Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  59 Beiträge Seite 3 von 3

 1 2 3 

5. Februar 2014: Von Werner Kraus an Roland Schmidt
Schön dass die Luftfahrtbehörden in anderen EU Ländern pragmatischer denken als bei uns! Ermöglicht sicher dem einen oder anderen den Betrieb eines Experimentals/historischen Flugzeuges, den die bisherige Option N-Reg abgeschreckt hat.
27. Februar 2014: Von Hans Franke an Peter Schneider
> Hilft auch nicht weiter, aber mit so einer Entwicklung muß man eben rechnen. Hier gehts schlicht um die
> Haftung der Allgemeinheit gegenüber. Hat schon mal jemand versucht ein Kraftfahrzeug selbst zu bauen
> und zu entwickeln....?


Ist zwar schon etwas aelter, aber als ich das gelesen habe konnt ich mich nicht mehr zurueckhalten.

Ja, hier :)

Sowohl als Zweirad, als auch als Auto, sowohl als Umbau, als auch als kompletter Neubau

Ein selbst gebautes Kfz zuzulassen gehoert zu den einfacheren Sachen im Leben. Im Prinzip nicht viel mehr Aufwand als ein normaler TÜV Besuch um einen geaenderten Blinker eintragen zu lassen. Ok, kleines Bischen mehr, da nach der (eingehenden und mit viel Fachsimpeln begleiteten) Pruefung noch die Fahrgestellnummer zu kaufen ist (auch vom Gutachter/Pruefer) und in Rahmen und Typschild einzuschlagen ist. Dann ab zur Zulassungsstelle. Fertig. Der eigene Name steht dann bei Hersteller (HSN 0900, Fahrgestell TP....) - ist doch huebsch:)

Und ab von wenigen Vorschriften zur Beleuchtung (Anzahl, Anordnung etc.) oder Kotfluegeln (muss da sein und max. 15 cm ueber Radmitte) und aehnlichem gibt es wenig zu Beachten. Als Einzelhersteller (und bei kleinserien) ist man von nahezu allen Vorschriften, auch zur Unfallsicherheit (z.B. Aufprallzonen etc.) ausgenommen. An Zahlen wird hart gerademal die Bremsleistung ueberprueft - sollte zu Gewicht und Motorleistung passen. Der Rest ist gesunder Menschenverstand - es wird auf die gleichen Schwachstellen geachtet wie bei einer normalen Pruefung (Schweissqualitaet, keine Schweisstellen an Bremsteilen, saubere Fuehrung von Kabeln und Leitungen, etc.).

Bei ungewoehnlichen Konstruktionen (Tank ueber Motor) muss man eine gute Begruendung haben, dann klappt sogar sowas. Und klar, Unsinn wird rigoros zurueckgewiesen. Wie gesagt, gesunder Menschenverstand.

Wenn man bedenkt, dass taeglich wesentlich mehr Leute im Strassenverkehr unterwegs sind erstaunlich pragmatisch, gell?

Hans
27. Februar 2014: Von  an Hans Franke
Hallo Hans, bin ganz erschrocken, daß ich hier nach langer Zeit angesprochen bin.
Also das glaube ich nun nicht so ganz, es sei denn es kommen zugelassene Serienteile zur Verwendung. Habe mal einen TÜV-Ingenieur interviewt, der meinen Flugzeug-Eigenbau als Straßenanhänger positiv begutachtet hat (!) und dieses dann Zulassungspapiere und ein Nummernschild erhielt, obwohl die "Prüfschlange" auf den Scheiben fehlt, etc..
Meine Frage an ihn war, ob ich einen Peugeot Dieselmotor in ein Dreirad Fahrgestell einbauen könnte mit weitgehend Fremd-Originalteilen (Achse, Bremsen, Gabel, etc, etc) und selbst geschweißtem Rahmen, und mir dieses Teil als Einzelstück zugelassen werden könnte. Antwort: negativ. Erforderlich seinen eine Menge Tests, die keine Privatperson erbringen kann wie Spurtreue, flattern etc.. Beim Auto käme noch der Crashtest hinzu.
Damit war mein Dieseldreirad gestorben. Was dagegen zu gehen scheint, ist die Verwendung von Kits mit Musterzulassungen (z.B. Cobra), aber zulassungstechnisch auch nicht unproblematisch.Oder man braucht einen TÜV wie Deinen, der mitspielt und sich überzeugen läßt.
27. Februar 2014: Von Roland Schmidt an 
Beitrag vom Autor gelöscht
27. Februar 2014: Von Hans Franke an 
> Hallo Hans, bin ganz erschrocken, daß ich hier nach langer Zeit angesprochen bin.

Ja, sorry, Deine Bemerkung hat mich nur sowas von animiert :))

> Also das glaube ich nun nicht so ganz, es sei denn es kommen zugelassene Serienteile zur Verwendung.

Aeh, na ja, ich kenn ehrlich gesagt keinen der seine Bremsen in allen Tielen selber konstruiert - aber das ist ja beim Flieger nicht anders. Es spielt aber keine Rolle, ob die Bauteile eine (einzelne) ABE haben oder nicht (Die Mehrzahl der Teile, die Du so in Deinem Auto hast, haben gar keine ABE). Wichtig ist, dass der Pruefer das die Gesamtkonstruktion fuer angemessen und Verkehrssicher haelt. Eine ABE ist im Prinzip das Gegenteil einer Pruefbarkeit. ein Teil mit ABE MUSS vom Pruefer akzeptiert werden - so fachgerecht verbaut.

> Habe mal einen TÜV-Ingenieur interviewt, der meinen Flugzeug-Eigenbau als Straßenanhänger positiv
> begutachtet hat (!) und dieses dann Zulassungspapiere und ein Nummernschild erhielt, obwohl die
> "Prüfschlange" auf den Scheiben fehlt, etc..

Na siehste :))

Sache ist, dass in der StVZO (und der FZO) nur (relativ) wenig gefordert ist, hauptsaechlich betreffend Lichtern, und es dann noch den Paragraph 70 gibt, der sagt, dass man fuer alles auch noch eine Ausnahme bekommen kann. Und die gibts auch - mit dem richtigen Grund.

> Meine Frage an ihn war, ob ich einen Peugeot Dieselmotor in ein Dreirad Fahrgestell einbauen könnte mit
> weitgehend Fremd-Originalteilen (Achse, Bremsen, Gabel, etc, etc) und selbst geschweißtem Rahmen, und
> mir dieses Teil als Einzelstück zugelassen werden könnte. Antwort: negativ.

Na dann braucht der eher einen Nachhilfekurs. Ersatzweise kann ich ja mal mit meinem 3rad vorbeikommen - Boxermotor in halbem Motoradrahmen, hintere Haelfte selbst geschweisst, PKW-Achse hinten, Vorderradaufhaengung komplette Eigenkonstruktion (und eigentlich eine voellige Fehlkostruktion :), Blattfedern vom Moskwitsch Kombi, Bremsteile vom Toyota, Lampen von 4 verschiedenen Fahrzeugen, und so weiter... Bei der Abnahme gabs 3 Eintragungen. Ich musste das Bremspedal vergroessern, eine voellig ueberfluessige zusaetzliche Querstrebe einbauen (er wollte damit was beseitigt haben was eigentlich aus der Federung kommt), sowie die Pflicht einen Helm zu tragen.

Das mit den Eintragungen ist auch der springende Punkt - der Sachverstaendige kann praktisch jede beliebige Auflage zur Bedingung machen - von obigem Helm bis zu erlaubter Hoechstgeschwindigkeit. Im regelfall kann man dann ein bischen argumentieren, wenn er sich aber sur stellt, dann musst Du es schlucken - wenn Du einen positiven Bescheid willst. Man kann natuerlich imemr versuchen einen anderen Gutachter zu bekommen, aber je kleiner die Szene, oder je ungewoehnlicher die Konstruktion, desdo schneller sprichts sich rum - das macht deinen Ruf ganz schnell kaputt. Die bessere Alternative ist es erstmal zu schlucken, und dann spaeter eine Aenderung eintragen zu lassen - so hatte ichs beim 3rad z.B. mit dem Gesammtgewicht. Der Gutachter bei der Erstzulassung hat mir nur ein Gesammtgewicht eingetragen, bei dem ich den Tank nur haette halb voll machen duerfen, wenn ich selbst noch mitfahren haette wollen (dabei hab ichs fuer mich plus 500kg Zuladung gebaut). Ich bin dann halt spaeter nochmal hin (anderer Pruefer) und hab das Gewicht umschreiben lassen. Der Kompromiss war dann dass ich mal so alles draufgepackt habe, was ich als Campingausstattung brauche, mich drauf gesetzt habe, das wurde gewogen und dann noch 40kg dazu :)) Imemr noch weniger als ich eigentlich geplant habe, aber praxisgerecht.

