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6. Januar 2007: Von Max Sutter an Gregor FISCHER
Sehr geehrter Herr Fischer,

in meinem Posting habe ich mich beim Luftsicherheitsgesetz nur auf das Thema ZÜP beschränkt.

Beim Thema Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr halte ich das ganze Theater derzeit für eine Trotzreaktion von Verrannten. Wolfgang Schäuble hat da durchaus eine Menge gleich Gesinnter, was aber seine sture Haltung nie und nimmer entschuldigt, da haben Sie recht. Denn die Bundeswehr soll ja nicht nur die Legitimation zum Abschuss von D-immatrikulierten Flugzeugen bekommen, sondern von unbotmäßigen Zivilflugzeugen jeglicher Nationalität.

Weder die verfassungsrechtlichen noch die völkerrechtlichen Überlegungen dürften da so richtig gewürdigt worden sein. Selbst wenn sich ein wahnsinnig gewordenes Parlament zu einer Änderung des Grundgesetzes durchringen sollte, droht immer noch die rote Karte durch das BVG, welches sich zu einer Güterabwägung der Abwendung eines Unrechts durch noch größeres Unrecht durchringen müsste.

Und das Erlebnis KAL 007 sollte wohl reichen, andere Staaten nicht gerade mit Begeisterung ihre Flugzeuge (und drin ihre Bürger) nach Deutschland zu schicken, wo ihnen Ähnliches drohen könnte. Denn in jeder Luftwaffe der Welt (nicht nur der Russischen) gibt es ein paar hirnverbrannte Ehrgeizlinge. Die würden im Adrenalinrausch so einen Auftrag gegenüber einem Zivilflugzeug skrupellos ausführen und nicht absichtlich daneben zielen, wie man es in Friedenseinsätzen von Militärpiloten mit Verantwortungsbewusstsein eigentlich erwarten sollte. Denn der Abschuss eines Zivilflugzeuges ist wohl als Kriegsverbrechen anzusehen und damit durch den Einsatzbefehl nicht gedeckt. Aus all diesen Gründen kann es also nach meinem Dafürhalten aus Karlsruhe nur Saures geben.

Es wäre interessant zu erfahren, welche Ermächtigungen existieren beim Einsatz der Schweizer Luftwaffe anläßlich der Sicherung des WEF in Davos. G-4 liegt nur Minuten vom möglichen Terrorziel entfernt, und da wäre es aufschlussreich zu wissen, welche Befehlslage existiert und welche Gesetze dazu angepasst oder speziell interpretiert werden mussten. Die schweizerische Bundesverfassung gibt dazu bestimmt nicht mehr her wie derzeit das deutsche Grundgesetz.
7. Januar 2007: Von Stefan Jaudas an Max Sutter
Hallo Herr Sutter,

seit wann sind geistig Verwirrte (wie der Schütze, welcher Herrn Schäuble in den Rollstuhl gebracht hat) mit Terroristen gleichzusetzen? Was war daran "infam"? Ihre Wortwahl halte ich für seltsam, tut mir leid.

Und selbst, wenn die Betonköpfe das Geundgesetz ändern lassen, die entscheidenden Artikel sind nicht änderbar. Quasi-Verteidigungsfall hin oder her, der Artikel mit der Menschenwürde (Artikel 1), mit dem ja das Verfassungsgericht argumentiert hat, bliebe davon unberührt.

Und es ist bereits glasklar geregelt, wann die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf (Art. 87a(2), (3) und (4), Art. 91(2)). Keine Änderungen nötig.

Und selbst ein entführter Airbus A999 oder eine Boeing B797XXL wäre keinesfalls auch nur ansatzweise im Stande, eine "Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" darzustellen. Diese Gefahren liegen ganz woanders. Zum Beispiel in den Ideen diverser Überwachungs- und Abschussfanatiker.

Über die nicht vorhandene Praktikabilität eines solchen Abschusses in einem so kleinen und dicht besiedelten Land wie Deutschland wurde ja schon genügend gesagt. Erstens wäre höchstwahrscheinlich gar nicht die Zeit da, die ganze Maschinerie in Gang zu setzen, zum zweiten wären die Kollateralschäden durch einen Abschuss wahrscheinlich mindestens so groß wie beim Einschlag im vermuteten Ziel der Entführung.

MfG

StefanJ
7. Januar 2007: Von Gregor FISCHER an Stefan Jaudas
Genau, weder wäre Zeit, noch gibt einer den Befehl - saudummer, peinlicher politischer Aktivismus und nichts weiter!

An uns Piloten bleibt doch was hängen: Wir werden in der Oeffentlichkeit als gefährliche potentielle Missetäter gebrandmarkt.

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