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20. Mai 2025 11:27 Uhr: Von Andreas Nitsche an F. S.

Ich nenne es mal "Demokratie-Krise", die durch deren Terror ausgelöst wurde. Egal ob es ein beständiges nächtliches auf-der-Strasse-kontrolliert-werden, oder vielleicht die nach der Landshut-Entführung erst etablierten Überwachungen von Flugpassagieren waren: Einschränkungen ins oder vom täglichen Leben gab es auf einmal überall. Eines der erklärten Ziele der Baader-Meinhoff-Gruppe war es auch, die Bevölkerung aufzuhetzen gegen die bestehende und etablierte Regierung, gegen das demokratische Staatssystem, gegen Normen, dadurch ein Öffnen der Gesellschaft für neue Staatsformen, sowie deren völlig krude Ideen zu erreichen. Eine Verschärfung der Kontrolle der Gesellschaft wurde auch definitiv erreicht. Dadurch wiederum versprach man sich einen gewissen Verdruß der Gesellschaft gegenüber der Regierung, gegenüber Justiz sowie Exekutive.

20. Mai 2025 13:03 Uhr: Von Willi Fundermann an Andreas Nitsche Bewertung: +1.00 [1]

"Eine Verschärfung der Kontrolle der Gesellschaft wurde auch definitiv erreicht."

Definitv: Nein! Die haben, außer viel Leid bei den betroffenen Angehörigen, nichts, gar nichts erreicht!

Sehr instruktiv der Kommentar der - ich denke bei diesem Thema vollkommen "unverdächtigen" - "TAZ" zum Thema "40 Jahre Deutscher Herbst", vom 03.09.2017 hierzu:

"Was hat die RAF bewirkt? Nicht viel. Trotz ein paar hysterischer Ausschläge haben die Attentate die politische Architektur der Republik nicht verändert!

https://taz.de/40-Jahre-Deutscher-Herbst/!5441131/

20. Mai 2025 13:54 Uhr: Von Andreas Nitsche an Willi Fundermann

Ganz objektiv kam es zu einigen Ergänzungen des StGB, der 129a, Bildung einer terroristischen Vereinigung, war neu, und dann auch definitiv erforderlich. In der StPO gab es die bisher auch nicht erforderliche Begrenzung der Straf- bzw. Wahlverteidiger auf 3, sowie das gegenseitige Inanspruchnehmen ein und derselben Verteidiger durch mehrere im gleichen Prozess Angeklagte wurde ausgeschlossen. Angeklagte konnten zuvor auch nicht von Seiten der Justiz vom Prozess bzw, ihrer Anwesenheit ausgeschlossen werden. Das Kontaktsperregesetz, welches die Kommunikation Gefangener untereinander verbietet, war ebenso neu.

Es ist ein leichtes, nun zu sagen, "wurdest Du durch diese Gesetzesänderungen irgendwelcher Freiheiten beraubt?" Nein, natürlich nicht. dennoch waren es Gesetze. die es zuvor nicht gegeben hatte, weil nicht erforderlich.

Ich persönlich fühlte mich damals insbesondere in meinen Freiheiten und meinem Leben eingeschränkt, dass (z.B.) ich plötzlich einfach mal so ohne Grund angehalten wurde, und ein gerade mal ebenso alter Jungspund- Polizist mit zittrigen Händen mir seine Dienstwaffe dicht unter die Nase hielt, und ich mich dann natürlich nicht mehr traute, in die Hosentasche zu fassen, um den Ausweis rauszuholen, oder -noch schlimmer- das Handschuhfach zu öffnen... Beispiele dafür gibt es jede Menge.

Die Diskussion der Rasterfahndung begann auch während der RAF-Jahre. Braucht keiner. Das ist so ne Art Mengenlehre, und wenn man 3x hintereinander in der Schnittmenge sass, wanderte man erstmal in U-haft, oder wurde beobachtet. Brauchte auch niemand.

Wenn 3x nacheinander nachts Polizeiautos vor der Türe stehen wenn man nachts heim kommt, ists auch einfach zu sagen, "na und? Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast - was solls?" Ist aber eben nicht so. Es ist eine empfindliche Einschränkung des täglichen Lebens, und wenn es nur das erlischende Geschwätz im Bäckerladen ist, wen man ihn betritt.

"Was hat die RAF bewirkt? Nicht viel. Trotz ein paar hysterischer Ausschläge haben die Attentate die politische Architketur der Republik nicht verändert!

Objekiv reduziert auf deren publizierten Ziele trifft das natürlich zu.


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