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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. Juni 2009: Von Pat Wie an Alexander Stöhr
Aber auch so mancher Syltflieger macht das sicher aus Effizienzgründen, zumindest tausche ich gern ein 2,5 Stunden Flug gegen eine Fahrt von bis zu 8 Stunden. Da bleibt einem wenigstens was vom Wochenende. Aber sicher, der Syltflieger bietet eine große Angriffsfläche, frei nach dem Motto "Wer sich das leisten kann, da sollte die Steuer noch höher sein".

Die Richtlinie legt ja den Begriff kommerziell zugrunde, und der ist sehr weit ausgelegt. Explizit wird erläutert, dass Flüge gegen Entgelt von der Mineralölsteuer befreit sind.

Nach §20 (1) LuftVG darf man ohne Genehmigung
- in max. 4-sitzigen Luftfahrzeugen
- Flüge gegen Entgelt durchführen,
- solange man das nicht gewerbsmäßig macht.

Mit Luftsportgeräten gilt dies auch für gewerbsmäßige Flüge.

Wenn ich jetzt beispielsweise LISA chartere, Freunde mitnehme und von denen ein Entgelt bekomme, müsste dieser Flug doch auch Mineralölsteuer befreit sein, oder?

Denn wenn das EU-Recht den Begriff der entgeltlichen Beförderung so weit auslegt wie dies beim Thema der Haftpflichtversicherung im deutschen Luftrecht der Fall ist, dann ist doch fast immer von einer entgeltlichen Beförderung auszugehen. Da reicht ja schon ein Bier als Entgelt..
5. Juni 2009: Von Philipp Tiemann an Pat Wie
"Wenn ich jetzt beispielsweise LISA chartere, Freunde mitnehme und von denen ein Entgelt bekomme, müsste dieser Flug doch auch Mineralölsteuer befreit sein, oder? "

Achtung: Unabhängig von der Mineralölsteuer müssen Sie bei der Entgeltfrage aufpassen, denn Lisa ist n-reg. und nach den FARs sind der Entgeltleistung zunächst engere Grenzen gesetzt als bei d-registrierten Fliegern. Konkret dürfen nur die anteiligen variablen Kosten erstattet werden.

Das nur am Rande, ich weiß, dass es hier vorwiegend um eine andere Frage geht.

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