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14. Mai 2026 06:27 Uhr: Von Helmut Grünbergs an Robin Deussl

Den Kommentaren hier entnehme ich, dass man in den Werften nicht viel kaufmännisches Wissen und Geschick vorhanden ist. Dies will ich nicht ansprechen. Mir geht es um LTA/AD/SB ... die sträflich vernachlässigt werden. Bei Gutachten die ich bei Streitereien und Unfällen erstellen muss, stelle ich immer fest, dass viele behördliche Anweisungen von den Werften nicht durchgeführt sind. Das liegt daran, dass man diese über 30700 LTA nicht vorliegen hat und zutreffendes herausfiltert. Bei den Betroffenen Prüfern kommt dann die Ausrede, sind nicht im Internet, also ungültig. Dann auch, dass man diese vorhergehende LTA nicht beachten muss, wenn man z.B ein Luftfahrzeug Baujahr 1990 hat. Ein fataler Irrtum. Auf der LBA Seite ist aber eindeutig zu lesen, dass LTA erst ab 1987 eingestellt sind. Vorhergehende werden sukzessive eingepflegt, was bei den Ämtern der St. Nimmerleinstag bedeudet. Auf diese Weise stellt das LBA nur etwa 1/3 der LTA Verfügung. In anderen Ländern sieht es mit AD nicht besser aus. Die anderen 2/3 kann man mit sehr hohem Aufand in den tausenden Blätter der NfL II heraussuchen. Das ist für einzelne Luftfahrzeuge unbezahlbar. In meiner über vierzig jährigen Tätigkeit als Prüfer hatte ich lediglich eine CESSNA 210, bei der LTA/AD von Zelle, Triebwerk, Propeller, Ausrüstung... auf aktuellem Stand waren. Der Rest anLuftfahrzeugen hätte Jahre, Jahrzehnte, nicht in die Luft gehen dürfen. Flogen aber trotzdem mit gültigem Nachprüfschein und EASA Zertifikat.

Nun kann man, wenn solche Misstände ersichtlich werden, die Werft und das Prüfpersonal zur Rechenschaft heranziehen. Das nützt aber im Schadensfall nichts. Denn verantwortlich für einen sicheren Betrieb ist der Halter und an den richte ich mein Angebot. Mit einem patentiertem System werden unter Millionen von Daten die Zutreffenden für das entsprechende Luftfahrzeug Werknummer genau herausgesucht. Früher nannte man es Abfrage starten. Heute, man benützt die KI.


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