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6. Februar 2019: Von Chris _____ an  Bewertung: +1.00 [1]

So wie das auch vor Mode S ging.

Im uebrigen, wird denn JEDE Geschwindigkeitsueberschreitung beim Autofahren geahndet? Sollte sie? Waere dieses Ziel den Grundrechtseingriff wert, jede Bewegung jedes Autos permanent aufzuzeichnen (anlasslose Ueberwachung)?

6. Februar 2019: Von  an Chris _____

Die Geschwindigkeitsübertretung irgeneines Autos ist kaum so gefährlich wie manche Luftraumverletzung ... zB Airspace C, CTR etc.

6. Februar 2019: Von Chris _____ an 

...your point being?

Warum meinst du, Luftraumverletzungen seien pauschal gefaehrlicher als Geschwindigkeitueberschreitungen beim Autofahren? Auch versehentliche, folgenlose, kleines Anschneiden einer Ecke des Frankfurter Class C 50km von der Piste entfernt?

Zweitens, warum muss IMMER sanktioniert werden? Was soll das bringen? Abschreckung als Allheilmittel ist auch im Strafrecht sehr umstritten, um das mal vorsichtig zu sagen. Warum nicht durch Aushaenge, Schulungen der FIs, die wiederum die PPLs schulen, einwirken?

Und wie sieht es mit der Grundrechtsabwaegung aus? Ist die fuer dich irrelevant? Warum gibt es denn dann ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Welche anderen Grundrechte findest du denn noch entbehrlich?

Drittens, gab es denn nie Tickets fuer Luftraumverletzungen vor Mode S?

7. Februar 2019: Von  an Chris _____

Im uebrigen, wird denn JEDE Geschwindigkeitsueberschreitung beim Autofahren geahndet?

Nein - exakt so, wie nicht jede Luftraumverletzung geahndet wird. Und was sagt uns das jetzt?

Warum nicht durch Aushaenge, Schulungen der FIs, die wiederum die PPLs schulen, einwirken?

Weil das erwiesenermassen nicht reicht. Du tust gerade so, als würde heute niemand je irgendwas von Luftraumverletzungen erzählen und nur wenn jemand eine begeht wird (heimlich, damit es sich ja nicht rumspricht) sofort eine Strafe verhängt.
Das Gegenteil ist der Fall: Es gibt Aushänge (z.B. sehr gute Poster von der DFS), das Thema ist bei FI-Aus- und Fortbildung sehr wichtig und wird natürlich jedem Schüler vermittelt. Dennoch gibt es Luftraumverletzungen - sogar absichtliche. Wie viele Poster willst Du denn mehr Aufhängen?

Man kann ja gerne darüber diskutieren, welche Sanktionen die sinnvollen sind - und da sicher auch von den USA lernen, bei denen verbindliche Nachschulungen und Lizenzsperren und -entzug viel häufiger ist, als bei uns.
Aber wenn einfach quer durch den Luftraum Charlie von Frankfurt zu brettern billiger ist, als aussen rum zu fliegen gibt es nun mal genug Schlauberger, die genau das machen werden!

Und wie sieht es mit der Grundrechtsabwaegung aus?

"Grundrechtsabwägung" heisst eben gerade genau so, weil es eben nicht ein Grundrecht gibt, dass sakrosankt über allen anderen steht sondern weil ind solchen Fällen immer verschiedene Grundrechte gegeneinander abgewogen werden müssen.

7. Februar 2019: Von  an Chris _____

Chris,

wenn ich schreibe, dass MANCHE (!) Luftraumverletzung gefährlicher ist als eine Geschwindigkeitsübertretung, dann ist das nicht „pauschal“.

Ich persönlich fühle mich wg. eines Mode-S-Transponders nicht „totalüberwacht“ - sondern halte das für eine polemische Zuspitzung, die impliziert, dass es irgendjemanden interessiert wo Du hinfliegst. Ich bin nicht dieser Meinung, und es wäre mir sogal egal. Natürlich leite ich daraus nicht ab, dass es auch DIR oder anderen egal sein muss.

Ich bin auch der Meinung, dass Mode S zusätzliche Sicherheit durch zusätzliche Information für ATC bringt und dass die Technik eventuell gefährliche Luftraumverletzungen zu vermeiden hilft.

