Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. August 2018: Von Florian S. an Tee Jay Bewertung: +2.00 [2]

Was gilt denn nun?

Zumindest die Freage ist mal extrem einfach zu beantworten:

Schau aussen auf Deinen Flieger drauf. Beginnt die Kennung mit "D-", dann gilt das deutsche POH. Steht da "HB-", dann nimmst Du das schweizer POH und wenn dort ein "OO" steht, dann nimmst Du das belgische.

Auch bei Luftsprotgeräten ist das POH teil der Zulassung und es gilt das aktuelle POH aus dem Zulassungsland.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2026 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.06
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang