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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Dezember 2022: Von Willi Fundermann an Patrick Lean Hard

Mit den hier veröffentlichten Daten wird "die Behörde" das problemlos ermitteln können.

1. Dezember 2022: Von Markus S. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Wie der Behördenleiter ja zugegeben hat, soll dieses in Foren gelegentlich auch gerne mit lesen. ;-)

1. Dezember 2022: Von Rene Laumann an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html

Nach meiner Interpretation ist die Erklärung einer Luftnotlage, wie hier geschehen, so oder so ein meldepflichtiges Ereignis.

1. Dezember 2022: Von Joachim P. an Rene Laumann

Beziehst Du dich damit auf Verordnung 376/2014? Ich bin mir nicht sicher, ob es in Deinem Fall eine schwere Störung war.

1. Dezember 2022: Von Rene Laumann an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

376/2014, Artikel 4 beschreibt hier die Ereignisse.

Genauer: Artikel 4 Abs. 1 VI "Ereignisse bezüglich Verletzungen, Notfällen und anderen kritischen Situationen,"

Ein Notfall wurde hier ja erklärt und hat bei einem stehenden Triebwerk tatsächlich auch vorgelegen (meine persönliche Meinung und Einschätzung).

Ebenso die entsprechende Durchführungsverordnung 2015/1018

Anhang 1 Artikel 1.5 Abs 3 "Jedes Ereignis, bei dem die menschliche Leistung unmittelbar zu einem Unfall oder einer schweren Störung beigetragen hat oder hätte beitragen können."

Anhang 1 Artikel 4 Abs. 1 "Ereignis, das zur Erklärung eines Notfalls („MAYDAY“ oder „PAN“) führt."

Die Pflicht zur Meldung dürfte damit recht klar sein. Bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch dargestellt habe oder übersehe.


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