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20. Juni 2009 Jan Brill

Luftrecht: Kein Sicherhetsrisiko durch Allgemeine Luftfahrt


TSA nennt Sicherheitsrisiko durch GA „begrenzt und hypothetisch“

Die Transport Security Adminis­tra­tion, sonst eher ungeübt im Herunterspielen von Gefahren, hat auf eine Anfrage einer besorgten US-Abgeordneten in einem eigens erstellten Report das Sicherheitsrisiko, das von der Allgemeinen Luftfahrt ausgeht, als „begrenzt und hypothetisch“ eingestuft. Vielleicht hätten die deutschen Luftraum-Verantwortlichen diesen Bericht lesen sollen, bevor sie anlässlich des Obama-Besuchs wieder große Teile des öffentlichen Luftraums für die Bürger sperrten.


Als begrenzt und hypothetisch stuft die TSA das Sicherheitsrisiko ein, das von der Allgemeinen Luftfahrt ausgeht.
© AOPA.org 
Dabei hatte die Sache gar nicht gut angefangen. Ein Fernsehsender in Houston drehte einen klassichen „Enthüllungsreport“, indem man Gastfreundschaft und Offenheit kleinerer GA-Plätze in der Region ausnutzte, um auf das Vorfeld zu gelangen, und dem Zuschauer dann große Sicherheitsrisiken ausmalte.

Aufgeschreckt durch diesen Report stellte die Kongressabgeordnete Sheila Jackson eine Anfrage an die TSA bezüglich des Sicherheitsrisikos, das von der Allgemeinen Luftfahrt ausgeht.

Die TSA antwortete indes bemerkenswert gelassen und bezeichnete das Risko, das von der General Aviation ausgeht als „begrenzt und hypothetisch“. Der 36 Seiten umfassende Bericht hebt dabei insbesondere die Rolle des von der US-AOPA ins Leben gerufenen Airport Watch Programms hervor und betont, dass die Branche selbst durch Wachsamkeit und Umsicht sehr viel mehr zur Sicherheit in der GA beitrüge, als es eine noch so drakonische Behörde je könnte.

Der Bericht unterstreicht auch, dass selbst das hypothetische Risiko begrenzt sei, indem Flugunfälle auf ihre mögliche Zerstörungskraft am Boden hin untersucht wurden. Das Ergebnis: Für mehr als eine ausgebrannte Etage (New York, 2006) oder ein beschädigtes Lagerhaus (Teteboro, 2005) reicht’s bei der GA nicht.

Wir können nur hoffen, dass sich solche Erkenntnisse allmählich auch in der Praxis der Sicherheitsbehörden durchsetzen. Denn die in Deutschland als „Luftraumschutz“ bezeichneten Maßnahmen zur Einschränkung des privaten Luftverkehrs stehen in keinerlei Verhältnis zu der von der GA ausgehenden Gefahr.

Gerade anlässlich des Obama-Besuchs wurden in Deutschland wieder ganze Bundes­länder für den privaten VFR-Verkehr gesperrt (Pilot und Flugzeug berichtete). Wie bei zahlreichen politischen Maßnahmen in letzter Zeit geben die Verantwortlichen dabei mehr oder minder offen zu, dass es sich weniger um eine gezielte Schutzmaßnahme, sondern vielmehr um ein „politisches Signal“ handelte. Politische Signale aber sind kaum auf ihre Verhältnismäßigkeit oder ihre Wirkung hin zu überprüfen. Und verlässt Sicherheitspolitik erst einmal das Feld des rationalen Handelns, geht das Risiko für Freiheit und Demokratie sehr schnell von ganz anderer Stelle aus.


  
 
 




21. Juni 2009: Von Max Sutter an Jan Brill
Na ja, was ist schon begrenzt und hypothetisch im Leben? Obwohl - so ganz daneben ist der Gedanke aus historischer Sicht eigentlich nicht.

(aus historischer Sicht = alles schon mal dagewesen)

Es sollte uns allerdings in der Tat zu denken geben, dass es unsere Behörden offensichtlich ohne ein Milimum an Unrechtsbewusstsein schaffen, die systemimmanent schwer paranoide TSA noch zu toppen.

Seit die FDP beim Lauschangriff eingeknickt ist, haben wir eigentlich gar keine Partei mehr, welche uneingeschränkt den Erhalt der Bürgerrechte verteidigt. Denn auch die Grünen und die Linke, die sich selten genug zu Wort melden, wenn es die große Koalition zu toll treibt, haben ihre Sondergärtchen, in denen Schlingpflanzen gegen selbstverständliche Bürgerrechte gezüchtet werden.

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