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Die "logischen Gründe" zur Abschaffung waren im Wesentlichen folgende:
Abwägung Nutzen/Schaden: Während des "Personalwechsels" aus/in das Cockpit bleibt die Cockpittür länger auf, da eine Person raus und eine Person rein muss. Geht nunmal aufgrund der Enge nicht parallel. Eine offene Cockpittür ist trotz zugezogenen Vorhangs ein Risiko für unerlaubten Zutritt zum Cockpit.
Das alleine war aber noch kein Grund, der eigentliche Grund war die Möglichkeit, zumindest im Falle einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit des verbliebenen Piloten sich mit der "Notoption" Zutritt zu verschaffen, was ja dann auch gelungen ist (warum man sich soviel Zeit genommen hat, steht leider auch im Untersuchungsbereicht der Spanier nicht drin - www.transportes.gob.es/recursos_mfom/comodin/recursos/in-001-2024_final-report_nm.pdf) . Im Falle von Germanwings jedoch hätte das nichts genützt. In den USA ist die "2-Personen-Regel" seit 09/11 in Kraft und besteht seitdem. Im Falle Germanwings- spekulativ natürlich - hätte eine 2. Person die Tür mechanisch von innen öffnen können.....
Der Copilot hatte wohl einen epileptischen Anfall (Seizure). Warum die Spanier sinngemäß schreiben wegen ungeklärter neurologischer Ursache, in diesem Bericht https://www.paddleyourownkanoo.com/2025/05/16/revealed-lufthansa-jet-flew-10-minutes-with-no-pilot-at-controls-after-cockpit-emergency/ jedoch von einem bis dahin nicht entdeckten Herzfehler, welcher den Anfall verursacht hat ist nicht herauszubekommen. Würde letzteres valide sein, könnte das mit der Grund sein, warum seit 02/25 die Bestimmungen im Annex I to Decision 2019/002/R bzgl MED.B.010 (Herz-Kreislauf) verschärft wurden. Bisher ist die zugrundeliegende EU VO 1178/2011 sehr assymetrisch gewesen: Kleinigkeiten wie "Kopfschmerzen" oder Nierensteine können schnell (zumal im LBA) zum Aus führen, hingegen selbst schwere Eingriffe im Herzen (einschl Stent etc) nebst Erforderniss der regelmäßigen Einnahme von ACC etc und trotz weiterhin vorhandener Risikofaktoren nach wenigen Monaten Genesungszeit wieder zur Flugtauglichkeit führen, auch Klasse 1.
Vielleicht können die hier lesenden Fliegerärzte das besser bewerten?
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"Im Falle Germanwings- spekulativ natürlich - hätte eine 2. Person die Tür mechanisch von innen öffnen können....."
Das ist sehr spekulativ, denke ich. Ein Patient der sich zu einer derartigen Tat entschlossen hat würde sich vermutlich auch durch die Anwesenheit eines/r ihm rangmäßig unterstellten Flugbegleiters nicht abhalten lassen wollen und sich einen Weg ausdenken, die 2. Person auszuschalten.
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Wenn ich die einzelnen Beiträge ansehe, es gibt auch bei Verkehrsflugzeuge keine Sicherheit.
Es wurden alle Szenarien durchdacht, nur eine Möglichkeit wurde nicht besprochen, die Ausweitung der ZÜP.
Mit der Unterschrift eines Piloten zur Beantragung dieser ZÜP muss dieser auch verzichten, dass bei ihn das ärztliche Schweigerecht gilt. Wenn jemand heimlich am Fliegerarzt vorbei ständig zu Psychiater geht, um Medikamente zu bekommen, so muss mit der ZÜP Antragsunterschrift ausnahmslos jeder Arzt gegenüber dem Luftfahrtbundesamt, Abteilung Flugmedizin, von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden sein. Gegen diesen Arzt darf daher nicht vorgegangen werden.
ATPL Piloten sind auch nur menschliche Wesen mit einer Anfälligkeit an Krankheiten, wie diese jeden Bürger treffen kann.
Wie weis ein Arzt, dass der Patient eine ZÜP beantragt hat? Um auch diese Lücke zu schliessen, und mögliche Schleichwege der ZÜP Kandidaten zu vermeiden, muss der Fingerabdruck mit LBA Daten bei allen Ärzte pflicht werden, in der EU.
Tschechien geht etwas anders vor bei ATPL Kandidaten. Ein tschechischer Bürger und ATPL Pilot sagte mir zu meiner Frage deutscher ZÜP, bei ihn wurden sogar die Nachbarn einzeln über den Lebenslauf und dem Wesen gefragt. In Deutschland zur Zeit undenkbar.
1985 wollte ich mir das Cockpit einer Boeing 747 ansehen und Videofilmen. Ich ging zum Flughafen Basel zur Air France, und frage nach. Der Stationsleiter sagte zu mir, am Samstag hat der Dienst, ich solle mit meiner Videokamera am Samstag kommen. Am Samstag führte er mich in das Cockpt einer Boeing 747. Die Hilfsturbine lief, das Flugzeug hatte eine Wartezeit von 4 Stunden mit Personalwechsel für den Weiterflug in die Karibik. Mir wurde gesagt, er lässt mich allein im Cockpit, und ich soll keine Knöpfe berühren. So filmte ich munter jeden einzelnen Knopf. Als die neue Besatzung kam, verliess ich das Cockpit, und der Stationsleiter fuhr parallel zum startenden Flugzeug am Vorfeld mit mir zum Filmen.
Heute unmöglich. Die Welt wird immer verrückter.
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"Mit der Unterschrift eines Piloten zur Beantragung dieser ZÜP muss dieser auch verzichten, dass bei ihn das ärztliche Schweigerecht gilt."
Mit Verlaub: Kompletter Unfug! Bei wem die "Luftsicherheitsbehörde" Informationen anfodern darf, steht in § 4 LuftSiZÜV. Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsiz_v/BJNR094700007.html
Da ist von allen möglichen Sicherheitsbehörden, wie Polizei, Verfassungsschutz, BND, MAD usw., bei denen Daten erhoben werden, dürfen die Rede, aber nicht von Psychiatern oder sonstigen Ärzten. Daher muss ich auch niemanden von seiner ärtzlichen Schweigepflicht entbinden! Zumindest steht das (bei uns in Hessen) auch nicht in dem entprechenden Antrag:
https://ppffm.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/med/4aa/4aa304a5-3285-b781-55e7-10b201aed005,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf
Hier gehr es ja keinesfalls um eine Überprüfung des Gesundheitszustandes, sondern um mögliches Erkennen krimineller oder terroristischer Gefahren!
Oder plädierst Du am Ende für eine Erweiterug der ZÜP auf Psychiater pp.? Der Applaus aller Betroffenen wird Dir gewiss sein!
"Wie weis ein Arzt, dass der Patient eine ZÜP beantragt hat? Um auch diese Lücke zu schliessen, und mögliche Schleichwege der ZÜP Kandidaten zu vermeiden, muss der Fingerabdruck mit LBA Daten bei allen Ärzte pflicht werden, in der EU."
Ich fasse es nicht! Dagegen ist "1984" ja Kindergeburtstag! Jeder weitere Kommentar von mir würde unter gleich mehrere Straftatbestände fallen.
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"Das ist sehr spekulativ, denke ich. Ein Patient der sich zu einer derartigen Tat entschlossen hat würde sich vermutlich auch durch die Anwesenheit eines/r ihm rangmäßig unterstellten Flugbegleiters nicht abhalten lassen wollen und sich einen Weg ausdenken, die 2. Person auszuschalten."
Mein Antwort auf die Argumente von befreundeten US-Verkehrspiloten, die mir den o.a. verlinkten Artikel geschickt haben und sichtbar erstaunt und schon fast "empört" waren, dass wir die 2-Personen-Regel nicht mehr haben, eben mit dem Hinweis, dass hätte Germanwings verhindert. Ich denke, die stellen sich das etwas einfach vor - Pilot hat die bekannte Absicht, Flugbegleiterin sitzt während des Abwesenheit des Kapitäns auf dem Jumpseat und öffnet ohne Interaktion des Piloten die Tür, als der Kapitän anruft.
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In den USA gibt es ja auch Piloten die mit einer Schusswaffe im Cockpit sitzen. Sicher das Nonplusultra in Sachen Security...
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Die Deutsche Apothekerzeitung und Dr. Google als "Sachverständige"? Ernsthaft?
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Die Bezeichnung Sachverständiger ist gesetzlich nicht geschützt.
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Sieht man gut an diversen "Gutachten von Sachverständigen" nach Lubitz/Germanwings. Was da als "technisch unmöglich" behauptet wurde...
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Ich fasse es nicht! Dagegen ist "1984" ja Kindergeburtstag! Jeder weitere Kommentar von mir würde unter gleich mehrere Straftatbestände fallen.
Die Kids von heute wissen ja gar nicht, wie relaxed-locker, frei und entspannt die Welt, die Weltanschauungen und die Freiheit des Einzelnen vor Baader-Meinhoff noch erst waren.
Baader-Meinhoff brachten (bewusst) ins Rollen, was heute von den nachwachsenden Generationen als Selbstverständlichkeit hingenommen wird. (Gestern im ARD - um es der heutigen Gesellschaft nochmals näher zu bringen. Aber der gesamte politische Hintergrund sowie sich aus dieser Terroraktivität ergebender Wandel der Gesellschaft kamen dabei nicht rüber).
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ich wuerde mich uebe eine kurze Beschreibung oder Anmoderation eines Links freuen, sonst mach ich da ja noch dinge auf die ich gar nicht sehen moechte...
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Es ist eine interessante - und durchaus kontrovers zu diskutierende - These, dass die gesammte 68er Bewegung mit ihrem kriminellen Exzess in der RAF erst die Unfreiheit geschaffen haben soll, gegen die sie eigentlich kämpfen wollten.
Ich persönlich würde Notstandsgesetze, §175, ... und die damit verbundenen Kontrollen und Verfolgungen jetzt auch nicht wirklich als "relaxed, locker, frei und entspannt" beschreiben.
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Ich nenne es mal "Demokratie-Krise", die durch deren Terror ausgelöst wurde. Egal ob es ein beständiges nächtliches auf-der-Strasse-kontrolliert-werden, oder vielleicht die nach der Landshut-Entführung erst etablierten Überwachungen von Flugpassagieren waren: Einschränkungen ins oder vom täglichen Leben gab es auf einmal überall. Eines der erklärten Ziele der Baader-Meinhoff-Gruppe war es auch, die Bevölkerung aufzuhetzen gegen die bestehende und etablierte Regierung, gegen das demokratische Staatssystem, gegen Normen, dadurch ein Öffnen der Gesellschaft für neue Staatsformen, sowie deren völlig krude Ideen zu erreichen. Eine Verschärfung der Kontrolle der Gesellschaft wurde auch definitiv erreicht. Dadurch wiederum versprach man sich einen gewissen Verdruß der Gesellschaft gegenüber der Regierung, gegenüber Justiz sowie Exekutive.
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"Eine Verschärfung der Kontrolle der Gesellschaft wurde auch definitiv erreicht."
Definitv: Nein! Die haben, außer viel Leid bei den betroffenen Angehörigen, nichts, gar nichts erreicht!
Sehr instruktiv der Kommentar der - ich denke bei diesem Thema vollkommen "unverdächtigen" - "TAZ" zum Thema "40 Jahre Deutscher Herbst", vom 03.09.2017 hierzu:
"Was hat die RAF bewirkt? Nicht viel. Trotz ein paar hysterischer Ausschläge haben die Attentate die politische Architektur der Republik nicht verändert!
https://taz.de/40-Jahre-Deutscher-Herbst/!5441131/
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Ganz objektiv kam es zu einigen Ergänzungen des StGB, der 129a, Bildung einer terroristischen Vereinigung, war neu, und dann auch definitiv erforderlich. In der StPO gab es die bisher auch nicht erforderliche Begrenzung der Straf- bzw. Wahlverteidiger auf 3, sowie das gegenseitige Inanspruchnehmen ein und derselben Verteidiger durch mehrere im gleichen Prozess Angeklagte wurde ausgeschlossen. Angeklagte konnten zuvor auch nicht von Seiten der Justiz vom Prozess bzw, ihrer Anwesenheit ausgeschlossen werden. Das Kontaktsperregesetz, welches die Kommunikation Gefangener untereinander verbietet, war ebenso neu.
Es ist ein leichtes, nun zu sagen, "wurdest Du durch diese Gesetzesänderungen irgendwelcher Freiheiten beraubt?" Nein, natürlich nicht. dennoch waren es Gesetze. die es zuvor nicht gegeben hatte, weil nicht erforderlich.
Ich persönlich fühlte mich damals insbesondere in meinen Freiheiten und meinem Leben eingeschränkt, dass (z.B.) ich plötzlich einfach mal so ohne Grund angehalten wurde, und ein gerade mal ebenso alter Jungspund- Polizist mit zittrigen Händen mir seine Dienstwaffe dicht unter die Nase hielt, und ich mich dann natürlich nicht mehr traute, in die Hosentasche zu fassen, um den Ausweis rauszuholen, oder -noch schlimmer- das Handschuhfach zu öffnen... Beispiele dafür gibt es jede Menge.
Die Diskussion der Rasterfahndung begann auch während der RAF-Jahre. Braucht keiner. Das ist so ne Art Mengenlehre, und wenn man 3x hintereinander in der Schnittmenge sass, wanderte man erstmal in U-haft, oder wurde beobachtet. Brauchte auch niemand.
Wenn 3x nacheinander nachts Polizeiautos vor der Türe stehen wenn man nachts heim kommt, ists auch einfach zu sagen, "na und? Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast - was solls?" Ist aber eben nicht so. Es ist eine empfindliche Einschränkung des täglichen Lebens, und wenn es nur das erlischende Geschwätz im Bäckerladen ist, wen man ihn betritt.
"Was hat die RAF bewirkt? Nicht viel. Trotz ein paar hysterischer Ausschläge haben die Attentate die politische Architketur der Republik nicht verändert!
Objekiv reduziert auf deren publizierten Ziele trifft das natürlich zu.
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