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22. September 2010 Jan Brill

Behörden: Anzeige gegen Piloten in EDFE


Anzeigen direkt aus dem Türmchen – die neue (alte) Kommunikationskultur in Egelsbach

Es gehörte einmal mehr oder weniger zum guten Ton, dass, wer regelmäßig in Egelsbach (EDFE) flog, irgendwann mit einer Anzeige bedacht wurde. Die überwiegende Mehrzahl dieser Fälle ging auf Lärmbeschwerden beflissener Anwohner zurück, die sich gegen tatsächliche oder vermeintliche Abweichungen von der Egelsbacher Präzisions-Platzrunde richteten. Ab und an bediente sich aber auch die Luftaufsicht am "Frankfurt Egelsbach Airport" dieses Mittels. Nicht jeder Vorwurf gegen einen Piloten stellte sich dabei als stichhaltig heraus. Pilot und Flugzeug berichtete zuletzt in Ausgabe 2005/07 über einen Fall, bei dem Luftaufsicht und RP-Darmstadt in gemeinsamer und verdichteter Kompetenz mit haltlosen Anschuldigungen gegen einen ansässigen Piloten vor dem Amtsgericht Darmstadt spektakulär baden gingen. In der Folge wurde es ruhiger an der An­zeigen­front in EDFE. Entsprechend überrascht waren wir, als einer unserer Lisa-Piloten durch die Luftaufsicht in Egelsbach mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren belegt wurde – und das ohne den Piloten oder den Halter auf das beanstandete Verhalten angesprochen, hingewiesen oder sonstwie kontaktiert zu haben, was im Sinne der Flugsicherheit durchaus nützlich gewesen wäre.


Neue (alte) Unsitten am Netjets-Airport Egelsbach? Anzeigen aus dem Turm, der doch kein Tower sein darf – ohne Rücksprache, Anhörung oder sonstige Information der betroffenen Piloten –, gehören eher in die Vergangenheit des Flugplatzes. Nun wurde einer unserer Lisa-Piloten aber von Flugplatzmitarbeitern mit einer solchen Überraschungs-Anzeige beglückt.
Anzeigen gegen Piloten sind ja per se nichts Ungeheuerliches. Es gibt Flugzeugführer, die sich zwingender Einsicht verweigern, schlamping vorbereiten, Regeln für lästig halten oder sich bei Kritik gleich auf den Schlips getreten fühlen. In solchen Fällen mag das disziplinarische Mittel eines OWI-Bescheids oder einer Strafanzeige durchaus angebracht sein. In aller Regel ist es die Luftaufsicht, die diese unschöne Aufgabe zu erfüllen hat.

Gänzlich fehl am Platz ist eine Anzeige unserer Ansicht nach jedoch, wenn es um die Aufklärung eines Sachverhalts, die Vermittlung von (womöglich fehlendem) Wissen oder den Umgang mit technischen Defekten geht. Der angezeigte Pilot geht – notwendigerweise – in den Lock-Down-Mode. Eine barrierefreie Kommunikation über Vorfälle, Sachverhalte oder Verfahren ist kaum mehr möglich wenn erst einmal die bösen Briefe mit dem amtlichen Briefkopf und den unhandlichen Formulierungen unterwegs sind. Hier ist eine Anzeige in vielen Fällen nicht nur übertrieben, sondern kontraproduktiv.

Entsprechend überrascht waren wir, als wir in der vergangenen Woche eine Anfrage des Bundesamts für Flugsicherung (BAF) erhielten. Ein Herr Strubel wollte wissen, wer denn unsere Lisa an einem bestimmten Tag im Juli geflogen habe, und kündigte in diesem Schreiben an, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Piloten einzuleiten.

