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1. Februar 2020: Von Stefan Jaudas an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

> Vielleicht ne doofe Frage, aber welche objektive Interessenlage spricht denn für die ZüP?

Noch doofere Frage, inwieweit entspricht die ZÜP dem Verhältnismäßigkeitsprinzip?

  • Legitimer Zweck
    • Der Zweck an sich OK. Schutz des Luftverkehrs, und so.
    • Allerdings werden da teilweise die falschen Personenkreise abgebildet. Ein Pilotenschein ist nicht das Gleiche wie mehr als nur gelegentlicher unbegleiteter Zugang zu Sicherheitsbereichen. Und damit ist die Legitimität dahin.
    • Zudem die Praxis aus dem "mehr als nur gelegentlichen unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen" effektiv ein "bei jeder Art von eventuell auch nur einmal stattfindendem Zugang" macht.
  • Geeignetheit
    • Ungeeignet.
    • Angefangen damit, dass das alles Rückspiegel ist. Hat keinerlei Aussagekraft für die Zukunft.
    • Die echten Problembären werden sich erst gar keiner ZÜP unterziehen.
    • Und selbst wenn, würden sie da nicht auffallen.
    • Und wenn sie auffallen würden, würden die trotzdem im bürkoratischen Dickicht verloren gehen (bestes Beispiel, die Atta-Gang, Anus Amri, u.v.a.m.).
  • Erforderlichkeit
    • Für Privatpiloten nicht erforderlich. Weil, wenn die dann doch mal ausnahmsweise in einen Sicherheitsbereich kommen, müssen die durch die gleichen kontrollen durch wie alle anderen auch.
    • Und wieso erfoderlich für einen Piloten für 750 kg Katana, aber nicht für 600 kg UL oder 850 kg offene Klasse?
  • Angemessenheit
    • Auch nicht gegeben. Eine Überprüfung, die maximal alles ausschöpft? Sogar deutlich mehr wir z.B. nach §8a(5) SprengG? Eine C150 gefährlicher wie eine Stange Dynamit?

Also, spricht in Summe gegen die ZÜP für Privatpiloten.


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