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Es mag sein, daß der FL das hätte verhindern können: jedoch war es weder seine Aufgabe noch seine Verantwortung die Flugzeuge zu staffeln und zu leiten. VFR mean something to you?!?
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kurz Anmerkung: Der "fremde" Pilot flog anfangs ausserhalb der Platzrunde, meldete nur, dass er den Platz jetzt sehen würde und flog (damals falsch) über Westen direkt in den Gegenanflug und meldete danach die Position, der ortskundige kam (damals korrekt) von Süden mittig Richtung Gegenanflug.
Es begegneten sich also 2 Flugzeuge im 90°-Winkel mit je 60-70 kn und einem Anfangsabstand von 500 m.
Der Flugleiter hätte nach der Sichtmeldung einen von beiden anweisen können zu warten, den ortsfremden bitten müssen nach Süden auszuweichen und die Platzrunde dann mittig anzufliegen.
Genauso hätte er zuvor den heimischen Piloten bitten können ein paar Wartekreise zu fliegen, um die andere Maschine (direkt am Platz) eben landen zu lassen, denn der Pilot stand unter Streß.
Wenn etwas nicht rund läuft ist JEDER verpflichtet, ggf. Gefahren abzuwehren. Ich habe auch schon mal, ohne jegliche Funktion, eine Bruchlandung durch einen Hinweis über Funk verhindert. Ich sage ja auch nicht: Was geht mich das an, der Pilot ist ja selbst verantwortlich.
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Die Feststellung "Es geht um einige wenige Starts und Landungen" ist hier wenig hilfreich, weil die Behörden im Umkehrschluss meinen könnten, dass eine GA mit Flugleiterpflicht wohl nicht so viel zu verlieren hat...
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Anweisen darf der FL gar nichts, er darf und sollte auf eine Gefahr hinweisen. Aber so oder so ist es auf jeden Fall ein Pilotenfehler gewesen, so wie ich das verstehe.
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o.k., falsch ausgedrückt, ersetze es durch "empfehlen", und klar, es waren Pilotenfehler- von BEIDEN Piloten. Aber ein Funkgespräch hätte diese Situation entschärft und den Unfall evtl. verhindert.
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Eben, eine vernünftige Kommunikation ist eben sehr wichtig oft überlebenswichtig!
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Hallo,
Ich habe mir die betreffende Nfl,auf welche das absetzen des Fliegens ohne Flugleiter gestützt wird durchgelesen und kann da nichts darüber finden das ein Flugleiter notwendig ist.Auch nicht das "Funktionspersonal"am Platz sein muß steht da nicht explizit. Lediglich ist darin zu lesen das wärend der Betriebszeit Personal zum Einsatz der Rettungsgeräte zur Verfügung stehen muß. Diese Formulierung kann man nun unterschiedlich Interpretieren.Das Personal einer Freuwilligen Feuerwehr Beispielsweise steht rund um die Uhr zum Einsatz zur Verfügung,obwohl normalerweise niemand am Gerätehaus in Bereitschaft gehalten wird,sondern jeder seiner Geregelten Arbeit nachgeht. Da die NFL punkt 6 einen Alarmplan ohnedies Vorsieht,ist das für mich eindeutig.Der Platzhalter muß lediglich sicherstellen das es Personal gibt(mindestens eine person ausserhalb der Hauptbetriebszeit) welches bei einem Flugunfall das Gerät bedienen kann+Kenntnisse in erster Hilfe hat+jederzeit herangezogen werden kann.Es ist in keinsterweise die Rede davon,das sich Personal DIREKT am Platz befinden muß,auch ist nicht die Rede davon das ein Flugleiter gefordert ist der als "Einsatzleiter"oder "Feuermelder"fungiert.Das lässt für mich als "ehem. mil.Flugplatzpersonal und ziv. Brandbekämpfer"nur einen Schluß zu. solange eine Alamierung sichergestellt werden kann(flugplatz web Cam) (oder durch das simple abhören der Platzfrequenz)..usw..ist die forderung der betreffenden Nfl doch eigendlich als erfüllt anzusehen. (schade das diese ansicht,diejenigen welche ihre eigenen Regeln nicht verstanden haben da scheinbar anderer meinung sind). Aus der Praxis kann ich allerdings berichten,das (zumindest bei den Flugplätzen die ich kenne)die Genehmigung von der Behörde noch nicht wieder entzogen wurde.
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