Zugelassen ist es jetzt als LKW, fahren tut es sich ein bischen wie ein Motorrad, man braucht aber einen Autofuehrerschein und der Versicherungstarif ist fuer ein Quad :))

> Erforderlich seinen eine Menge Tests, die keine Privatperson erbringen kann wie Spurtreue, flattern etc.

Dafuer gibts gar keine Vorschriften. Nur Verkehrssicher muss es sein.

> Beim Auto käme noch der Crashtest hinzu.

Noe. Sache ist die, eine Zulassung ist eigentlich immer nur fuer ein ganz konkretes Fahrzeug. Und im Prinzip muss eigentlich jedes einzeln abgenommen werden. In der Praxis gibts dann (wegen der Menge) aber Vereinfachungen, die auf 3 Arten rauslaufen.

a) Man kann ein Musterzulassung machen und dann bei jedem spaeter gefertigten die Musterzulassung beilegen und bestaetigen, dass das dem Muster entspricht. In Deinen Autounterlagen muss sowas drinnen sein. Mit Stempel und Unterschrift von einem Ingeneur des Herstellers. Das kann dann zu der erstaunlichen Situation fuehren, dass beim ersten TUeV-Termin festgestellt wird, das das Fahrzeug garnicht abgenommen ist, z.B. weil ganz andere Reifen verbaut sind, als bei der Musterzulassung, oder andere Bremsen - und das ab Werk :)

b) Man man laesst ein Einzelstueck zu. Die Zulassung ist dann nur fuer dieses konkrete Fahrzeug. Hier (sollte) jetzt alles auf Vorschriftskompatibilitaet, vor allem aber auf fachgerechte Ausfuehrung geprueft werden. Die Datenerfassung ist eher hemdsaermlig und entspricht im grossen und ganzen der Uebernahme Diener Angaben. In wie weit diese zutreffen, beurteilt der Gutachter aus seinem Wissen bzw. seinem Datenmaterial heraus (also wenn Du einen VW-Motor verbaust und dann 20 PS angibtst, oder einen V8 mit 1l Hubraum, dann musst Du da schon Begruendung liefern, ggf. Messunterlagen vorweisen. Ansonsten entsprechen die technischen Pruefungen dem, was bei einer normalen Untersuchung auch gemacht wird (Bremsen, Licht, Abgas). Hier kann ein positives Gutachten wegen allem moeglichen verweigert werden (viel platz zur Argumentation).

c) Ist jetzt eine Variante von b) - Bei weiteren Fahrzeugen legt man die Unterlagen des ersten Fahrzeugs vor und bestaetigt, dass das neue Fahrzeug in allen (relevanten) Einzelheiten genau dem vorherigen gleicht. Der Gutachter kann dafuer jetzt Belege fordern (durchaus auch Vorfuehrung beider Fahrzeuge) - im Regelfall wird er aber einfach die Daten abrufen und auf Plausibilitaet pruefen. Das wichtige hier ist, dass er die positive Begutachtung nicht verweigern darf, wenn die Fahrzeuge gleich sind, ausser bestimmte Regelungen haben sich geaendert. Das ist der Hauptunterschied zur Musterzulassung - mit Musterzulassung darf man weiterproduzieren, auch wenn sich z.B. die Abgasvorschriften geaendert haben.

Was jetzt all die Sachen, von Crashsicherheit ueber Fussgaengerschutz bis zu Flottenverbrauch anbelangt, so gilt das, unabhaengig von der Zulassungsart, nur fuer Grosserienhersteller. Diese Vorschriften sind (idR) nicht aus der StVZO/FZO, sondern kommen aus EU Vorschriften. Und da werden Kleinserien expliziet ausgenommen. Kleinserie heisst beim Kfz (meines Wissens) nicht mehr als 300 Fahrzeuge im Jahr. Das ist eine Extrawurst um all die Lamborghinis und Wiesmans zu erhalten, weniger fuer den Einzelbastler :) Deswegen koennen solche Fahrzeuge auch z.B. Karosserieformen anbieten, die eigentlich garnicht mehr zulassungsfaehig sind (zu niedrige Motorhaube etc.) - selbst bei Neukonstruktionen.

> Damit war mein Dieseldreirad gestorben.

Wenns Dir damit noch ernst ist, dann ruehr Dich mal.

> Was dagegen zu gehen scheint, ist die Verwendung von Kits mit
> Musterzulassungen (z.B. Cobra), aber zulassungstechnisch auch nicht unproblematisch.

Musterzulassung fuer ein Kit? Das waer mir neu. Die liefern zwar ein Zulassungsmuster (Also alle Daten die man so braucht) mit, aber keine Musterzulassung. Das Zulassen ist jedes mal eine Einzelabnahme. Musterzulassung heisst ja, dass Du ohne eine erste Pruefung auf die Strasse darfst.

> Oder man braucht einen TÜV wie Deinen, der mitspielt und sich überzeugen läßt.

Der TUeV Bayern ist jetzt nicht gerade fuer serviele Pruefer bekannt ... mal vorsichtig gesagt. Und ich hab die Erfahrung schon mit verschiedenen Pruefern gemacht. Wobei man ehrlich sien muss, Heute laeuft das wesentlich entspannter (auf beiden Seiten) als in den 80ern.

Bei den ganzen Horrorgeschichten sollte man eines nicht vergessen: Da steckt meist eine Bastelei dahinter die eben NICHT per Gutachten abgenommen wurde. Und ehrlich gesagt, so sehr ich den Wunsch zum Basteln verstehe, ist es sinnvoll wenn die Verkehrsueberwachung ganz eng gehandhabt wird.

Ich kanns nur nochmal sagen, das Wichtigste ist eine saubere Ausfuehrung.

Aber um zum eigentlichen Thema zurueckzukommen, ich ueberleg seit einiger Zeit halt auch mal was 'mit verringerter Bodenhaftung' zu bauen, und wuehl mich daher durch die diversen Informationsmaterialien, Seiten und Foren. So bin ich hier aufgeschlagen. Irgendwie scheint mir, dass die Situation beim Flugzeugbau ein bischen ist wie beim Auto in meiner Jugend. Total unfelxible Auslegung der Vorschriften, obwohl die eigentlich dazu gedacht sind Vielfalt zu ermoeglichen. Ich mein, wofeur einen Selbstbau anfangen, wenn der dann nur fuer bessere Platzrunden bei Sonnenschein gut ist? Im Moment bin ich kurz davor den Mut zu verlieren.

Gruss
Hans
27. Februar 2014: Von Roland Schmidt an Hans Franke
"Im Moment bin ich kurz davor den Mut zu verlieren."

Das wäre schade. Ich nehme an, dass du dich auch schon an die OUV gewandt hast https://www.ouv.de/fly/ ? Ansonsten bleibt auch die Möglichkeit, ein fertiges Experimental zu kaufen und an diesem nach den eigenen Wünschen Veränderungen vorzunehmen.

27. Februar 2014: Von  an Roland Schmidt
Na so fährt der sich. Allerdings nicht bei Siff und Salz auf der Straße und es sind nur 1200 Meter zur Airbase, sonst ergibt nur ein Container Sinn.
Sieht aus wie ein temporärer Spornradflieger, ist aber nur ein Stützrad wegen hinterem Schwerpunkt beim anklappen.


1 / 1

AnhAnger.JPG

28. Februar 2014: Von Hans Franke an 
Huebsch.

> Sieht aus wie ein temporärer Spornradflieger, ist aber nur ein Stützrad wegen
> hinterem Schwerpunkt beim anklappen


Der dezente Hinweis ist das '25' Schild ... Ich geh mal davon aus, dass das zulassungsmaessig als Schaustellerwagen oder Sportgeraeteanhaenger lauft (Landwirtschaftliches Geraet passt auch :))

Ist die Deichsel eigentlich drehbar am Flugzeug gelagert? Wenn ja, ist das schon erstaunlich - wenn nein, was macht der Rahmen mit den Kraeften?

Hans
2. März 2014: Von  an Hans Franke
Die Schleppstange ist mit 2 8mm Stiften in Rumpfrohren fixiert. Die Kräfte gehen in Verstärkungen in der Fachwerk-Struktur, die so berechnet ist, daß das hält.

  59 Beiträge Seite 3 von 3

 1 2 3 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang