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9. Januar 2008 Jan Brill

Flugbetrieb: Urteil Mineraloelsteuerbefreiung im Werksverkehr


Mineralölsteuer-Urteil ist rechtskräftig - Zollamt legt keine Revision ein

Das Hauptzollamt Köln hat einem Piloten aus Lohmar eine erfreuliche Weihnachtsüberraschung bereitet. Pilot und Flugzeug berichtete in der Januar-Ausgabe sowie im Internet über ein Urteil zum Thema Mineralölsteuererstattung im Werksverkehr. Das HZA sollte demnach mehrere tausend Euro Energiesteuern an den Betreiber einer im Werksverkehr fliegenden GA-Maschine zurückerstatten. Allgemein wurde angenommen, dass die Finanzbehörde gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen würde, insbesondere, da die Revision durch die Kammer ausdrücklich zugelassen worden war. Kurz vor Weihnachten ist die Frist hierfür jedoch verstrichen. Eine Revision wurde nicht eingelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ob das beklagte Zollamt vor den Feiertagen schlicht geschlafen hat oder ob man nach dem klaren und unmissverständlichen Urteilstext des Finanzgerichts Düsseldorf vielleicht die eigene Rechtsaufassung überdenken konnte, bleibt unklar.

Mit Rechtskraft des Urteils werden ohnehin nicht alle bisher gestellten Anträge auf Energiesteuererstattung automatisch positiv beschieden und/oder ausbezahlt. Offenbar sind die Hauptzollämter angewiesen es hier in jedem Einzelfall daraufankommen zu lassen und den Bürger für sein Recht auf den Klageweg zu verweisen (=sinnlose Prozesskosten für den Steuerzahler zu produzieren). Beim Einklagen der Anträge aber haben die Flugzeugbetreiber nun mit dem Düsseldorfer Urteil reichlich Rückenwind.

Mit anderen Worten: Die Ämter wollen nicht wahr haben, wogegen sich die deutsche Finanzverwaltung entgegen dem EU-Recht so lange gesträubt hat: Die Einsicht nämlich, dass auch Flüge außerhalb eines genehmigten Luftfahrtunternehmens oder einer FTO unter bestimmten Umständen durchaus als gewerblich einzustufen sind und entsprechend von der Steuer auf den Flugzeugtreibstoff ausgenommen werden können. Die EU-Richtline 2003/96 hatte hier vor 4 Jahren die Position der deutschen Flugzeughalter deutlich gestärkt.

Der betroffene Pilot kann sich nun auf eine saftige und baldige Auszahlung freuen. Für alle anderen Betreiber von gewerblich genutzten Luftfahrzeugen gilt es entsprechende Anträge zu stellen und dann notfalls zu klagen. Dabei muss der gewerbliche Hintergrund der Flüge angegeben und ggf. belegt werden. Wie umfangreich die Auslegung von "gewerblich" hier gehandhabt werden kann legt die Kammer des Düsseldorfer Gerichts in der Urteilsbegründung anhand von einigen Beispielen dar.

Ob die Zollämter nun mauern oder nicht: Der Kläger selbst, sowie die deutsche AOPA und Klagevertreter Prof. Dr. jur. K. L. Real haben mit diesem nun rechtskräftigen Urteil einen enormen Erfolg im Bestreben um eine EU-konforme und rechtstreue Besteuerung im Werksflugverkehr erzielt.


  
 
 




10. Januar 2008: Von  an Jan Brill
Das HZA hat den Revisionstermin nicht verschlafen.

Die handeln so, wie in vielen anderen Urteilen - auch vom Bundesfinanzhof:

Sie tun so, als gäbe es nicht diese Urteile.

Jeder abgelehnte Antragsteller soll erneut klagen.

... und der Gang durch die Instanzen geht erneut los.

Ganges
10. Januar 2008: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Walter,

da duerften Sie wohl Recht haben. Also dann: Prozessieren wir sie nieder!

