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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Januar 2020: Von Sven Walter an Chris _____

Danke Achim!

@ Chris:

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Easy%20Access%20Rules%20for%20Standardised%20European%20Rules%20of%20the%20Air%20%28SERA%29.pdf

S. 60 unten.

Thema Rechtssicherheit: Problem ist hier, dass die normvorschlagende Instanz (EASA) die kompetenteste ist, die Kommission... naja.... die NAAs: Große Spreizung. Und zum Schwur käme es erst beim EuGH, was die Rechtseinheit anbelangt.

So einheitlich ist die FAA bei der Interpretation aber auch nur, weil da kompetente Leute sitzen,die ihre Meinungen und Interpretationen begründen. Wenn man das bei uns machen würde, würdest du entweder alles nach Brüssel hochzonen müssen (eigentlich ein guter Gedanke, bis darauf, dass die Fitteren in Köln sitzen), oder du könntest sowas informativ durch Köln machen lassen, so nach dem Motto "Disclaimer vorweg, zuständig alleine nationale Gerichte, aber: Was wir uns beim Normentwurf gedacht haben, war Folgendes...". Dann kann das nationale Gericht/ Behörde jeweils den Normzweck besser erleutert bekommen. Noch besser wären dafür natürlich erstmal einfachere Normen, aber wie man im FAA-Land sieht, gibt's auch dort Interpretationsbedarf (nimm mal Kostenteilung privater Flüge oder "wer loggt PIC" als bekanntere Beispiele).

An Lothar:

Natürlich geht IFR in G, mach ich gerne in Schweden in FL um 70....

Genau :-)

da wird der Landeanflug IFR auf kleine Plätze mit TIA und TIZ geschützt- statt der eigenartigen RMZ

soweit ich mich entsinne, stellt SERA jedem Land frei, die Mindesthöhe für IFR selbst zu bestimmen...

Wenn sie eine Ausnahme mitgeteilt hätten nur. Problem bei uns ist die MVA, der Übergang am unteren Ende Luftraum E. Plus faktisch viel zu wenige RNAV-Approaches.

und muss nicht für IFR eine bestimmte Mindesthöhe über dem höchsten Punkt im Umkreis von x nm eingehalten werden?

ich habe kein Interesse IFR unter 1.000 ft gnd auf Strecke zu fliegen - auch wenn es bei den Britten möglich sein soll

Wozu auch normalerweise, aber faktisch darfst du damit mal durch Wolkenfetzen durchfliegen, wenn die Bewölkung grenzwertig wird. Von Emden nach Heringsdorf oder Flensburg legal fliegen, auch wenn die Suppe überm Land hängt oder die CTOT-Verschiebungen nerven. Je nach Strecke. Ist von Freiburg nach Stuttgart eher nicht zu empfehlen ohne Geländefolgeradar ;-).

10. Januar 2020: Von Karpa Lothar an Sven Walter

"Von Emden nach Heringsdorf oder Flensburg legal fliegen, auch wenn die Suppe überm Land hängt"

da bist du aber auch schnell bei 2.000 ft msl minimum für IFR - bei den schönen Windmühlen, äh -Rädern...


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