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31. Januar 2024: Von Chris _____ an Alexis von Croy Bewertung: +8.67 [12]

Es entspricht dem Zeitgeist, einen Text nach dem Verfasser zu bewerten und nicht nach dem Inhalt.

Und den Verfasser schnellstens in eine ideologische Schublade zu stecken. Gut oder böse. Entsprechend muss man den Text dann gar nicht durchlesen und hat schon eine Bewertung fertig.

Besonders geistreich ist das allerdings nicht. Man könnte beim Lesen ja doch etwas für sich Neues erfahren. Und wenn man absolut keine Lust hat, sich mit dem Inhalt zu befassen, könnte man sich das Herausposaunen der Bewertung auch sparen. Die ist dann nämlich inhaltsleer.

Die tourettemäßige Ausdrucksweise passt zum inhaltsleeren Posting.

Wohlgemerkt: ich kommentiere hier C22, nicht den Artikel.

31. Januar 2024: Von Alexis von Croy an Chris _____ Bewertung: -1.00 [1]

>>>> Es entspricht dem Zeitgeist, einen Text nach dem Verfasser zu bewerten und nicht nach dem Inhalt.

Und den Verfasser schnellstens in eine ideologische Schublade zu stecken. Gut oder böse. Entsprechend muss man den Text dann gar nicht durchlesen und hat schon eine Bewertung fertig.

Besonders geistreich ist das allerdings nicht. Man könnte beim Lesen ja doch etwas für sich Neues erfahren. Und wenn man absolut keine Lust hat, sich mit dem Inhalt zu befassen, könnte man sich das Herausposaunen der Bewertung auch sparen. Die ist dann nämlich inhaltsleer.

Die tourettemäßige Ausdrucksweise passt zum inhaltsleeren Posting.

***

Deine Antwort entspricht auch absolut meinem Eindruck, den ich von Dir habe. Die Quelle kann gar nicht reaktionär und dumm genug sein, dass Du es rechtzeitig merkst.

Wahrscheinlich liest Du auch was Julian Reichelt so absondert, "um Neues zu erfahren". Ich aber nicht.

31. Januar 2024: Von Ernst-Peter Nawothnig an Alexis von Croy

Nochmal zur 2. Behauptung, denn ob die Ampelregierung linksextrem ist, dürfte ausreichend diskutiert sein.

Wenn Geschädigte klagen, und sogar Täter-Aussagen belegen können, wird ermittelt und angeklagt, Punkt. Wir sind hier weder in Ungarn noch in Russland. Dummerweise sind aber die Tatmädchen nicht strafmündig und nutzen gezielt diese Strafrechtslücke, die vermutlich seit 1949 besteht. Nach dem Vorbild der minderjährigen Taschendiebe. Und weil Geschädigte und Versicherer das wissen, verzichten sie möglicherweise auf die ganze Juristerei. Oder sie arbeiten im stillen Kämmerlein noch an der Frage, ob sich ersatzweise der alte Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" verwenden lässt.

Ja, das ist hochgradig frustrierend, aber die Ampel ist definitiv nicht daran beteiligt.


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