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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. Januar 2022: Von Guido Frey an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Mark,

da bin ich nicht so pessimistisch. Immerhin fand der Wegfall der Pflicht schon mal Erwähnung in besagtem Bund-Länder-Fachausschuss und das Ministerium will demnach auch die enstprechenden NfL, in denen die Pflicht festgeschrieben ist, nach Inkrafttreten der ICAO-Regelung zurückziehen. Das scheint mir also schon gesetzt zu sein.

Allerdings ist die Flugleiterpflicht in nahezu allen Flugplatzgenehmigungen enthalten.

Ich glaube kaum, dass das Ministerium so weit geht, diese Regelungen allesamt für kraftlos zu erklären (Das wäre ein Eingriff in die Kompetenz der Landesbehörden. Theoretisch möglich, aber m. E. nach sehr unwahrschinlich. Aber da können die Juristen hier sicher mehr zu sagen.).

Ich denke, da wird nur der harte und steinige Weg bleiben, für jede einzelne Genehmigung eine Änderung zu beantragen. Da schrecken aber viele Platzbetreiber vor zurück.

Hier ist m. E. noch viel Überzeugungsarbeit auf allen Seiten notwendig...

Viele Grüße

Guido

13. Januar 2022: Von Mark Juhrig an Guido Frey

Hallo Guido,

vielen Dank für die Einschätzung.

Grüße Mark

14. Januar 2022: Von Sven Walter an Guido Frey Bewertung: +3.00 [3]

Das krasse ist ja (und a) auch Dank von mir b) ja die IAOPA hat da tolle Arbeit geleistet c) hast du vielleicht recht, dass man sich mit kleinen Schritten genügen muss):

Die großen Schritte und wesentlichen Vereinfachungen fallen jedem von uns, der selbst fliegt und schon mal im Ausland war, sofort auf.

RNAV-Approaches ohne Ende selbst mit höherem Minimum ergeben auf jede Gras- wie Betonbahn Sinn. Flugleiterpflicht pauschal für jeden Platz unter 10.000 Flugebewegungen zu streichen ist absolut sinnvoll, meinetwegen mit Enthaftung des Betreibers, solange er einmal pro Woche die Piste abfährt und das in einer Kladde handschriftlich vermerkt. Hauptbuch abschaffen wäre sehr sinnvoll im Sinne der Datensparsamkeit.

Und dann einfach nur in deutschen Gesetzen immer sofort streichen, was jetzt europäisch geregelt ist, wäre äußerst vernünftig.

Allein der Sprachduktus der Berichte erklärt ja schon, warum wir uns als Land zu Tode bürokratisieren... wäre mal eine tolle Bachelorarbeit für Linguisten.

14. Januar 2022: Von Guido Frey an Sven Walter

@Sven Wie siehst Du als Jurist die rechtlichen Möglichkeiten, den Flugleiterzwang möglichst unbürokratisch aus der Welt zu schaffen?

Nachdem die entsprechenden NfL zurückgezogen sind, haben die Flugplatzgenehmigungen, die einen Flugleiter üblicherweise fordern ja weiterhin Bestandskraft.

Gibt es hier für den Gesetzgeber oder die zuständigen Landesluftfahrtbehörden eine Möglichkeit, diese Klauseln pauschal für kraftlos zu erklären?

Wenn jede einzelne Genehmigung dafür geändert werden muss, so wird das Beharrungsvermögen der Platzbetreiber vermutlich groß sein: Viele Platzbetreiber fürchten mit jedem Änderungsantrag neue Anhörungen, Restriktionen, Genehmigungsverfahren, Kosten etc...

Ich glaube, hier ist noch etwas Arbeit nötig, denn ansonsten haben wir zwar im November 2023 die Änderung des ICAO-Amenments und die zurückgezogenen NfL zur Flugleiterpflicht, aber trotzdem nichts gewonnen, wenn die Flugplatzgenehmigungen den Flugleiter weiter verpflichtend fordern...

15. Januar 2022: Von Sven Walter an Guido Frey Bewertung: +1.00 [1]

Pessimistisch bis hoffnungslos...

Am besten wäre es noch, in der totalen Walachei ohne NIMBYs und mit einem Mittelständer mit ordentlich Jobs vor Ort loszulegen. Bin aber ganz schwach im Verwaltungsrecht.

Wenn das dann geräuschlos durchgewunken werden wird.. kann man womöglich mit dem juristischen Argument kommen, dass die NImBys kaum tangiert sind, da deren Belastung ein reiner Rechtsreflex sei, keine Geltendmachung eigener Rechte. Wäre bei der Abschaffung des Hauptbuches ja auch ohne Drittwirkung.

Vielleicht wären da 15 Musterplätze zu identifizieren, die sich dann als Schulungsschwerpunkte etablieren gut. Oder das exakte Gegenteil, um zu zeigen, dass es keine Verkehrszunahme gäbe, will sagen, dann kommen halt ein paar externe Cirren für Geschäftstermine unter der Woche, aber die Flüge verzehnfachen sich nicht ad hoc. Auf jeden Fall auf die tiefen Früchte zielen.

Was fällt euch an Plätzen ein? Für beide Szenarien? Welche Bundesländer? EDHB? EDCA? Straubing und Allendorf fallen einem ja mit als Erstes ein, naheliegenderweise :-). Was ist mit den ganzen Plätzen mit Absetzbetrieb, der sich selbst sowieso am besten auf der Frequenz organisiert? Gerade mit Segelflugbetrieb wegen der Startleiter oder gerade nicht? EDRH?

P.S.: Das Buch von Prof. Giemulla ist in der Fachbibliothek, hab's nicht zuhause und war beruflich damit noch nicht befasst. Ich hab in meinem Leben nur die Platzgenehmigung eines einzigen Platzes gelesen, die war von 1961 oder so und extrem liberal - "daytime VFR", sozusagen. Ohne Flachs. Nur gab es später ein selbstkasteiendes Gentlemen's Agreement mit der Gebietskörperschaft, so dass das ein eher selten anzufliegender Platz wurde, mit Krakeelern in der Nachbarschaft.

Von daher wäre irgendwas direkt an der Autobahn, oder mit progressiven Bürgern und Bürgermeistern und Landesbehörden, vermutlich im Osten? - wohl der beste erste Anlaufpunkt. Und alle Genehmigungen selbst wörtlich durchlesen. Sollte mich wundern, wenn das per Allgemeinverfügung oder Gesetzesänderung ad hoc einheitlich zu ändern wäre, bin aber wie gesagt da so firm wie ein Hautarzt bei proktologischen Fragen: Studiengrundkenntnisse, und dazu lange her.


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