Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. Juli 2007: Von Alexander Stöhr an Werner Jakobi
Was ich nicht begreife ist, warum beim analogen Fall in der Automobilwelt, der wirtschaftliche Totalschaden erst bei tatsächlicher Überschreitung des Marktwertes greift. Mir selbst ist ein englischer Zweisitzer unterm hintern wegkollidiert worden, die Differenz zwischen Restwert+Reparatur und Wiederbeschaffungswert lag bei unter 5%, trotzdem wurde repariert/wieder aufgebaut.
Die Kasko hat eindeutig zu greifen. Die wollen einfach ihrem Vertrag nicht nachkommen.

Entscheidend ist nur, ob der juristische Weg rentabel ist. Weiter oben wurde Vorgeschlagen, das Anliegen einfach nur durch einen Anwalt formulieren und den Schriftverkehr über sein/ihr Büro protokollieren zu lassen. Das allein kann schon reichen.
18. Juli 2007: Von Uwe Grosser an Alexander Stöhr
Hallo H. Stöhr,
grundsätzlich hat der Restwert erstmal nichts mit
den Werten Rep.-kosten und WB.zu tun !
Solange die Rep.-kosten den WB.nicht
überschreiten, kann auf jeden Fall rep. werden.In einem
sog. Haftpflichtschaden können die Rep.-kosten den WB
unter gew.Bedingungen sogar um 130% überschreiten.
Bei den Restwerten haben die Vers. vor Jahren fest-
gestellt,dass Sie da viel Geld sparen können und bauen das
stetig weiter aus.
Bei den Vers.-bedingungen für einen Flieger sieht das
nach meiner Info etwas anders aus-bin da aber nicht so
gut informiert.
Unbedingt den Vertrag lesen-sollte alles drin stehen.
Werde mich da aber noch mal schlau machen.
18. Juli 2007: Von Werner Jakobi an Uwe Grosser
is alles sehr hilfreich, was Ihr schreibt, erstmal vielen Dank an alle, auch aus meiner Sicht ist der Wiederbeschaffungswert massgebend, aber ich kenne eben keine Urteile, die Vers. scheinen sich immer rechtzeitig zu vergleichen. Sie wollen weiter Versicherungen verkaufen, und irgendwie einigt man sich. Bin selbst gespannt, habe jetzt einen RA für das erste Schreiben engagiert. Im wesentlichen geht es tatsächlich nur um die Reparatur durchzusetzen.
19. Juli 2007: Von Bertus Kühn an Werner Jakobi
Der Knackpunkt scheint mir die Festlegung des Gutachters in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert zu sein.
Wenn auf dem Markt dafür kein Ersatz zu bekommen ist, muss der Wert angepasst werden und dann sollte auch eine Übernahme der Reparaturkosten durch die Versicherung wieder möglich sein.
Viele Grüße
Bertus Kühn

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang