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6. Mai 2023 10:43 Uhr: Von Steff D. an Thomas W. Bewertung: +1.00 [1]
Da steckt der Teufel im Detail, denn sowohl bei der GÜ als auch beim Einbau muss eine Referenz geführt werden, wonach die Arbeit durchgeführt wurde.
Bisher ging das ( für den Einbau) mit Bezug zum Maintenance Manual von Rotax.
Für LSA geht das aber nicht, da aufgrund der Regularien das Rotax Manual nicht offiziell genutzt werden darf. Demnach hat der Prüfer das Problem, das er auf keine Arbeitsanweisung referenzieren kann. Das ist ein reines Papierproblem. Die Lösung kann nur sein, dass der LSA Hersteller in seinem zugelassenen Manuals die Arbeitsanweisung für den Rotax Motor implementiert, was aus Copyright Gründen nicht so einfach geht.


Die krux liegt halt in der Sache, das es LSA Herstellern ermöglicht wurde, nicht zugelassene Motoren einzubauen und diese dann über Umwege in ein zugelassenes Flugzeug zu bauen.
Da gibt es große Probleme bezüglich der Frage, wer ist eigentlich für was verantwortlich. Und derzeit ist es nun so, das der Hersteller die volle Verantwortung für nicht zugelassene Teile trägt und dafür auch den Support zu leisten hat. Gleichzeitig kauft der Hersteller aber die Version ein, die die geringeren Anforderungen erfüllt, verkauft es aber als „zugelassen“ weiter und lässt die Arbeit vom Zulieferer erfüllen. Dass das nicht alle Zulieferer toll finden, liegt auf der Hand.


Da das Thema leichter zu verstehen ist, ohne den Fakt das es noch zugelassen und nicht-zugelassen gibt.

Du kaufst von VW einem Motor zur eigenen Verwendung. Baust ihn in deine eigene Karosserie ein und verkaufst deine eigene geschaffene Marke an Kunden. Da steht jetzt dein Markenname drauf. Gleichzeitig aber sagst du, wenn da was gemacht werden muss, wende dich bezüglich Motor an VW und deren Dokumente, hab das bei denen gekauft.

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