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26. November 2013: Von Achim H. an Andreas Ruth
Ein Gerät muss bestimmten Designkriterien genügen, die Grundlage der Zulassung sind. Mit einer Form 1 sagt eine berechtigte Stelle, dass ein bestimmtes Gerät diesen (durch Unterlagen des Herstellers festgelegten) Kriterien genügt. Ein Avionikbetrieb, der die Unterlagen und ggf. Apparate zur Prüfung des Gerätes hat, kann diese Form ausstellen. In USA heißt das 8130-3 Dual Release wenn es für EASA ist.

Der Avionikbetrieb muss ein Part 145 sein und eine Freigabebescheinigung für das Flugzeug erteilen ("release to service"). Beim AP-Einbau muss er bestimmte Unterlagen erstellen wie AFMS (approved flight manual supplement), EMZ-Liste etc. und die Änderung bei der EASA einreichen. Dafür fallen Gebühren bei der EASA an. In der Praxis ist das alles cut&paste und in 10 Minuten erledigt aber die Betriebe lassen sich das vergolden. Ich habe auch schon von einem sehr namhaften Betrieb einen Fresszettel als AFMS bekommen, der weder auf die Installation zugeschnitten war, noch überhaupt leserlich war.

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