Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

1. Dezember 2022: Von Rene Laumann an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

376/2014, Artikel 4 beschreibt hier die Ereignisse.

Genauer: Artikel 4 Abs. 1 VI "Ereignisse bezüglich Verletzungen, Notfällen und anderen kritischen Situationen,"

Ein Notfall wurde hier ja erklärt und hat bei einem stehenden Triebwerk tatsächlich auch vorgelegen (meine persönliche Meinung und Einschätzung).

Ebenso die entsprechende Durchführungsverordnung 2015/1018

Anhang 1 Artikel 1.5 Abs 3 "Jedes Ereignis, bei dem die menschliche Leistung unmittelbar zu einem Unfall oder einer schweren Störung beigetragen hat oder hätte beitragen können."

Anhang 1 Artikel 4 Abs. 1 "Ereignis, das zur Erklärung eines Notfalls („MAYDAY“ oder „PAN“) führt."

Die Pflicht zur Meldung dürfte damit recht klar sein. Bitte korrigiert mich, wenn ich etwas falsch dargestellt habe oder übersehe.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang