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6. Dezember 2005 Jan Brill

Luftrecht: ZUP


Noch mal zum Nachlesen: Beschluss des VG Minden zur Zuverlässigkeitsprüfung

Bereits im Oktober berichteten wir von der Vendetta des Münsteraner Amtmannes Plätzer gegen einen Piloten aus Oerlinghausen (siehe Bericht vom 6.10.2005). Bürokrat Plätzer reagierte mit einer Ordnungsverfügung samt Sofortvollzug auf den Widerspruch des Piloten gegen die ZUP. Das Verwaltungsgericht Minden kassierte diesen Unfug am 07.11. und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruches gegen die Ordnungeverfügung des Regierungspräsidiums wieder her. Noch interessanter aber sind die „erheblichen Zweifel“, die das VG Münster an der Rechtmäßigkeit des LuftSiG überhaupt hat. Hier der vollständige Beschluss im Wortlaut.

Download als PDF oder Verknüpfung auf justiz.NRW.de

Zitat: Die Kammer hegt 17 - wie auch das VG Braunschweig, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 2 B 247/05 - bereits erhebliche Zweifel, ob das Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (LSG) verfassungsrechtlich ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist. Wenn das genannte Gesetz der - nicht erteilten - Zustimmung des Bundesrates bedurft hätte, wäre es nach Art. 78 des Grundgesetzes (GG) nicht ordnungsgemäß erlassen worden.

und weiter:

Zudem ist fraglich, ob zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz durchgeführt werden können. Der Antragsgegnerin ist zwar zuzugeben, dass diese rein faktisch auf § 7 LSG i.V.m. den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder gestützt werden können. Ob dies allerdings dem Willen des Bundesgesetzgebers entspricht, ist nicht eindeutig zu beantworten. Bisher fehlt es nämlich an einer Rechtsverordnung gemäß § 17 Abs. 1 LSG, mit der insbesondere die Einzelheiten der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten geregelt werden soll.“


Das VG Minden stützt damit die Einwände die dieses Magazin, wie auch die Initiative JAR-Contra und die deutsche AOPA gegen das LuftSiG hegen. im Bundesministerium des Innern herrscht derweil Bunkermentalität. Die deutsche AOPA zitiert einen Behördenvertreter mit den Worten:

laut Schreiben des Bundesinnenministeriums vom gleichen Tage: dass heute ein Schreiben an alle Länderbehörden und an das LBA ergangen ist, vorläufig nicht von der bisherigen Verfahrensweise abzuweichen, bevor nicht ein rechtswirksames Verwaltungsgerichtsurteil vorliegt. Erst dann kann ggf. eine Änderung des Verfahrens zur Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlich werden

Nach dem befremdlichen auftreten des Otto S. vor dem Bundesverfassungsgericht am 9. November scheint man auch unter neuer Leitung im Innenministerium gewillt diese Sache wirklich möglichst mit maximaler Geschwindigkeit gegen die Wand zu fahren.


  
 
 




9. Dezember 2005: Von Maurice Konrad an Jan Brill
Das oben genannte Verfahren gegen die Bez. Reg. Münster beim Verwaltungsgericht Minden ist ein Musterverfahren der AOPA. Die AOPA hat sich schnell und unbürokratisch für die Interessen seiner Mitglieder und Piloten eingesetzt. Der Erfolg zeigt, dass man sich auch auf dem Rechtsweg gegen den Abbau der Grundrechte wehren kann.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Maurice Konrad

Leider ist es eine typisch deutsche Eigenschaft, den Gehorsam schlechthin für eine Tugend zu halten. Wir brauchen die Zivilcourage, \'nein\' zu sagen.
(Fritz Max Bauer, dt. Jurist u. Generalstaatsanwalt, 1903-1968)

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