Viele Gruesse,

M. Stock
15. Januar 2008: Von berndludwig an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
mein Antrag für 2006 wurde innerhalb einer Woche Anfang Jsanuar 2008 abgelehnt ohne daß die Herrschaften auf irgendwelche Einzelheiten eingingen. Einfach eine pauschale Ablehnung mit Standardtextder nur den alten Schnee aufwärmt von wegen Luftfahrtunternehmen etc. Evt. sollte man versuchen, daß mehrere Betroffene zusammen dann auch einen gemeinsamen Text für den nun wohl notwendigen Widerspruch verwenden.
Bernd Ludwig
15. Januar 2008: Von Michael Stock an berndludwig
Hallo Herr Ludwig,

meiner Meinung nach kann das nur erfolgreich sein, wenn man einen Fachanwalt fuer Steuerrecht damit beauftragt. Bei mir ist das zwar erst fuer das Steuerjahr 2007 von Bedeutung, ich werde mich aber mal bei meinem Steuerberater (Steueranwalt) informieren und von mir hoeren lassen.

Viele Gruesse,

M. Stock
15. Januar 2008: Von Klaus-P. Sternemann an Michael Stock
Hallo - ich schließe mich an.

Schnell wird da wohl nichts gehen. Mit den Anträgen für 2006 wurde erstmal nur die Frist gewahrt. Soweit bekannt, wird die AOPA an einer Muster-Vorgehensweise - analog der Sache mit den Frequenz-Nutzungsbescheiden - arbeiten. Darauf könnte man aufbauen.
16. Januar 2008: Von Michael Höck an Klaus-P. Sternemann
Es ist tatsächlich so wie oben schon befürchtet,
aus einer Mail unserer Steuerabteilung:

"grundsätzlich ist das unten genannte Urteil sehr zu begrüßen. Jedoch findet es höchstwahrscheinlich nur auf den erstrittenen Einzelfall Anwendung. Nach telefonischer Rücksprache bei Herrn XXX vom Hauptzollamt XXX wird die Oberfinanzdirektion Hamburg (Zuständig für Flugzeuge) noch ein entsprechendes Schreiben verfassen, in dem das Urteil als Einzelfallentscheidung eingruppiert wird. Die Zollämter werden also wie bisher vorgehen und Werksflüge nicht von der Energiesteuer befreien. Demzufolge wird unser Antrag auf Erteilung eines Erlaubnisscheins vom 21.11.2007 höchstwahrscheinlich abgelehnt werden. Uns stehen dann die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung, d.h. wir müssen in unserem Einzelfall Einspruch einlegen und gegen die negative Einspruchentscheidung klagen."

Die HZA´s werden also die übliche Salamitaktik fahren.
Dieser Staat ist schon "geil". "Einzelfallentscheidung" - EU Recht wird dann mit Trara umgesetzt, wenns passt. Wenn nicht, dann halt nicht...
17. Januar 2008: Von  an Michael Höck
Servus,

die Herrinnen und Herren können es sich leisten. Sie müssen die Prozesskosten ja nicht aus eigener Tasche bestreiten, sondern vertreten die Bananenrepublik Deutschland. Also wer zahlt die vielen Einzelfallentscheidungen? Damit sich's auch recht lang hinzieht und nicht zu billig wird, kürzt die Exekutive der Judikative auch noch die Planstellen. Und kein Mensch beklagt sich über den schleichenden Staatsstreich!

Gruß
Banane
19. Januar 2008: Von Alexander Stöhr an 
Wenn ich mich recht erinnere, sollte in einem solchen Fall gerade die dritte Säule zum tragen kommen. Das Volk aber macht von seiner Pflicht hier Ordnung durch Wahl zu schaffen nicht gebrauch, weil der Wahlpöbel an der Urne durch flachsten Populismus (Mindestlohn, jugendliche Schläger, böse Handy-Hersteller) immer wieder verunsichert wird. Lieber wird dann die Freiheit mit beiden Händen weggeworfen. Die da oben tun ja sowieso was sie wollen. Richtig, weil die da unten zu dumm sind...
20. Januar 2008: Von  an Alexander Stöhr
Na ganz so einfach ist es dann doch nicht. Mal völlig losgelöst von allem und ungefiltert gesprochen. Welche Partei sollte man denn wählen, um den Flugsprit im gewerblichen Einsatz ohne Mineralölsteuer zu bekommen? Die Linke bestimmt nicht, SPD auch nicht, CDU auch nicht, Die Grünen bestimmt nicht. Gründen wir eine neue Partei, die dann ca 1000 Mitglieder hat (alle mit Flugzeug)?
21. Januar 2008: Von Gerhard Uhlhorn an 
Mit welcher Partei ändert sich überhaupt etwas in der „Republik“?
(Mal von Verkehrsschildern abgesehen …)
24. Januar 2008: Von Alexander Stöhr an 
Ne, das mit der AOPP (wie AOPA nur eben als Party statt Association) klappt nicht: Neid-Flak-Magnet.

Aber es gibt doch in der Parteienlandschaft eine, welche sich zumindest das Senken von Steuern auf die Fahnen schreibt. Klein, gelb, und nicht auf Ihrer Liste. Das Thema und die möglichen Lösungsansätze sind nur bei der Mehrheit der Volksvertreter nicht gerne gehört: wir haben keinen besonders schlechten Staat, wir haben einfach nur zuviel Staat. Das Problem ist das Vertrauen der einzelnen Volksmitglieder in sich selbst. Immer wenn der Wettbewerb droht, etwas an härte zu gewinnen, wird nach dem Staat und den großen Wohltaten aus dem Staatssäckel gerufen. Je mehr von der Umverteilung betroffen sind/profitieren, desto schwieriger wird es den "Vertikutierer" anzusetzen.

Im hier behandelten Fall, schlage ich jedoch vor:
- Bemühungen über einen Verband konzentrieren, Frage: Was macht die AOPA?
- Anschreiben der entsprechenden Fachpolitiker der jeweiligen Fraktionen durch eine Organisation, hier böte sich die AOPA Deutschland an. Wichtig ist, daß sofort klar ist, daß nicht irgendwelche frustrierte "Hobbyflieger" maulen, sondern Geschäftsleute ihr berechtigtes Anligen vortragen.
- Mitglieder des Rechtsausschusses prüfen. Irgendeiner kennt bestimmt irgendeinen..
- Petitionsausschuß des Bundestages anschreiben. Sollte aber unnötig sein, wenn vorgenannter Vorschläge gut vorbereitet umgesetzt werden.
- Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren, da gilt klotzen nicht kleckern, also den Besten nehmen.

