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25. Juli 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Alfred Obermaier

Der Vollständigkeit halber:

Die IR-Ausbildung erfordert nicht mehr die Nachtflugberechtigung. Vor EASA war das noch anders. Ich habe selbst einen IR-Schüler so ausgebildet, der danach "Day Only" in seiner Lizenz stehen hatte. Zwei Jahre später hat er dann noch den Nachtflug gemacht.

Richtig ist auch, wie geschrieben, dass der Lizenz-Eintrag "IR" den Nachtflug enthält, wenn eben keine weitere Einschränkung angegeben.


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