Jetzt möchten wir als Halter natürlich wissen, was mit unserem Flugzeug los ist. Die häufigste Ursache für Anzeigen in Egelsbach lautet bekanntlich "Lärmbeschwerde". Diese lassen sich im Allgemeinen mit ein paar wohl überlegten Zeilen im Anhörungsbogen beilegen. Außer ein paar Stunden verschwendeter Lebenszeit entsteht dem angezeigten Piloten kein Schaden.

Entsprechend überrascht waren wir aber, als Strubel mitteilte, die Luftaufsicht Egelsbach selbst habe hier die Anzeige durch eine Meldung an den RP-Darmstadt veranlasst. Die Sache scheint also deutlich ernster zu sein als ein eifriger Flugzeuglauscher, der mit "Himmelsohren" und Mode-S-Empfänger aus dem Elektronikladen bewaffnet für Recht und Ordnung am Himmel über dem neuen Eigenheim kämpft.


Ordnungswidrigkeiten in der Luftfahrt

OWI-Bescheide, die von der Luftaufsicht ausgehen, sind mit ihren Artgenossen im Straßenverkehr nicht zu vergleichen. Wer glaubt, fünfzehn Euro zu zahlen "... und gut ist", der irrt. Ordnungswidrigkeiten in der Fliegerei werden im günstigsten Fall mit hohen dreistelligen Bußen belegt, im Regelfall stehen einige Tausend Euro auf dem Bescheid. Piloten haben’s ja, das wissen wir alle. Nicht selten dienen OWI-Verfügungen auch als Vorspiel zu strafrechtlicher Ahndung (z.B. bei Verletzung eines Flugbeschränkungsgebiets).

Wer hier einen Anhörungsbogen ohne anwaltliche Hilfe ausfüllt und auf Einsicht, Verständnis oder fliegerischen Sachverstand bei der ermittelnden Behörde baut, der geht ein hohes Risiko ein. Wem so ein Teil ins Haus flattert, der kann allein für das Antwortschreiben gedanklich schonmal tausend bis zweitausend Euro für den Anwalt zurücklegen.

Kommt es zu einem Prozess neigen Richter eher zu einer Einstellung als dazu, den Bußgeldbescheid in aller Form zu kassieren. Das macht weniger Arbeit, da kein Urteil gefunden und begründet werden muss. Die Buße ist der Pilot dann zwar los, er bleibt aber häufig auf seinen Rechtskosten sitzen: Gutachter, Anwalt, Reisekosten, Arbeitsausfall – Pech gehabt!

Mit anderen Worten: Diese Dinger sind hervorragend geeignet, um Flugbesatzungen zu piesacken. Der Prozess vor einem Amtsgericht muss mit Gutachter geführt werden, sonst kann der Pilot auch gleich Versäumnisurteil nehmen.
Denkbar ungeeignet ist dieses Verfahren, um in offener Kommunikation Informationen zwischen Luftaufsicht, Flugsicherung und Flugbesatzung auszutauschen. Dieses Verfahren hat ausschließlich disziplinarischen Charakter. Man lernt zwar viel über die menschliche Natur und die eigene Frustrationstoleranz, aber sicher wenig über den fliegerischen Sachverhalt, der dem Vorfall zugrunde liegt. Das weiß jeder, der einem solchen Verfahren schonmal beigewohnt hat.


Anzeige ohne Vorwarnung!

So richtig von den Socken waren wir daher, als der Pilot mitteilte, vom Flugplatz oder dessen Mitarbeitern noch gar nicht auf den Flug angesprochen worden zu sein. Auch mit uns hatte niemand Kontakt aufgenommen. Ein Vorgang also, der zwar ernst genug ist, dem Piloten ein teures und nerviges Verfahren an den Hals zu hängen, den Flugplatz-Mitarbeitern aber nicht einmal eine kurze Information an den Halter oder ein Gespräch mit dem Piloten wert ist? Unsere Neugier war in jedem Fall geweckt!

