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6. Mai 2017: Von Achim H. an Christian Weidner Bewertung: +1.00 [1]

Du kannst Dich doch trotzdem auf NfL 95/00 beziehen, der Text wurde ja nicht falsch deswegen.

Im Endeffekt ist die Sache recht einfach: Du musst so tun, als ob Du Dir Gedanken zur Instandhaltung machen würdest und das LBA (bzw. dessen Außenstellen oder ermächtigte CAMOs) müssen so tun, als ob sie das inhaltlich prüfen würden. Was sie lesen wollen ist das was in der NfL steht, die zurückgezogen wurde, da sie formaljuristisch nicht mehr zuständig sind, solche Vorgaben zu machen. Schreibe rein, was sie lesen wollen, dann geht das durch. Schreibe etwas rein, das sie nicht kennen und erwarten und Du bekommst Schwierigkeiten.

6. Mai 2017: Von Christian Weidner an Achim H.

Also hängen wir den Text mit dem Prüfprogramm der NFL 2 95/00 als Anlage 1 an das IHP und schreiben "Prüfprogramm gemäß Anlage 1" und bekommen eine Rechnung und alles ist gut? Und verfahren weiterhin wie gehabt?

6. Mai 2017: Von Achim H. an Christian Weidner

Ich habe die Punkte aus der NfL immer in den Text eingearbeitet, das sieht denke ich besser aus.

Das LBA genehmigt nur sehr ungern selbst und nach einer Ewigkeit. Die wollen, dass man das über die CAMOs macht.

7. Mai 2017: Von Christian Weidner an Achim H.

Danke für die Tipps!


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