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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Juni 2008: Von  an Jan Brill
Hallo,

Ich habe mir die betreffende Nfl,auf welche das absetzen des Fliegens ohne Flugleiter gestützt wird durchgelesen und kann da nichts darüber finden das ein Flugleiter notwendig ist.Auch nicht das "Funktionspersonal"am Platz sein muß steht da nicht explizit.
Lediglich ist darin zu lesen das wärend der Betriebszeit Personal zum Einsatz der Rettungsgeräte zur Verfügung stehen muß.
Diese Formulierung kann man nun unterschiedlich Interpretieren.Das Personal einer Freuwilligen Feuerwehr Beispielsweise steht rund um die Uhr zum Einsatz zur Verfügung,obwohl normalerweise niemand am Gerätehaus in Bereitschaft gehalten wird,sondern jeder seiner Geregelten Arbeit nachgeht.
Da die NFL punkt 6 einen Alarmplan ohnedies Vorsieht,ist das für mich eindeutig.Der Platzhalter muß lediglich sicherstellen das es Personal gibt(mindestens eine person ausserhalb der Hauptbetriebszeit) welches bei einem Flugunfall das Gerät bedienen kann+Kenntnisse in erster Hilfe hat+jederzeit herangezogen werden kann.Es ist in keinsterweise die Rede davon,das sich Personal DIREKT am Platz befinden muß,auch ist nicht die Rede davon das ein Flugleiter gefordert ist der als "Einsatzleiter"oder "Feuermelder"fungiert.Das lässt für mich als "ehem. mil.Flugplatzpersonal und ziv. Brandbekämpfer"nur einen Schluß zu.
solange eine Alamierung sichergestellt werden kann(flugplatz web Cam)
(oder durch das simple abhören der Platzfrequenz)..usw..ist die forderung der betreffenden Nfl doch eigendlich als erfüllt anzusehen.
(schade das diese ansicht,diejenigen welche ihre eigenen Regeln nicht verstanden haben da scheinbar anderer meinung sind).
Aus der Praxis kann ich allerdings berichten,das (zumindest bei den Flugplätzen die ich kenne)die Genehmigung von der Behörde noch nicht wieder entzogen wurde.

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