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15. Oktober 2025 08:50 Uhr: Von P.B. S. an Alexander Callidus

Im Prinzip ja, wobei ich nicht weiss wie es bei Experimental/Amateurbau mit den Verfahren zur Prüfung ist? Muss man die dann gegebenenfalls selber schreiben?

In der zertifizierten Welt muss es in aller Regel eine Verfahrensbeschreibung geben, wie und was genau geprüft wird, und auf das dann in der Liste verwiesen wird. Bei bestimmten Teilen müssen die Verfahren zugelassen werden, manche werden nur auditiert und einige Sachen kann auch der Überholungsbetrieb definieren. Überholer/Werften freuen sich immer sehr, wenn es zu Beanstandungen an den Verfahren kommt, weil da immer ein Rattenschwanz dran hängt zu prüfen, ob das auf bereits ausgestellte Freigaben eine Auswirkung hat (oder wenn bei einem Audit heraus kommt, dass man Freigaben auf unzulässigen Verfahren erteilt hat - es gab da so Fälle ...).


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