Noch vor der Zustellung der OWI-Bescheides erfuhren wir, welche Missetaten dem Piloten zur Last gelegt wurden: "Falscher Transpondercode", "unverständlicher Funkverkehr" und "wirre Abflugverfahren" lauteten sinngemäß die Beanstandungen der HFG-Mitarbeiter in der Egelsbacher Infostelle.

Zu dem konkreten Flug oder den Vorwürfen können und wollen wir uns freilich hier nicht äußern. Dies muss der Pilot im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens tun. Einige von uns recherchierte Fakten mögen für die Beurteilung des Vorgangs jedoch von Interesse sein:
  1. Unsere hochaufgelöste Flugspuraufzeichnung "Lisa-Tracking", die wir den Piloten zwecks Qualitätssicherung zur Verfügung stellen, zeigt für den fraglichen Flug keine für uns klar erkennbaren Rechtsverstöße.

  2. Einer unserer Mitarbeiter flog das betreffende Flugzeug am Abend desselben Tages zur 100-Stundenkontrolle nach Aschaffenburg (dieser Flug wurde nicht beanstandet!). Dabei stellte er am Rollhalt eine Funktionsstörung des Push-to-Talk-Knopfes fest. Ohne diese genauer zu untersuchen, wechselte er auf die rechte Intercom-Anlage, die einwandfrei funktionierte. Die Störung wurde im Rahmen der unmittelbar anschließenden 100er-Kontrolle beseitigt, der Reparaturbericht weist dazu "PTT-Knopf gewechselt" aus. Erwähnenswert erscheint uns dabei:
    • Die Störung wurde erst am Rollhalt offenbar. Vorher erhielt unser Mitarbeiter auf den Einleitungsanruf auf Vorfeld 121,72 eine sinnvolle Antwort.
    • Die am Vortag mit Lisa geflogenen Piloten meldeten keine Störung.


  3. Der von der Anzeige betroffene Pilot flog am betreffenden Tag nach Mainz und kehrte um 12:31 UTC wieder nach EDFE zurück. Der Flugplatz Mainz meldete ebenfalls keine Störung.

Ein Flug kann vom Türmchen aus ganz anders erscheinen als im Cockpit. Unerklärliches, scheinbar regelwidriges Verhalten kann – allein von außen betrachtet – gänzlich anders bewertet werden als vom Cockpit aus. Als Halter sind wir die letzten, die sich hier ein vollständiges Bild machen könnten.

Kommunikation ist aber ein bewährtes Mittel, scheinbar unerklärliches Verhalten erklärbar zu machen und nachzuvollziehen. Hätte die Luftaufsicht am Netjets-Airport Egelsbach den Piloten zum Gespräch gebeten, hätten beide Seiten interessante Erkenntnisse gewonnen – soviel dürfen wir verraten. Stattdessen griff man zum Meldeformular!

Ein Gespräch mit dem Piloten ist auch deshalb zweckmäßig, da ein Verstoß immer schuldhaft erfolgen muss, um geahndet werden zu können, und ein Informationsaustausch mit der Besatzung gibt da ja nicht selten Hinweise in die eine oder andere Richtung ...

Sollte es bei dem in Rede stehenden Abflug auf der Piste 27 aus EDFE zu Störungen des Funkverkehrs mit der N26292 gekommen sein, wäre es für die Flugleitung ein Leichtes gewesen entweder:
  • den Zielflugplatz Mainz zu kontaktieren und um Klärung oder Hinweis an den Piloten zu bitten oder

  • den am Platz ansässigen und bekannten Halter zu Informieren und so den Kontakt zum Piloten herzustellen oder

  • den Piloten nach seiner Rückkehr nur wenige Stunden später am selben Tage anzusprechen und auf die Störung hinzuweisen.
Nichts davon ist durch die Flugleitung Egelsbach erfolgt! Hätte unser Verlagsmitarbeiter später am selben Tage beim Überführungsflug nach EDFC die Störung nicht bemerkt, ist es vorstellbar und sogar wahrscheinlich, dass andere Charterkunden das Problem noch eine ganze Weile durch den deutschen Luftraum geschleppt hätten.

Stattdessen schrieb die Luftaufsicht eine Anzeige, von der wir erst Monate später Kenntnis erhielten! Es drängt sich uns hierbei die Frage auf:

Geht’s eigentlich noch kontraproduktiver???


Wir hatten all das zu Beginn der Woche der HFG mitgeteilt und darum gebeten, vor dem Hintergrund dieser Informationen zu prüfen, ob eine Anzeige samt teurem juristischen Verfahren tatsächlich aus Sicht der verantwortlichen HFG-Mitarbeiter in der Luftaufsicht der geeignete Weg ist, mit diesem Vorfall umzugehen.

Zunächst erklärte man uns, dass Anzeigen ohne Rücksprache "einfach so" auch nicht den üblichen Verfahren am Flugplatz entsprächen. Die Flugplatzmitarbeiter seien gehalten, eine dreigliedrige Eskalationskette zu befolgen. Zunächst werde der Pilot im Funk angesprochen (das kennen EDFE-Flieger zur Genüge!), dann zum persönlichen oder telefonischen Gespräch gebeten und erst wenn dies nicht fruchte ("in Konfrontation endet"), werde eine Anzeige geschrieben.


Rolle der HFG in Ordnungswidrigkeitsverfahren

Warum ausgerechnet in unserem Fall dieses an sich ja zweckmäßige und angemessene Verfahren nicht eingehalten wurde, konnte uns der Flugplatz freilich nicht sagen. Stattdessen erklärte Geschäftsführer Siegmar Weegen gegenüber Pilot und Flugzeug nur, dass die Luftaufsicht nicht weisungsgebunden sei und dem RP-Damstadt unterstehe (was bekannt ist).

Tatsächlich übt die Geschäftsleitung auf den Ablauf solcher Verfahren jedoch sehr wohl Einfluss aus, wie ein Aktenvermerk aus dem eingangs erwähnten Fall aus dem Jahr 2005 zeigt, als der technische Leiter Bock-Janning ausdrücklich vermerkte, „Pilot war bereits mehrfach auffällig, HFG empfiehlt Einleitung eines Verfahrens“.

Für uns ist es daher schwer nachvollziehbar, dass es am Flugplatz Egelsbach seitens der Geschäftsführung gar keine Richtlinien oder Vorgaben an die HFG-Mitarbeiter für den Umgang mit außergewöhnlichen Vorkommnissen im Flugbetrieb gibt.

Um diesen Widerspruch aufzuklären, richteten wir einige Fragen an den Hessische Flugplatz GmbH Egelsbach:
  1. Gibt es am Flugplatz Egelsbach (EDFE) ein einheitliches Verfahren, eine betriebliche Absprache, eine Richtlinie oder sonstige Vorgabe, wie mit auffälligen Piloten oder ungewöhnlichen Situationen im Flugbetrieb umzugehen ist?

  2. Falls ja: Was beinhaltet diese Vorgabe? Und: Wird eine solche Vorgabe durch den RP-Darmstadt, durch die HFG oder durch beide Stellen gemeinsam erstellt?

  3. Wer überwacht eine solche Vorgabe?

  4. Ist die Luftaufsicht im Rahmen einer solchen Vorgabe, oder anderweitig, gehalten, bei einem besonderen Vorfall im Flugbetrieb Rücksprache mit der Besatzung oder dem Operator zu halten?

  5. Welche Arten/Kategorien von dienstlichen Meldungen an den RP-Darmstadt über Vorfälle im Flugbetrieb gibt es?

  6. Welche Beweissicherung wird im Falle einer Anzeige/Meldung durch die Luftaufsicht Egelsbach durchgeführt? Wird diese Beweissicherung von einer Person oder von mehreren Personen gemeinsam vorgenommen?

  7. Werden am Flugplatz Egelsbach durch die Luftaufsicht Funkfrequenzen aufgezeichnet? Welche? Wie lange werden diese Aufzeichnungen im Regelfall aufbewahrt? Welche manipulationssicheren Speichermedien kommen zum Einsatz? Welche Mitarbeiter sind mit der Erstellung, Aufbewahrung und Vernichtung solcher Aufzeichnungen betraut? Über welche Schulungen oder Qualifikationen verfügen diese Mitarbeiter? Gibt es eine schriftliche Dienstanweisung zum Umgang mit Flugfunk-Aufzeichnungen (Bitte um Vorlage)?
Auf die Antworten sind wir gespannt!


Fazit

Um es noch einmal klar zu sagen: Wir haben in der Redaktion von Pilot und Flugzeug nicht die blasseste Ahnung, ob der Anzeige ein justiziabler Rechtsverstoß zugrunde liegt oder nicht. Dies kann man aus einem einzelnen GPS-Schrieb heraus gar nicht beurteilen. Zudem muss ein Verstoß schuldhaft sein, um überhaupt geahndet werden zu können. Es erscheint uns jedoch naheliegend, dass eine Störung der Funkanlage, die offenbar gelegentlich auftrat, zumindest eine Rolle gespielt haben könnte.

Wir kritisieren jedoch heftig, dass die beteiligten Flugplatzmitarbeiter weder den Piloten noch den Halter über das Problem informierten. Selbst den aus Sicht der HFG-Geschäftsleitung "mehrfach auffälligen" Piloten im 2005er-Fall hatte man die Gelegenheit gegeben, sich zu erklären. Den Piloten unseres Leserflugzeugs zeigte man hinhegen einfach so an.
Entweder waren der Fall und die Störung gravierend, dann müsste der Vorgang im Interesse der Flugsicherheit unverzüglich den Beteiligten zur Kenntnis gebracht werden (es ist ja vorstellbar, dass wir als Vercharterer ein Interesse haben, unser Flugzeug in technisch einwandfreiem Zustand zu halten!), oder der Vorgang war nachrangig, dann hätte es ein Gespräch mit dem Piloten womöglich auch getan. Aber auch der Pilot hätte durch aktive Kommunikation nach dem Flug zur Entschärfung der Situation beitragen können.

Dies nun alles vor dem Amtsgericht Darmstadt zu klären ist natürlich ein sehr effizienter und auch kollegialer Weg, der den Erfordernissen an eine barrierefreie Kommunikation im Sicherheitssystem Luftfahrt in jedem Fall gerecht wird.


Fortsetzung folgt ...


Bewertung: +1.00 [1]  
 
 




