnetenwatch"-Frage (PLZ 82335):

-----
Sehr geehrter Herr Stock,

die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verfassungsbruch" halte ich fuer nicht sinnvoll. In Deutschland werden die Gesetze vom Parlament verabschiedet, nicht aber von einer einzelnen Person. Sollte ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden, muessten saemtliche Abgeordnete, die fuer das Gesetz gestimmt haben, haftbar gemacht werden.
Zudem wuerde sich die Frage stellen, ob die einzelnen Abgeordneten vorsaetzlich oder fahrlaessig handelten. Dies zu klaeren, wuerde einen nicht zu bewaeltigenden Aufwand erfordern.
Mit dem Bundesverfassungsgericht - und auch mit dem Bundespraesidenten - haben wir bereits ein effizientes Kontrollsystem. Jedem Buerger steht der Weg nach Karlsruhe offen.
-----

Mit dem Satz "Sollte ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden, muessten saemtliche Abgeordnete, die fuer das Gesetz gestimmt haben, haftbar gemacht werden" hat Sie natuerlich durchaus Recht! Damit, dass die Festellung der Fahrlaessigkeit einen "nicht zu bewaeltigenden Aufwand erfordern" wuerde, wohl eher nicht ;-)

Da spricht wohl die Angst heraus, Betroffene zu sein. Die Dame hat auch fuer einige der verfassungswidrigen Gesetze gestimmt. Was das "effiziente Kontrollsystem" betrifft, bin ich gerade dabei, es zu testen ......

Viele Gruesse,

M. Stock

12 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang