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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. September 2010: Von Rainer P. an Jan Brill
Aus eigener schlechter Erfahrung , Rundflüge in Ekelsbach mit AN2:
Es wurden DFS Radar Aufzeichnungen verwendet, der Funkverkehr wird aufgezeichnet und beim Gericht verwendet.
Mir wurde vorgeworfen die Platzrunde nicht eingehalten zu haben, 2 Gutachter, Funkverkehr von Egelsbach Info und DFS Radarplotts waren Beweismittel. Der Anwalt, immerhin nach Internetwerbung ein Luftrechtexperte, wusste nicht den Unterschied was Flightinformation und Infofrequenz von Egelsbach ist, der Richter meinte Flightinformation dürfte ja , da DFS, aufgezeichnet werden, bezog sichdabei aber auf die Infofrequenz, Zeuge, ehemaliger DFS Mitarbeiter, meinte nach persönlichem Augenschein vor Ort die erste Kurve wurde bei bei 50 m geflogen, der Plott zeigte dann 150 m, der Richter darauf hin, sind ja nur 30 Prozent Unterschied ect. pp. . Abschließend kostete mich das Nichteinhalten der Platzrunde 250 € zuzüglich mehrfache Anreise nach Darmstadt und Verfahrensgebühren sowie Anwaltshonorar der Luftrechtspfeife. ( Richter war übrigens Kammerpräsident und Anwalt für die Kammer tätig, wurde mir nur erst nach dem Verfahren bekannt).
Alles übrigens, weil der "Türmer" mir eine Telefonnummer von einem der Lärmgeschädigten nicht aushändigte. Die anderen "Anzeiger" konnte ich anrufen und die Sache mündlich und ohne Problem aus der Welt schaffen. Übrigens waren die Leute ganz froh und sagten mir, dass es schön wäre, wenn mal ein Pilot direkt mit ihnen sprechen würde und seine Sichtweise darstellen würde. Also, ruhig mal die Leute anrufen und sich entschuldigen wenn man die Telefonnummer bekommt.
22. September 2010: Von Jan Brill an Rainer P.
... ist ein typischer Fall. Verhandlungen vor einem Amt- oder Landsrichter zum Thema Luftfahrt können einen an der Evolution zweifeln lassen.

Wenn man dann keinen Gutachter hat, der die ganze Thematik auch vermitteln kann wirds eng. Ich habe das bislang meist so erlebt, dass diese OWIs auf der formalen Ebende gekillt werden.

Übrigens: Der Irrglaube, dass jegliche Abweichung von der ja nur als Verfahrensraum (nicht als Groundtrack!!!) festgelegten Platzrunde gleich ein Verstoß ist, scheint bei manchen Luftbeaufsichtigern unausrottbar.
Entscheidend ist: Der Verstoß muss schuldhaft erfolgen. Sonst hat man gar nichts! Es gibt gute Gründe weshalb man von diesen Strichen abweichen kann uns muss: Wetter, Verkehr, technische Probleme. Deshalb ist ein Gespräch zwischen Pilot und Luftaufsicht ja oft auch so hilfreich.

viele Grüße,
Jan Brill
22. September 2010: Von Emmet F. an Jan Brill
Beitrag vom Autor gelöscht
18. Dezember 2010: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill
Es war wohl doch nur ein Sturm im Wasserglas.

Dann kann man den Artikel ja geistig getrost ad acta legen.
18. Dezember 2010: Von Jan Brill an Thom@s Mül.ler
Immer mit der Ruhe... Wir haben es hier mit Behörden zu tun und die arbeiten mit ihrer eigenen Geschwindigkeit. Die Anzeige ist inzwischen zugestellt worden, der beschuldigte Pilot hat sich durch seinen Anwalt der Behörde gegenüber geäußert.

Das ist aber nicht unbedingt "News" sondern nur das im Artikel oben bereits beschriebene Verwaltungsverfahren.

Wenn's da was Neues gibt werden wir bestimmt berichten!


Ach doch ... um Spekulationen und Ratespielen vorzubeugen: Der Mitarbeiter der Hessische Flugplatz GmbH Egelsbach der die Meldung an den RP gemacht hat war Herr Ewert.

In der Meldung an den RP steht geschrieben: "PIC bedarf dringend gründlicher Belehrung über Verfahren in EDFE".

Ich bin sehr gespannt wie sicht die Flugleitung Egelsbach vorstellt diese "gründliche Belehrung" im Wege eines OWI-Verfahrens durchzuführen.

Warum man den Piloten nach dem Flug nicht kontaktierte, anrief oder sonstwie wenigstens Kontakt mit dem Halter aufnahm, um die im Dienstbuch verlangte "gründliche Belehrung" durchzuführen, wird uns die HFG sicher bald erklären.
###-MYBR-###

Schöne Weihnachten und nur Geduld ... wir vergessen diese Aktion ganz bestimmt nicht ...

Jan Brill
18. Dezember 2010: Von  an Jan Brill
Beitrag vom Administrator gelöscht
18. Dezember 2010: Von Stefan Jaudas an 
... schämt sich der Belehrende etwa seiner Belehrung? Oder warum trägt er Vollvermummung?

Wäre eine soche Vermummung in Al-Germanus überhaupt zulässig?
18. Dezember 2010: Von Max Sutter an Stefan Jaudas
Das ist wohl Täterschutz, denn die feigen Hunde verprügeln anscheinend eine Frau. Wahrscheinlich wollte sie partout ihrem Alten die Pantoffeln nicht bringen, oder sonst so ein auspeitschungswürdiges Vergehen. Allerdings, die Staffel dahinter, dort trägt er seine Segelohren unvermummt, und auch da befindet sich zwischen den beiden Justiztätern eine Frau. In Indonesien setzt man offensichtlich Nietzsches Kernsätze gleich 1 : 1 um.
18. Dezember 2010: Von  an Max Sutter
Beitrag vom Administrator gelöscht
20. Dezember 2010: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill
Danke für die Informationen.

Die Meldung an das RP ist so, wie sie von Ihnen oben angegeben wird, zunächst wirklich ein Witz. Da darf man ja noch auf konkrete Begründungen gespannt sein.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie auch besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen angenehmen Jahreswechsel.
25. Januar 2011: Von Eberhard Lulay an Thom@s Mül.ler
War besagter Herr Strubel,in der bei der BAF jetzt sogenannte"Ordnungswidrigkeiten" verfolgt, nicht früher in der Abteilung Luftfahrt beim Regierungspräsidenten in Darmstadt?
8. Dezember 2014: Von Thom@s Mül.ler an Jan Brill Bewertung: +3.00 [3]
Hallo Herr Brill,

wäre toll, wenn Sie zu diesem Vorgang vielleicht noch einmal etwas berichten könnten. Da EDFE von mehreren Forumskollegen sicherlich öfter angeflogen wird, ist der Vorgang immer noch interessant.

Danke
9. Dezember 2014: Von Julian Koerpel an Thom@s Mül.ler Bewertung: +1.00 [1]
Der damalige BFL´er hat sich vor einigen Jahren in den verdienten?! Ruhestand verabschiedet.

EDFE ist ein sehr serviceorientierter Platz und wenn man sich an die veröffentlichten Verfahren hält, hat auch keiner was zu meckern.
Ansonsten gibt es ggfs. einen wirklich freundlichen Hinweis.

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