 |
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Wie kommt denn ein Gutachter bei einer M20J auf unter 60000 Euro Wert?? Blue Book Werte aus den USA 1:1 umgerechnte auf Euro oder was??? Wird da nicht noch die Überführung etc. eingerechnet???
Ich hab in Europa noch nie ne M20J mit ordentlichen Zeiten und Avionik unter 70-80k gesehen!
|
|
|
genau, das habe ich Ihn auch gefragt, ist übrigens Flieger, traurig, aber ich muss da wohl durch, habe jetzt den Aeromarkt durchgekämmt (2 Jahre) und von allen Mooneyseiten Kopien gemacht, hoffe, die Vers. lenkt ein. Unter 60 ist es reine Illusion, einzig das Bj. und die Std 76/1600 waren natürlich schon Kriterien, aber 2achsiger S-Tec,..........
|
|
|
....Garmin 155 und IFR bis Fl 100, HSI usw., da kann ich doch nicht einfach auf'ne 172 umsteigen, weil ich mein Geld nicht bekomme. Die Versicherungssumme war mit der Vers. nach umfangreicher Recherche als feste Taxe festgelegt, warum dann überhaupt die andere Wertstellung? Ich möchte natürlich unbedingt reparieren zumal der Schaden mit unter 60t festgestellt wurde, und die Bedingungen bis zu diesem Wert von Teilschaden ausgehen.
|
|
|
Was ich nicht begreife ist, warum beim analogen Fall in der Automobilwelt, der wirtschaftliche Totalschaden erst bei tatsächlicher Überschreitung des Marktwertes greift. Mir selbst ist ein englischer Zweisitzer unterm hintern wegkollidiert worden, die Differenz zwischen Restwert+Reparatur und Wiederbeschaffungswert lag bei unter 5%, trotzdem wurde repariert/wieder aufgebaut. Die Kasko hat eindeutig zu greifen. Die wollen einfach ihrem Vertrag nicht nachkommen.
Entscheidend ist nur, ob der juristische Weg rentabel ist. Weiter oben wurde Vorgeschlagen, das Anliegen einfach nur durch einen Anwalt formulieren und den Schriftverkehr über sein/ihr Büro protokollieren zu lassen. Das allein kann schon reichen.
|
|
|
Hallo H. Stöhr, grundsätzlich hat der Restwert erstmal nichts mit den Werten Rep.-kosten und WB.zu tun ! Solange die Rep.-kosten den WB.nicht überschreiten, kann auf jeden Fall rep. werden.In einem sog. Haftpflichtschaden können die Rep.-kosten den WB unter gew.Bedingungen sogar um 130% überschreiten. Bei den Restwerten haben die Vers. vor Jahren fest- gestellt,dass Sie da viel Geld sparen können und bauen das stetig weiter aus. Bei den Vers.-bedingungen für einen Flieger sieht das nach meiner Info etwas anders aus-bin da aber nicht so gut informiert. Unbedingt den Vertrag lesen-sollte alles drin stehen. Werde mich da aber noch mal schlau machen.
|
|
|
is alles sehr hilfreich, was Ihr schreibt, erstmal vielen Dank an alle, auch aus meiner Sicht ist der Wiederbeschaffungswert massgebend, aber ich kenne eben keine Urteile, die Vers. scheinen sich immer rechtzeitig zu vergleichen. Sie wollen weiter Versicherungen verkaufen, und irgendwie einigt man sich. Bin selbst gespannt, habe jetzt einen RA für das erste Schreiben engagiert. Im wesentlichen geht es tatsächlich nur um die Reparatur durchzusetzen.
|
|
|
Der Knackpunkt scheint mir die Festlegung des Gutachters in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert zu sein. Wenn auf dem Markt dafür kein Ersatz zu bekommen ist, muss der Wert angepasst werden und dann sollte auch eine Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung wieder möglich sein. Viele Grüße Bertus Kühn
|
|
|
|
7 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
 |
|
|
|
 |
 |
|