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7. Februar 2019: Von  an Matthias F. Bewertung: +1.00 [1]

Somit ist es völlig unerheblich, ob Mode C oder Mode S verwendet werden. Die dfs kann so oder so die Position ermitteln.

Es geht nicht um die Position, sondern um den Flugzeugindividuellen Code der bei Mode S übertragen wird.

Wenn jemanden die Datensammlung nicht transparent genug ist, kann entsprechend der DSGVO - gemäß Art. 15 DSGVO "Auskunftsrecht der betroffenen Person“ - bei der dfs angefragt werden,

Das wird in Deutschland in vielen Fällen scheitern, weil sehr viele Flugzeuge Vereinen, Haltergemeinschaften oder US-Trusts gehören. Dann sind die Kennungs- und Positionsdaten auf keinem Fall personenbezogene Daten.

Wahrscheinlich müsste man auch für provat gehaltene Flugzeuge erst mal durchklagen, dass die Kennung ein personenbezogenes Datum ist - was insbesondere deshalb fraglich ist, weil es kein öffentlich einsehbares Verzeichnis gibt, dass einer Kennung eine Person zuordnet...

7. Februar 2019: Von Chris _____ an 

Dafür, dass ein Datum personenbezogen ist, braucht es doch kein _öffentliches_ Verzeichnis. Es gab ja auch lange keinen öffentliche Reverse-Lookup für Telefonnummern, trotzdem sind Telefonnummern unstrittig personenbezogene Daten. Es genügt - nach meiner laienhaften Auffassung - dass eine Zuordnung möglich ist.

7. Februar 2019: Von  an Chris _____

Möglich, aber nicht sicher. Der Vergleich mit Telefonnummern ist schwierig, weil es zumindest seit Ende der 80er Jahre die Möglichlkeit der Rückwärtssuche gibt und sich seitdem das Datenschutzrecht sehr signifikant entwickelt hat. Die theoretische Frage, wie Telefonnummern zu beurteilen wären, wenn es keine Rückwärtssuche gäbe, ist schwer zu beantworten.

Der Vergleich mit KFZ-Kennzeichen hilft auch nicht sicher weiter. §45 StVG legt für KfZ-Kennzeichen explizit fest, dass es personenbeziehbare Daten sind. Für Flugzeugkennzeichen oder gar für Transpondercodes gibt es so eine gesetzliche festlegung meines Wissens nicht.

Ob ein Gericht nun bei Flugzeugkennzeichen im Zweifelsfall entscheidet, dass diese analog KFZ-Kennzeichen zu behandeln sind oder genau umgekehrt aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung schliesst, dass der Gesetzgeber diese analoge Behandlung eben genau nicht wollte, ist schwer vorherzusagen.


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