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19. Juni 2023 13:56 Uhr: Von Nicolas Nickisch an Horst Metzig

und die sind bestimmt nicht geZÜPt.

Ein Grund mehr, der die Sinnhaftigkeit der ZÜP belegt :-)

19. Juni 2023 14:16 Uhr: Von Horst Metzig an Nicolas Nickisch

Keine Strafe ohne Gesetz. Das Luftsicherheitsgesetz ermöglicht es, diese Farbensprüher auf Verkehrsflugplätze mit bis zu 2 Jahre Haft zu belegen, oder Geldstrafe.

2 Jahre sind sicher nicht viel, aber wenn Gerichte feststellen, dass die Strafen nicht abschrecken, dann gibt es keine Bewährung, und die Haftjahre addieren sich. Da hilft auch keine Spenden für deren Strafmandate.


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