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Heißt dann dass wenn alle auf 06 starten jeder Depp einem einfach auf 24 entgegen kommen kann? Frei nach dem Motto, die anderen sind alles Geisterflieger?
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Ja, genau das heisst es. Ist übrigens auch an allen Altiports so, weil man bergab startet und bergauf landet. Krass, oder?
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Ja, jeder Depp darf sich seine zu nutzende Piste auf Basis der vorliegenden Bedingungen frei festlegen und dann unter Berücksichtigung der bekannten Vorflugregeln und der aktuell vorliegenden Verkehrssituation benutzen.
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Man kann sich sogar mit drei Landerichtungen sinnvoll einigen (kürzere Querbahn, 90° Winkel). Oder sich mit einem Verkehrsflugzeug in Gegenrichtung, welches noch nicht aufgerollt ist, darauf einigen, dass man in die Richtung seiner Wahl vor dessen Aufrollen und Abflug landet.
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dem kann ich nur zustimmen (SE-Reg behalten). Das hatte ich bei meinem Flieger auch so gemacht (G-Reg behalten), die Kommunikation mit den Briten war sehr einfach, schnell und angenehm. Leider kam dann der Brexit und der Flieger muste in ein EASA-Land. Die Erfahrungen mit dem LBA waren nicht toll. Sehr lange Bearbeitungszeiten, Telefonkontakt ist fast unmöglich, ...
In UK dauert eine Umregistrierung maximan ein paar Tage. Beim LBA minstesten ein paar Montate!!!
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Auf den Altiports hat man immer Gegenverkehr. Aber es gibt hier besondere Regeln an die sich jeder hält.
Kein Aufrollen auf die Piste, wenn jeman ins Endteil dreht oder im Endteil ist. ( Fr Dernier Virage)
Gleich nach dem Abheben das Endteil freimachen.
Klappt eigentlich super.
Wenn wir jetzt ohne Flugleiter fliegen und Positionen melden, ist es doch sinvoll sich nicht mit D-XX zu melden sondern mit z.B HuskyXX. Das ist übrigens wieder erlaubt.
Wo das Flugzeug registriert ist interessiert niemand. Der Flugzeugtyp hat da schon mehr Informationsgehalt.
my2 cent
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Hauptsache man meldet sich überhaupt..und andre hörns..
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Wenn wir jetzt ohne Flugleiter fliegen und Positionen melden, ist es doch sinvoll sich nicht mit D-XX zu melden sondern mit z.B HuskyXX. Das ist übrigens wieder erlaubt.
Das sollten gerne alle machen, ja.
Mit "Warrior AB" und "Skyhawk XY" an gegenüberliegenden Enden der Platzrunde kann man den ganzen Tag fliegen, ohne den anderen einmal zu sehen. Wenn dann "Lancair MN" oder "Meridian CD" dazu kommt, ist es anders.
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"... ist es doch sinvoll sich nicht mit D-XX zu melden sondern mit z.B HuskyXX. Das ist übrigens wieder erlaubt."
Wirklich? Wann wurde SERA.14050 geändert und wo kann man die neue Version nachlesen? Das muss ja sogar noch nach VO2024/404 gewesen sein ?!? Ist völlig an mir vorbei gegangen ... Zudem müsste ja auch SERA.14055 geändert worden sein, da man bei Fliegen ohne Flugleiter sonst ohnehin grundsätulich keine abgekürzten Rufzeichen verwenden darf.
Ich halte den Nutzen der Nennung des Flugzeugtyps als Rufzeichen für grundsätzlich überschätzt: Wenn man mit einer Meridian in die Platzrunde eines typischen VFR-Platzes kommt, weiss man, dass man wahrscheinlich der schnellste ist. Ob vor einem eine Husky, eine C-152 oder eine C-182 fliegt ist ziemlich egal. Zumal - ich gestehe - ich Dir auswendig nicht sagen könnte, was der Unterschied in der Anfluggeschwindigkeit einer Husky, C-152 oder Dimona ist. Genauso wird (kann!) sich kein Husky-Pilot denken "Ok, heute fliege ich mal mit 120 knoten an, weil ich grad gehört habe, dass hinter mir ne TBM kommt".
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Ich hätte jetzt spontan gesagt spätestens seit 2014 und der NfL 1-251-14 : Anlage 2 Rufzeichen von Luftfunkstellen (1) Typ a) 2. Name des Luftfahrzeugherstellers, auch in den Beispielen als CESSNA BC oder ARROW JZ explizit ausgeführt.
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Abgesehen von der Frage, (ob und) warum in diesem Fall nationales Recht vom EU-Recht (SERA) abweichen darf, sieht die NfL nur vor, das man zusätzlich zum Staatsangehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen das Muster dazu sagen kann. Abgekürzte Rufzeichen im Sinne von "Arrow-AB" sind auch nach dieser NfL nur dann zulässig, nachdem sie die Bodenfunkstelle bereits verwendet hat - beim FoF, bei dem es ja gerade keine Bodenfunkstelle gibt, also grundsätzlich nicht.
Deswegen ist nach dieser NfL für die Kommunikation an einem Flugplatz ohne Bodenfunkstelle sowohl "D-ABCD" als auch "Husky D-ABCD" zugelassen, nicht aber "D-CD" oder "Husky-CD"
(Ob das so Sinn macht kann man sicher diskutieren - darum geht es aber gerade nicht).
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'....Genauso wird (kann!) sich kein Husky-Pilot denken "Ok, heute fliege ich mal mit 120 knoten an, weil ich grad gehört habe, dass hinter mir ne TBM kommt"...'
Es geht nicht nur um die Geschwindigkeiten, sondern insbesondere auch um die Identifikation eines Flugzeugs hinsichtlich tatsächlicher Position und gemeldeter Position, wenn mehrere Flugzeuge in der Platzrunde sind. Da ist die Chance höher, diese optisch richtig zuzuordnen...
Und komm bitte nicht mit 'aber wenn drei PA28 in der Platzrunde sind, was bringt mir das' - weil 100% deckst Du nie ab
;-)
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Wirklich? Wann wurde SERA.14050 geändert und wo kann man die neue Version nachlesen? Das muss ja sogar noch nach VO2024/404 gewesen sein ?!? Ist völlig an mir vorbei gegangen ...
Das ist sehr schade, ist es doch seit 2016 festgelegt.
GM1.SERA.14050
The name of the aircraft manufacturer or of the aircraft model may be used as a radiotelephony prefix to the Type (a) call sign.
GM2.SERA.14050
EXAMPLES OF FULL AND ABBREVIATED CALL SIGNS
[Bild anbei]
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Abgesehen von der juristischen Feinheit, was passiert, wenn eine Behörde (die hierzu kein Recht hat) in guidance materials dem expliziten Recht widerspricht - was eher eine eher theoretische Betrachtung ist:
Auch hier steht explizit, dass man die Musterbezeichnung nur zusätzlich zum vollen Callsign nennen darf - es sei denn, eine Bodenfunkstelle hat damit angefangen eine Abkürzung ohne das volle Callsign zu verwenden.
Auf Platzfrequenz beim FoF ist daher zulässig "D-ABCD", "Cessna D-ABCD" oder "Husky D-ABCD" aber nicht "Cessna-CD" oder "Husky-CD"
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