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9. Januar 2007: Von Michael Stock an 
Mich auch nicht mehr. Hier die Antwort "meiner" Bundestagsabgeordneten auf meine "Abgeordnetenwatch"-Frage (PLZ 82335):

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Sehr geehrter Herr Stock,

die Schaffung eines neuen Straftatbestandes "Verfassungsbruch" halte ich fuer nicht sinnvoll. In Deutschland werden die Gesetze vom Parlament verabschiedet, nicht aber von einer einzelnen Person. Sollte ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden, muessten saemtliche Abgeordnete, die fuer das Gesetz gestimmt haben, haftbar gemacht werden.
Zudem wuerde sich die Frage stellen, ob die einzelnen Abgeordneten vorsaetzlich oder fahrlaessig handelten. Dies zu klaeren, wuerde einen nicht zu bewaeltigenden Aufwand erfordern.
Mit dem Bundesverfassungsgericht - und auch mit dem Bundespraesidenten - haben wir bereits ein effizientes Kontrollsystem. Jedem Buerger steht der Weg nach Karlsruhe offen.
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Mit dem Satz "Sollte ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen werden, muessten saemtliche Abgeordnete, die fuer das Gesetz gestimmt haben, haftbar gemacht werden" hat Sie natuerlich durchaus Recht! Damit, dass die Festellung der Fahrlaessigkeit einen "nicht zu bewaeltigenden Aufwand erfordern" wuerde, wohl eher nicht ;-)

Da spricht wohl die Angst heraus, Betroffene zu sein. Die Dame hat auch fuer einige der verfassungswidrigen Gesetze gestimmt. Was das "effiziente Kontrollsystem" betrifft, bin ich gerade dabei, es zu testen ......

Viele Gruesse,

M. Stock

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