Es gibt auch unterschiedliche Interpretationen der Idee „Freiheit“. Eine könnte sein, dass es mich nicht interessiert wenn andere wissen, wo ich hinfliege und mir darüber keine Gedanken machen will. In USA kenne ich einen Piloten, der trotz IFR und Cirrus immer ganz niedrig und ohne XPDR fliegt, weil es die „Feds“ (FAA) „nichts angeht, wo ich hinfliege“. Naja ...

Dein Streben nach Anonymität in allen Ehren - aber daraus lässt sich nicht ein allgemeingültiges Problem ableiten. Das magst Du (vielleicht auch zu recht), als „naiv“ bezeichnen.

7. Februar 2019: Von Erik N. an  Bewertung: +1.00 [1]

Die Bilderberger sind interessiert. Aber, falls Leute den Transponder nicht einschalten, benutzen die einfach das Implantat, was uns allen als Babys von den Echsenwesen Reptiloiden eingepflanzt wurde. Das sendet auch den Standort.

Also, alles gut ;)

7. Februar 2019: Von Matthias F. an Chris _____

Fall es jemanden interessiert:

Die Standortdaten, die per Mode S gesendet werden, werden von der dfs ignoriert. Die Positionsermittlung erfolgt durch Trilateration oder Radar.

Somit ist es völlig unerheblich, ob Mode C oder Mode S verwendet werden. Die dfs kann so oder so die Position ermitteln.

Wenn jemanden die Datensammlung nicht transparent genug ist, kann entsprechend der DSGVO - gemäß Art. 15 DSGVO "Auskunftsrecht der betroffenen Person“ - bei der dfs angefragt werden, welche Daten wie lange gespeichert werden und aus welchem Grund.

Viele Grüße

Matthias

7. Februar 2019: Von  an Matthias F. Bewertung: +1.00 [1]

Somit ist es völlig unerheblich, ob Mode C oder Mode S verwendet werden. Die dfs kann so oder so die Position ermitteln.

Es geht nicht um die Position, sondern um den Flugzeugindividuellen Code der bei Mode S übertragen wird.

Wenn jemanden die Datensammlung nicht transparent genug ist, kann entsprechend der DSGVO - gemäß Art. 15 DSGVO "Auskunftsrecht der betroffenen Person“ - bei der dfs angefragt werden,

Das wird in Deutschland in vielen Fällen scheitern, weil sehr viele Flugzeuge Vereinen, Haltergemeinschaften oder US-Trusts gehören. Dann sind die Kennungs- und Positionsdaten auf keinem Fall personenbezogene Daten.

Wahrscheinlich müsste man auch für provat gehaltene Flugzeuge erst mal durchklagen, dass die Kennung ein personenbezogenes Datum ist - was insbesondere deshalb fraglich ist, weil es kein öffentlich einsehbares Verzeichnis gibt, dass einer Kennung eine Person zuordnet...

7. Februar 2019: Von Chris _____ an 

Dafür, dass ein Datum personenbezogen ist, braucht es doch kein _öffentliches_ Verzeichnis. Es gab ja auch lange keinen öffentliche Reverse-Lookup für Telefonnummern, trotzdem sind Telefonnummern unstrittig personenbezogene Daten. Es genügt - nach meiner laienhaften Auffassung - dass eine Zuordnung möglich ist.

7. Februar 2019: Von  an Chris _____

Möglich, aber nicht sicher. Der Vergleich mit Telefonnummern ist schwierig, weil es zumindest seit Ende der 80er Jahre die Möglichlkeit der Rückwärtssuche gibt und sich seitdem das Datenschutzrecht sehr signifikant entwickelt hat. Die theoretische Frage, wie Telefonnummern zu beurteilen wären, wenn es keine Rückwärtssuche gäbe, ist schwer zu beantworten.

Der Vergleich mit KFZ-Kennzeichen hilft auch nicht sicher weiter. §45 StVG legt für KfZ-Kennzeichen explizit fest, dass es personenbeziehbare Daten sind. Für Flugzeugkennzeichen oder gar für Transpondercodes gibt es so eine gesetzliche festlegung meines Wissens nicht.

Ob ein Gericht nun bei Flugzeugkennzeichen im Zweifelsfall entscheidet, dass diese analog KFZ-Kennzeichen zu behandeln sind oder genau umgekehrt aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung schliesst, dass der Gesetzgeber diese analoge Behandlung eben genau nicht wollte, ist schwer vorherzusagen.


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