Aus eigenen Antrieb und Interesse habe ich die Europäische Kommission von den Vorgänge Flugmedizin im Luftfahrtbundesamt angeschrieben und die Kommission mit meiner ( autistischen ) Wahrnehmung und Denkweise konfrontiert. Dabei habe ich mich zusammengefasst auf die Beiträge hier im Forum bezogen, und dazu meine eigenen Erlebnisse, bei der Bewerbung um eine Fliegertauglichkeit, mit der tschechischen Flugmedizin in Prag, in Vergleich gebracht.
Die Antwort der Kommission bezog sich auf zwei Sachlagen, die erste war mein Vorschlag, eine Lizenz und ein Tauglichkeitszeugnis in ein anderen Mitgliedstaat zu übertragen, selbst wenn medizinische Probleme vorliegen, die eine Weiterleitung des Falls vom Fliegerarzt an die Behörde eines Mitgliedstaat erforderlich macht, und die Behörde bereits mit diesen Fall beauftragt wurde ( Konsultation/Verweisung ). Darauf bezogen argumentierte die Kommission: "Der Grund, warum dieser spezielle Vorschlag bei den Behörden der Mitgliedstaaten voraussichtlich keinen Zuspruch finden wirdliegt darin, dass wir bereits mit dem Phänomen des Behörden-Shoppings konfrontiert sind. Den Behörden sollte es jedoch gestattetsein, Fälle, in denen medizinische Probleme festgestellt wurden, eingehend zu prüfen und über angemessene Massnahmen zu entscheiden, bevor die medizinische Akte an eine andere Behörde übertragen wird, der möglicherweise nicht alle Einzelheiten des Falls vorliegen."
Die zweite Sachlage bezieht sich auf das Tätigwerden der Kommission gegenüber dem Luftfahrtbundesamt, und somit indirekt auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
Die Kommission schreibt mir:"Dennoch kann ich ihnen versichern, dass wir angesichts der hinlänglich bekannten Probleme mit dem LBA keineswegs untätig geblieben sind, zudem sind sie nicht die einzige Person, die sich diesbezüglich an und gewandt hat. Wir haben sowohl das Verkehrsministerium als auch das LBA auf hoher Ebene kontaktiert. Darauf wurde in Bonn ein runder Tisch organisiert, an dem Vertreter des Ministeriums, des LBA, der EASA sowie verschiedener Interessensgruppen aus dem Bereich Flugmedizin und allgemeine Luftfahrt teilnahmen. Im Rahmen dieses Treffens wurde vereinbart, Arbeitsgruppen einzurichten, um diverse organisatorische Fragen sowie Themen der rechtlichen Auslegung und der personellen Ausstattung zu klären. Die EASA hat zudem ihre Unterstützung für das LBA angeboten. Wir verfolgen gemeinsam mit dem Ministerium weiterhin den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Änderungen, darüber hinaus steht das Thema im Rahmen der Standardisierungsaudits der EASA unter deren besonderer Beobachtung. Allerdings fällt die organisatorische Ausgestaltung der nationalen Behörden in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und wenngleich langsamere Bearbeitungszeiten zweifellos problematisch sind, stellen sie nicht zwangsläufig einen Verstoss gegen das EU-Recht dar."
Ich hoffe, dies trägt zur Klärung der Sachlage bei. Wir werden und weiterhin für diesen Fall einsetzen und hoffen auf baldige Fortschritte.
Ich möchte alle interesssierte Leser dieses Forum informieren.