22. September 2010: Von Stefan Kondorffer an Jan Brill
Um es mit den Worten via Funk eines "Türmers" in Mainz-Finthen zu sagen, neulich nach meiner Landung und einer kurzen Mitteilung, dass das Taxi schon wie bestellt am Fusse des Towers stehe: "Ja, Mainz ist eine gute Alternative zu Egelsbach, wenn man nach Frankfurt will, nicht wahr?" Sehr wahr, kann ich da nur sagen.
22. September 2010: Von Ernst-Peter Nawothnig an Jan Brill
Es braucht gar kein Türmer-Regelwerk für solche Fälle zu geben. Wer Kunden anzeigen will, muss das als Chefsache behandeln. Dann wäre der Blödsinn bestimmt unterblieben.
22. September 2010: Von Rainer P. an Jan Brill
Aus eigener schlechter Erfahrung , Rundflüge in Ekelsbach mit AN2:
Es wurden DFS Radar Aufzeichnungen verwendet, der Funkverkehr wird aufgezeichnet und beim Gericht verwendet.
Mir wurde vorgeworfen die Platzrunde nicht eingehalten zu haben, 2 Gutachter, Funkverkehr von Egelsbach Info und DFS Radarplotts waren Beweismittel. Der Anwalt, immerhin nach Internetwerbung ein Luftrechtexperte, wusste nicht den Unterschied was Flightinformation und Infofrequenz von Egelsbach ist, der Richter meinte Flightinformation dürfte ja , da DFS, aufgezeichnet werden, bezog sichdabei aber auf die Infofrequenz, Zeuge, ehemaliger DFS Mitarbeiter, meinte nach persönlichem Augenschein vor Ort die erste Kurve wurde bei bei 50 m geflogen, der Plott zeigte dann 150 m, der Richter darauf hin, sind ja nur 30 Prozent Unterschied ect. pp. . Abschließend kostete mich das Nichteinhalten der Platzrunde 250 € zuzüglich mehrfache Anreise nach Darmstadt und Verfahrensgebühren sowie Anwaltshonorar der Luftrechtspfeife. ( Richter war übrigens Kammerpräsident und Anwalt für die Kammer tätig, wurde mir nur erst nach dem Verfahren bekannt).
Alles übrigens, weil der "Türmer" mir eine Telefonnummer von einem der Lärmgeschädigten nicht aushändigte. Die anderen "Anzeiger" konnte ich anrufen und die Sache mündlich und ohne Problem aus der Welt schaffen. Übrigens waren die Leute ganz froh und sagten mir, dass es schön wäre, wenn mal ein Pilot direkt mit ihnen sprechen würde und seine Sichtweise darstellen würde. Also, ruhig mal die Leute anrufen und sich entschuldigen wenn man die Telefonnummer bekommt.
22. September 2010: Von Jan Brill an Stefan Kondorffer
Ja, Mainz ist ein angenehmer Flugplatz, ich muss aber fairerweise sagen, dass wir die Mitarbeiter in Egelsbach bislang auch immer sehr freundlich, serviceorientiert und hilfsbereit erlebt haben.

Deshalb bin ich über die "Stealth-Anzeige" gegen unseren Kunden ja auch so von den Socken.

viele Grüße,
Jan Brill
22. September 2010: Von Jan Brill an Rainer P.
... ist ein typischer Fall. Verhandlungen vor einem Amt- oder Landsrichter zum Thema Luftfahrt können einen an der Evolution zweifeln lassen.

Wenn man dann keinen Gutachter hat, der die ganze Thematik auch vermitteln kann wirds eng. Ich habe das bislang meist so erlebt, dass diese OWIs auf der formalen Ebende gekillt werden.

Übrigens: Der Irrglaube, dass jegliche Abweichung von der ja nur als Verfahrensraum (nicht als Groundtrack!!!) festgelegten Platzrunde gleich ein Verstoß ist, scheint bei manchen Luftbeaufsichtigern unausrottbar.
Entscheidend ist: Der Verstoß muss schuldhaft erfolgen. Sonst hat man gar nichts! Es gibt gute Gründe weshalb man von diesen Strichen abweichen kann uns muss: Wetter, Verkehr, technische Probleme. Deshalb ist ein Gespräch zwischen Pilot und Luftaufsicht ja oft auch so hilfreich.

viele Grüße,
Jan Brill
22. September 2010: Von Emmet F. an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
23. September 2010: Von Guido Warnecke an Jan Brill
Dem kann ich mich nur anschliessen: die Leute in EDFE sind supernett und machen guten Service.
23. September 2010: Von Dirk Beerbohm an Guido Warnecke
Wir sind häufiger in EDFE - ist ja nur ein Katzensprung. Egal ob Kaffee oder Pilot's
Shop (möchte keine Werbung machen) - bis jetzt IMMER freundlich empfangen
worden. Und so manches mal 'ne Abkürzung bekommen im Anflug, bzw.
wegen Wetter, manchmal auch ohne nachzufragen. Und unsere Nachtflug-
Ausbildung mit dereigenen Vereinsmaschine wurde von EDFE sahnemässig unterstützt.
Ach ja, so manches nettes EDDF Crossing hätte ohne die Jung's
auch nicht stattgefunden.

Deswegen auch hier ganz grosses Staunen......

Gruss,

ROSEDOLA
23. September 2010: Von  an Dirk Beerbohm
War im Januar für ca 4 Wochen mit meinem Flieger stationiert. Ich kann nur Gutes über alles, was ich dort erlebt habe, berichten. Nichts, aber auch gar nichts war irgend wie faul. Absolut alles einwandfrei. Um so mehr verstehe ich diese Anzeige nicht.

Es ist doch völlig kontraproduktiv, wenn ein Flugplatz den Ruf bekommt, das man sich da wegen Kleinigkeiten eine Anzeige einfangen kann. Das will Netjets bestimmt nicht. Oder wollen die, wie der Name schon sagt, nur Jets?
23. September 2010: Von Florian Guthardt an 
Nur von Jets können die im Moment sicher nicht leben, habe kürzlich mit einer NetJets Crew (Hawker) geredet die meinten dass sie sowieso nur bei trockener Bahn etc. überhaupt in EDFE rein können. Ausserdem sind die Landegebühren für schwerere Maschinen nicht so hoch dass die paar Landungen wirklich mehr bringen als die der Masse an E-Klasse etc.


Habe bisher auch nur positives in Egelsbach erlebt, deshalb wundert mich der Vorgang sehr, man muss am Ende eben sehen was wirklich vorgefallen ist...
23. September 2010: Von Sebastian Reis an Florian Guthardt
Etwas "Off-Topic" aber fällt mir an dieser Stelle grade ein:
Nach vielen sehr angenehmen und völlig unproblematischen Overlays in Egelsbach ist es mir im letzten Sommer passiert, dass ich nach einer Landung auf der 27 Graspiste äußerst unhöflich vom "Möchtegern"-Türmchen über Funk angeschnautzt wurde weil ich nach dem Abrollen wohl zuweit in Richtung Asphalt-Piste gerollt wäre. Übersehen wurden meinerseits wohl ein (oder zwei?) gelbe Pylonen die eine Art "Hold-Short-Linie" zwischen Gras- und Asphaltpiste darstellen sollen. Abgesehen davon, dass ich dem gerade im short final befindlichen Verkehr für die Asphalt Piste sowieso bescheid gesagt hatte, dass ich ihn in Sicht habe und seine Landung abwarte, fand ich das ganze sehr albern - schliesslich war der Abstand zur Asphaltbahn auch so mehr als ausreichend und ich "verbiege" in Egelsbach ja wohl kaum jemandem seinen CATIII ILS Strahl.
Oder sind diese gelben Pylonen einfach nur im Luftrechtsuntericht völlig an mir vorbeigegangen und 100% rechtswirksam und aussagekräftig?
Ansonsten gilt aber - immer freundlich und serviceorientiert behandelt worden in EDFE ...
27. September 2010: Von Gerhard Uhlhorn an Sebastian Reis
Das würde mich auch mal interessieren. Ich kann nichts darüber finden.
26. November 2010: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill
Hallo Herr Brill, gibt es in dieser Angelegenheit etwas Neues zu berichten?

Da sicherlich einige hier im Forum öfters in EDFE zu tun haben, wäre es für die Allgemeinheit sicherlich auch interessant, was dem Kollegen nun tatsächlich "zur Last" gelegt wird/wurde.

Ferner wäre es natürlich auch interessant zu wissen, ob es in Folge zu einem OWi-Verfahren gekommen ist.
18. Dezember 2010: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill
Es war wohl doch nur ein Sturm im Wasserglas.