Für Kontaktaufnahme in Berlin schlage ich dringend vor, sich "lobbyistisch" unterstützen zu lassen, sprich: Eine erfahrene Agentur zu beauftragen. Hier gilt; nicht groß sondern gut (verdrahtet).
27. Januar 2008: Von Oscar Bürgis an Alexander Stöhr
Man bedauert in Pilotenkreisen, wie Deutschland mit der GA umfährt. Dass es eine Partei gibt, die sich gegen die zum Teil haarsträubenden Steuern wehrt, ist zwar bekannt, aber sie wird nicht gewählt, weil man sonst nicht "in" ist. Jedes Käseblatt und auch die ach so lustigen Kabarettisten machen sich bei jeder Gelegenheit lustig über die FDP. Vermutlich hat dies damit zu tun, dass Deutschland NIE eine liberale Tradition hatte und hat. Man lässt sich lieber "führen". Wohin dies sführt sieht man ja!
Die Kadenz der Einsprachen gegen bürokratische Abzockerei ist ab sofort massiv zu erhöhen - die Bürokraten sollen in den Akten untergehen.
Und dann halt eben: Kontaktieren Sie Ihren FDP-Mann der für Sie in Berlin zuständig ist! Es muss aus allen Richtungen angegriffen werden, denn: GENUG IST GENUG !!
Und letztlich: Alles sollte immer in Kopie an die Vorschriftenmaschine in Brüssel gerichtet werden, von dort kommt auch sehr viel Unsinn!
28. Januar 2008: Von Gerhard Uhlhorn an Oscar Bürgis
Die FDP ist aber leider für Gentechnik, und damit ist sie für mich tabu, auch wenn sie sonst sehr interessant wäre.
29. Januar 2008: Von Alexander Stöhr an Gerhard Uhlhorn
Bitte keine fachfremde Diskussion. Warum man diese oder jene Partei überhaupt (oder gar nicht) wählen kann, sollte hier bitte nicht diskutiert werden. Eine Partei ist ein Instrument für das wählende Volk, seinen Willen umzusetzen, mehr nicht. Auch eine Partei folgt demokratischen Mechanismen.
Ich hatte die FDP der Vollständigkeit halber erwähnt und weil sie tatsächlich die einzige Partei bundesweit ist, die sich für einen schlankeren Staat ausspricht. Vom Habitus und vom "Herzensgefühl" wäre meine politische Heimat eigentlich ganz woanders... jedoch ist das für mich sekundär. Ich selber kann daher für die gelben keinen Wahlkampf führen, sehe aber gleichzeitig keinen anderen politischen Ausweg. Das Thema sollte allerdings nicht nur bei einer Partei plaziert werden, viel wichtiger ist es dieses Thema von der fliegerspezifischen Ecke wegzubekommen hinein in die mittelständische Wirtschaft. Nur dann, wenn das Thema "in der Mitte" ankommt, interessiert es auch die Politiker der großen Parteien. Nicht die Piloten sollten jammern, sondern die Charterer, die Halter und die Firmeneigner, die aus Effizienz- und Effektivitätgründen auf das Verkehrsmittel GA angewiesen sind (Stau auf der Autobahnen, ungemütliche langsame Bahnen, überfüllte übergroße Terminals). Segelflieger und Syltbesucher sollten hier im Hintergrund bleiben, es währe Futter für die Polemiker.
5. Juni 2009: Von Pat Wie an Alexander Stöhr
Aber auch so mancher Syltflieger macht das sicher aus Effizienzgründen, zumindest tausche ich gern ein 2,5 Stunden Flug gegen eine Fahrt von bis zu 8 Stunden. Da bleibt einem wenigstens was vom Wochenende. Aber sicher, der Syltflieger bietet eine große Angriffsfläche, frei nach dem Motto "Wer sich das leisten kann, da sollte die Steuer noch höher sein".

Die Richtlinie legt ja den Begriff kommerziell zugrunde, und der ist sehr weit ausgelegt. Explizit wird erläutert, dass Flüge gegen Entgelt von der Mineralölsteuer befreit sind.

Nach §20 (1) LuftVG darf man ohne Genehmigung
- in max. 4-sitzigen Luftfahrzeugen
- Flüge gegen Entgelt durchführen,
- solange man das nicht gewerbsmäßig macht.

Mit Luftsportgeräten gilt dies auch für gewerbsmäßige Flüge.

Wenn ich jetzt beispielsweise LISA chartere, Freunde mitnehme und von denen ein Entgelt bekomme, müsste dieser Flug doch auch Mineralölsteuer befreit sein, oder?

Denn wenn das EU-Recht den Begriff der entgeltlichen Beförderung so weit auslegt wie dies beim Thema der Haftpflichtversicherung im deutschen Luftrecht der Fall ist, dann ist doch fast immer von einer entgeltlichen Beförderung auszugehen. Da reicht ja schon ein Bier als Entgelt..
5. Juni 2009: Von Philipp Tiemann an Pat Wie
"Wenn ich jetzt beispielsweise LISA chartere, Freunde mitnehme und von denen ein Entgelt bekomme, müsste dieser Flug doch auch Mineralölsteuer befreit sein, oder? "

Achtung: Unabhängig von der Mineralölsteuer müssen Sie bei der Entgeltfrage aufpassen, denn Lisa ist n-reg. und nach den FARs sind der Entgeltleistung zunächst engere Grenzen gesetzt als bei d-registrierten Fliegern. Konkret dürfen nur die anteiligen variablen Kosten erstattet werden.

Das nur am Rande, ich weiß, dass es hier vorwiegend um eine andere Frage geht.

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