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1.Grobe Fahrlässigkeit wird hier nicht in Frage kommen. Das ist der Versicherung schon klar, dass das vor Gericht nicht halten wird. Hatte selbst einen ähnlichen Fall in der Verwandtschaft. Nach 2 Jahren Rechtsstreit war dann die Versicherung der Verlierer. Hier ging es um eine Yacht, auch hier wurde grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Bei höheren Summen ist es leider schon zur gängigen Praxis der Versicherungen geworden nicht/zu wenig zu zahlen. Auf einen Rechtsstreit lassen sich nämlich nicht so viele Leute ein.
2.Gutachter hin oder her, privat würde ich keinen engagieren, dieses Gutachten ist vor Gericht nicht brauchbar. Wenn kein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, denke ich, wird kein höheres Angebot von Seiten der Versicherung folgen.
3.Hier geht es um eine versicherungsrechtliche Frage. Diese ist eigentlich nicht so kompliziert. Vor Gericht und auf hoher See... aber entscheidend wird hier, wie so oft, das Gutachten des gerichtlich bestellten Gutachters sein. Wenn Sie ein paar genauere Informationen zu unserem Prozess wünschen, dann kontaktieren Sie mich bitte! Egal wofür Sie sich entscheiden, VIEL GLÜCK !!!
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Sie sollten Ihre Adresse nicht in Klartext schreiben, weil sonst die Spam-Robots sie finden. Dann erhalten Sie tonnenweise Spammail.
Seit ich meine E-Mail-Adresse gewechselt haben und sie nicht mehr in Klartext irgendwo schreibe, bekomme ich nicht eine einzige Spam-Mail mehr, und das schon seit Jahren.
Schreiben Sie lieber Name(at)Domain.de oder Name (a) Domain.de. Möglichst fantasievoll variieren, aber so, dass ein Mensch es verstehen kann. ;-)
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Danke für den Tipp! Habe ich schon korrigiert..
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Gern geschehen. ;-)
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Habe mich nun nochmal schlau gemacht bei einem der größten Versicherer. Eine Kaskoversicherung für Land-bzw. Luftfahrzeuge beinhaltet grundsätzlich die gleichen Bedingungen. Also das was ich voher schon beschrieben hatte. Natürlich ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten, um auf den Versicherer einen wenig Druck auszuüben. Auch das Gutachten eines Kaskoversicherers kann unbrauchbar sein und damit angefochten werden.Dafür gibt es z.B. ein sog. SV-Verfahren.Ein SV ist eben auch nur ein Mensch.Aber alles das kann am besten durch einen Fachanwalt geklärt werden. Weiterhin viel Glück und Erfolg.
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nochmal, herzlichen Dank an alle, hat mein Selbstvertrauen wieder auf Trapp gebracht, heute ging ein Brief vom Fachanwalt raus und ich bin gespannt, ob wir die Kuh nicht bald vom Eis haben. Ich werde, da das hier so nett verlaufen ist, Euch auf den Laufenden halten. Mein Besteben ist ja wie gesagt, den Flieger reparieren und mit einigen Mehrkosten z.B. den Motor auf null std. bringen zu lassen, was vielleicht einen echten Mehrwert für den Flieger bringt, da die Versicherung sich ja mit dem Schockloading am Motor beteiligt und der Prob. (war eine Asphaltbahn) ja auch erneuert werden muss. Vielen Dank nochmal allen, und wenn jemand noch einen Tip hat..... sehr gerne.
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