Dann kann man den Artikel ja geistig getrost ad acta legen.
18. Dezember 2010: Von Jan Brill an Thom@s Mül.ler
Immer mit der Ruhe... Wir haben es hier mit Behörden zu tun und die arbeiten mit ihrer eigenen Geschwindigkeit. Die Anzeige ist inzwischen zugestellt worden, der beschuldigte Pilot hat sich durch seinen Anwalt der Behörde gegenüber geäußert.

Das ist aber nicht unbedingt "News" sondern nur das im Artikel oben bereits beschriebene Verwaltungsverfahren.

Wenn's da was Neues gibt werden wir bestimmt berichten!


Ach doch ... um Spekulationen und Ratespielen vorzubeugen: Der Mitarbeiter der Hessische Flugplatz GmbH Egelsbach der die Meldung an den RP gemacht hat war Herr Ewert.

In der Meldung an den RP steht geschrieben: "PIC bedarf dringend gründlicher Belehrung über Verfahren in EDFE".

Ich bin sehr gespannt wie sicht die Flugleitung Egelsbach vorstellt diese "gründliche Belehrung" im Wege eines OWI-Verfahrens durchzuführen.

Warum man den Piloten nach dem Flug nicht kontaktierte, anrief oder sonstwie wenigstens Kontakt mit dem Halter aufnahm, um die im Dienstbuch verlangte "gründliche Belehrung" durchzuführen, wird uns die HFG sicher bald erklären.
###-MYBR-###

Schöne Weihnachten und nur Geduld ... wir vergessen diese Aktion ganz bestimmt nicht ...

Jan Brill
18. Dezember 2010: Von  an Jan Brill
Beitrag vom Administrator gelöscht
18. Dezember 2010: Von Stefan Jaudas an 
... schämt sich der Belehrende etwa seiner Belehrung? Oder warum trägt er Vollvermummung?

Wäre eine soche Vermummung in Al-Germanus überhaupt zulässig?
18. Dezember 2010: Von Max Sutter an Stefan Jaudas
Das ist wohl Täterschutz, denn die feigen Hunde verprügeln anscheinend eine Frau. Wahrscheinlich wollte sie partout ihrem Alten die Pantoffeln nicht bringen, oder sonst so ein auspeitschungswürdiges Vergehen. Allerdings, die Staffel dahinter, dort trägt er seine Segelohren unvermummt, und auch da befindet sich zwischen den beiden Justiztätern eine Frau. In Indonesien setzt man offensichtlich Nietzsches Kernsätze gleich 1 : 1 um.
18. Dezember 2010: Von  an Max Sutter
Beitrag vom Administrator gelöscht
20. Dezember 2010: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill
Danke für die Informationen.

Die Meldung an das RP ist so, wie sie von Ihnen oben angegeben wird, zunächst wirklich ein Witz. Da darf man ja noch auf konkrete Begründungen gespannt sein.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie auch besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen angenehmen Jahreswechsel.
25. Januar 2011: Von Eberhard Lulay an Thom@s Mül.ler
War besagter Herr Strubel,in der bei der BAF jetzt sogenannte"Ordnungswidrigkeiten" verfolgt, nicht früher in der Abteilung Luftfahrt beim Regierungspräsidenten in Darmstadt?
8. Dezember 2014: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill Bewertung: +3.00 [3]
Hallo Herr Brill,

wäre toll, wenn Sie zu diesem Vorgang vielleicht noch einmal etwas berichten könnten. Da EDFE von mehreren Forumskollegen sicherlich öfter angeflogen wird, ist der Vorgang immer noch interessant.

Danke
9. Dezember 2014: Von Julian Koerpel an Thom@s Mül.ler Bewertung: +1.00 [1]
Der damalige BFL´er hat sich vor einigen Jahren in den verdienten?! Ruhestand verabschiedet.

EDFE ist ein sehr serviceorientierter Platz und wenn man sich an die veröffentlichten Verfahren hält, hat auch keiner was zu meckern.
Ansonsten gibt es ggfs. einen wirklich freundlichen Hinweis.

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