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21. Februar 2025 09:19 Uhr: Von F. S. an P.B. S. Bewertung: -0.67 [1]

Abgesehen von der Frage, (ob und) warum in diesem Fall nationales Recht vom EU-Recht (SERA) abweichen darf, sieht die NfL nur vor, das man zusätzlich zum Staatsangehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen das Muster dazu sagen kann.
Abgekürzte Rufzeichen im Sinne von "Arrow-AB" sind auch nach dieser NfL nur dann zulässig, nachdem sie die Bodenfunkstelle bereits verwendet hat - beim FoF, bei dem es ja gerade keine Bodenfunkstelle gibt, also grundsätzlich nicht.

Deswegen ist nach dieser NfL für die Kommunikation an einem Flugplatz ohne Bodenfunkstelle sowohl "D-ABCD" als auch "Husky D-ABCD" zugelassen, nicht aber "D-CD" oder "Husky-CD"

(Ob das so Sinn macht kann man sicher diskutieren - darum geht es aber gerade nicht).


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